Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.ner ein vnderschlauff suchen) mit jren eigen handen vnderschriben / vnd mit jren Secreten verfertigt / vnd von newem widerumb confirmirt. Nun würdt in dem zehenden Articul derselben Confession der Zwinglische Irthumb verworffen / mit disen worten: Derhalben würdt auch die Gegenlehr verworffen / Dises kan Vuolfius nicht laugnen. Es melden auch die Chur vnd Fürsten in derselben Vorred an Keiser Ferdinandum / etc. die vrsach / warumb sie eben die erste Augspurgische Confession damalen an die hand nemen wöllen / nemlich: darmit jre Key. May. vnd meniglich daraus außtruckenlich im Werck zuspüren vnd zubefinden / daß jr Gemüt vnnd meinung nicht were / einige andere oder newe vngegründte Lehr zuuerthedingen oder außzubreitten / etc. Dise Protestation soll billich die Christliche Chur vnd Fürsten alles verdachts des Caluinismi entheben. Dann ob auch ein Person vnder jnen gewesen / wölche hernach ein anders Werck fürgenommen / können doch hierumb die andern Chur / vnd Fürsten darüber nicht beschuldigt werden / als ob sie ein ander vnd newe Lehr angenommen hetten. Ja es bezeugen jre ernstliche vnd eiferige Edicta vnd Verordnungen / wölche sie vmb dieselbige zeit in jren Landen gethon / wie sie damaln gegen der Zwinglischen Lehr gesinnet gewesen: da sie / nemlich / nicht allein Zwinglische Lehrer in Kirchen vnd Schulen wissentlich nicht gedulden wöllen / sondern auch alle Zwinglische / Caluinische vnnd verdächtige Bücher in jhren Herrschafften zuuerkauffen vnnd zukauf- ner ein vnderschlauff suchen) mit jren eigen handen vnderschriben / vnd mit jren Secreten verfertigt / vnd von newem widerumb confirmirt. Nun würdt in dem zehenden Articul derselben Confession der Zwinglische Irthumb verworffen / mit disen worten: Derhalbẽ würdt auch die Gegenlehr verworffen / Dises kan Vuolfius nicht laugnen. Es melden auch die Chur vnd Fürsten in derselben Vorred an Keiser Ferdinandum / etc. die vrsach / warumb sie eben die erste Augspurgische Confession damalen an die hand nemen wöllen / nemlich: darmit jre Key. May. vnd meniglich daraus außtruckenlich im Werck zuspüren vnd zubefinden / daß jr Gemüt vnnd meinung nicht were / einige andere oder newe vngegründte Lehr zuuerthedingen oder außzubreitten / etc. Dise Protestation soll billich die Christliche Chur vnd Fürsten alles verdachts des Caluinismi entheben. Dann ob auch ein Person vnder jnen gewesen / wölche hernach ein anders Werck fürgenommen / können doch hierumb die andern Chur / vnd Fürsten darüber nicht beschuldigt werden / als ob sie ein ander vnd newe Lehr angenommen hetten. Ja es bezeugen jre ernstliche vnd eiferige Edicta vnd Verordnungen / wölche sie vmb dieselbige zeit in jren Landen gethon / wie sie damaln gegen der Zwinglischen Lehr gesinnet gewesen: da sie / nemlich / nicht allein Zwinglische Lehrer in Kirchen vnd Schulen wissentlich nicht gedulden wöllen / sondern auch alle Zwinglische / Caluinische vnnd verdächtige Bücher in jhren Herrschafften zuuerkauffen vnnd zukauf- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0110" n="98"/> ner ein vnderschlauff suchen) mit jren eigen handen vnderschriben / vnd mit jren Secreten verfertigt / vnd von newem widerumb confirmirt. Nun würdt in dem zehenden Articul derselben Confession der Zwinglische Irthumb verworffen / mit disen worten: Derhalbẽ würdt auch die Gegenlehr verworffen / Dises kan Vuolfius nicht laugnen.</p> <p>Es melden auch die Chur vnd Fürsten in derselben Vorred an Keiser Ferdinandum / etc. die vrsach / warumb sie eben die erste Augspurgische Confession damalen an die hand nemen wöllen / nemlich: darmit jre Key. May. vnd meniglich daraus außtruckenlich im Werck zuspüren vnd zubefinden / daß jr Gemüt vnnd meinung nicht were / einige andere oder newe vngegründte Lehr zuuerthedingen oder außzubreitten / etc. Dise Protestation soll billich die Christliche Chur vnd Fürsten alles verdachts des Caluinismi entheben. Dann ob auch ein Person vnder jnen gewesen / wölche hernach ein anders Werck fürgenommen / können doch hierumb die andern Chur / vnd Fürsten darüber nicht beschuldigt werden / als ob sie ein ander vnd newe Lehr angenommen hetten. Ja es bezeugen jre ernstliche vnd eiferige Edicta vnd Verordnungen / wölche sie vmb dieselbige zeit in jren Landen gethon / wie sie damaln gegen der Zwinglischen Lehr gesinnet gewesen: da sie / nemlich / nicht allein Zwinglische Lehrer in Kirchen vnd Schulen wissentlich nicht gedulden wöllen / sondern auch alle Zwinglische / Caluinische vnnd verdächtige Bücher in jhren Herrschafften zuuerkauffen vnnd zukauf- </p> </div> </body> </text> </TEI> [98/0110]
ner ein vnderschlauff suchen) mit jren eigen handen vnderschriben / vnd mit jren Secreten verfertigt / vnd von newem widerumb confirmirt. Nun würdt in dem zehenden Articul derselben Confession der Zwinglische Irthumb verworffen / mit disen worten: Derhalbẽ würdt auch die Gegenlehr verworffen / Dises kan Vuolfius nicht laugnen.
Es melden auch die Chur vnd Fürsten in derselben Vorred an Keiser Ferdinandum / etc. die vrsach / warumb sie eben die erste Augspurgische Confession damalen an die hand nemen wöllen / nemlich: darmit jre Key. May. vnd meniglich daraus außtruckenlich im Werck zuspüren vnd zubefinden / daß jr Gemüt vnnd meinung nicht were / einige andere oder newe vngegründte Lehr zuuerthedingen oder außzubreitten / etc. Dise Protestation soll billich die Christliche Chur vnd Fürsten alles verdachts des Caluinismi entheben. Dann ob auch ein Person vnder jnen gewesen / wölche hernach ein anders Werck fürgenommen / können doch hierumb die andern Chur / vnd Fürsten darüber nicht beschuldigt werden / als ob sie ein ander vnd newe Lehr angenommen hetten. Ja es bezeugen jre ernstliche vnd eiferige Edicta vnd Verordnungen / wölche sie vmb dieselbige zeit in jren Landen gethon / wie sie damaln gegen der Zwinglischen Lehr gesinnet gewesen: da sie / nemlich / nicht allein Zwinglische Lehrer in Kirchen vnd Schulen wissentlich nicht gedulden wöllen / sondern auch alle Zwinglische / Caluinische vnnd verdächtige Bücher in jhren Herrschafften zuuerkauffen vnnd zukauf-
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