Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.D. Maior, Paulus Eberus vnd Crellius sollen miteinander gestelt / vnd im December des 61. Jars jrer Obrigkeit vbergeben haben: wölche zwar mehr auff den Zwinglischen schlag / dann auff die rein Lehr Lutheri gerichtet gewesen / wann sie also gelauttet / wie sie Vuolfius in seinem Buch erzelet. Vnd will VuolfiusPag. 102. daraus beweisen / daß dazumal der Zwinglisch Verstand / sey der recht Verstand der Augspurgischen Confession gewesen. Vnd bekennet doch VuolfiusPag. 103. gleich bald darauff / daß ermelte Theologi vber nacht widerumb von derselbigen Confession abgetretten: vnd spottet jhr darzu mit vier lateinischen Versen / daß sie sich von derselben Confession so bald haben abwenden lassen. Ist aber das nicht ein herrliche beweisung? Es weißt auch Vuolfius, daß D. Paulus Eberus hernach ein Confession wider die Zwinglianer außgehn lassen / wölche noch heutigs tags im Truck ist: aber nichts destoweniger will Vuolfius mit dem Ebero beweisen / dz die Zwinglisch Lehr vom Nachtmal recht sey. So ist auch oberzelte der dreier Theologen geschribne Confession / ein priuat scriptum, das sie nicht in den Truck gegeben. Gesetzt aber / daß sie gleich selbige Confession hetten trucken lassen: solte darumb dreier Theologen Confession erweisen mögen / daß alle Euangelische Chur / Fürsten / Ständ vnnd Theologen die erste Augspurgischen Confession / in dem Articul vom heiligen Nachtmal / verlassen / vnd die ander Confession in einem Zwinglischen Verstand angenommen hetten? Wa hat Vuolfius dise Dialecticam gelernet? daß er ex paucissimis particularibus ein vniuersalem conclusionem machet? D. Maior, Paulus Eberus vnd Crellius sollen miteinander gestelt / vnd im December des 61. Jars jrer Obrigkeit vbergeben haben: wölche zwar mehr auff den Zwinglischen schlag / dann auff die rein Lehr Lutheri gerichtet gewesen / wann sie also gelauttet / wie sie Vuolfius in seinem Buch erzelet. Vnd will VuolfiusPag. 102. daraus beweisen / daß dazumal der Zwinglisch Verstand / sey der recht Verstand der Augspurgischen Confession gewesen. Vnd bekennet doch VuolfiusPag. 103. gleich bald darauff / daß ermelte Theologi vber nacht widerumb von derselbigen Confession abgetretten: vnd spottet jhr darzu mit vier lateinischen Versen / daß sie sich von derselben Confession so bald haben abwenden lassen. Ist aber das nicht ein herrliche beweisung? Es weißt auch Vuolfius, daß D. Paulus Eberus hernach ein Confession wider die Zwinglianer außgehn lassen / wölche noch heutigs tags im Truck ist: aber nichts destoweniger will Vuolfius mit dem Ebero beweisen / dz die Zwinglisch Lehr vom Nachtmal recht sey. So ist auch oberzelte der dreier Theologen geschribne Confession / ein priuat scriptum, das sie nicht in den Truck gegeben. Gesetzt aber / daß sie gleich selbige Confession hetten trucken lassen: solte darumb dreier Theologen Confession erweisen mögen / daß alle Euangelische Chur / Fürsten / Ständ vnnd Theologen die erste Augspurgischen Confession / in dem Articul vom heiligen Nachtmal / verlassen / vnd die ander Confession in einem Zwinglischen Verstand angenommen hetten? Wa hat Vuolfius dise Dialecticam gelernet? daß er ex paucissimis particularibus ein vniuersalem conclusionem machet? <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0105" n="93"/> D. Maior, Paulus Eberus vnd Crellius sollen miteinander gestelt / vnd im December des 61. Jars jrer Obrigkeit vbergeben haben: wölche zwar mehr auff den Zwinglischen schlag / dann auff die rein Lehr Lutheri gerichtet gewesen / wann sie also gelauttet / wie sie Vuolfius in seinem Buch erzelet. 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Gesetzt aber / daß sie gleich selbige Confession hetten trucken lassen: solte darumb dreier Theologen Confession erweisen mögen / daß alle Euangelische Chur / Fürsten / Ständ vnnd Theologen die erste Augspurgischen Confession / in dem Articul vom heiligen Nachtmal / verlassen / vnd die ander Confession in einem Zwinglischen Verstand angenommen hetten? Wa hat Vuolfius dise Dialecticam gelernet? daß er ex paucissimis particularibus ein vniuersalem conclusionem machet?</p> </div> </body> </text> </TEI> [93/0105]
D. Maior, Paulus Eberus vnd Crellius sollen miteinander gestelt / vnd im December des 61. Jars jrer Obrigkeit vbergeben haben: wölche zwar mehr auff den Zwinglischen schlag / dann auff die rein Lehr Lutheri gerichtet gewesen / wann sie also gelauttet / wie sie Vuolfius in seinem Buch erzelet. Vnd will Vuolfius daraus beweisen / daß dazumal der Zwinglisch Verstand / sey der recht Verstand der Augspurgischen Confession gewesen. Vnd bekennet doch Vuolfius gleich bald darauff / daß ermelte Theologi vber nacht widerumb von derselbigen Confession abgetretten: vnd spottet jhr darzu mit vier lateinischen Versen / daß sie sich von derselben Confession so bald haben abwenden lassen. Ist aber das nicht ein herrliche beweisung? Es weißt auch Vuolfius, daß D. Paulus Eberus hernach ein Confession wider die Zwinglianer außgehn lassen / wölche noch heutigs tags im Truck ist: aber nichts destoweniger will Vuolfius mit dem Ebero beweisen / dz die Zwinglisch Lehr vom Nachtmal recht sey. So ist auch oberzelte der dreier Theologen geschribne Confession / ein priuat scriptum, das sie nicht in den Truck gegeben. Gesetzt aber / daß sie gleich selbige Confession hetten trucken lassen: solte darumb dreier Theologen Confession erweisen mögen / daß alle Euangelische Chur / Fürsten / Ständ vnnd Theologen die erste Augspurgischen Confession / in dem Articul vom heiligen Nachtmal / verlassen / vnd die ander Confession in einem Zwinglischen Verstand angenommen hetten? Wa hat Vuolfius dise Dialecticam gelernet? daß er ex paucissimis particularibus ein vniuersalem conclusionem machet?
Pag. 102.
Pag. 103.
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Zitationshilfe: | Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 93. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/105>, abgerufen am 16.02.2025. |