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Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.

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Noch vil vbler reimpt sichs / daß Ambrosius Vuolfius den Dreßnischen Synodum zur beweisung einlegen will / daß der Augspurgischen Confession rechter Verstand soll Zwinglisch sein. Warumb hat Vuolfius nicht so mehr zu Gezeugen eingelegt den Caluinum selbst / Theodorum Bezam / vnnd andere solche Zwinglische Heilgen? Wann es je gelten soll / daß ein Zwinglianer den andern (hoc est, Cretensis Cretensem) zum Zeugen stelle? Dann ob wol in demselbigen Synodo sich vil Theologen zur Subscription bewegen lassen / durch listige Außlegung / mit denen selbige vnreine Schrifft gefärbt ist worden: so hat sichs doch hernach wol befunden / was hinder denen Theologen gesteckt / wölche denselben Abschid begriffen vnd gestelt haben. Dann das seind eben die Theologen gewesen / wölche die Wittenbergische vnreine Propositiones geschmidet / vnd hernach vnder anderer Leut Namen publicirt: wölche den Wittenbergischen Caluinischen Catechismum gemacht / vnd in die vnschuldige Jugent zugiessen vnderstanden: wölche die Caluinische Grundtfest (oder vilmehr Grundtsuppe) außgehn lassen: wölche auch die Jesuitischen Propositiones (den reinen Lehrern zu verdruß vnd hohn) zu Wittenberg wider trucken lassen / vnd selbige mit einer fürgesetzten Vorred gerühmet: wölche auch endtlich durch jhr Caluinische Exegesin den Kübel also vmbgeschüttet / daß der Churfürst zu Sachsen jnen lenger nicht zusehen können / sondern selbiger Theologen etliche eingesetzt / etliche aber sonsten mit vngnaden abgeschafft: darumm daß sie den Caluinischen Irthumm in jhrer Churfürstl. Gnaden Landen / Kirchen vnd Schulen auß-

Noch vil vbler reimpt sichs / daß Ambrosius Vuolfius den Dreßnischen Synodum zur beweisung einlegen will / daß der Augspurgischen Confession rechter Verstand soll Zwinglisch sein. Warumb hat Vuolfius nicht so mehr zu Gezeugẽ eingelegt den Caluinum selbst / Theodorum Bezam / vnnd andere solche Zwinglische Heilgen? Wann es je gelten soll / daß ein Zwinglianer den andern (hoc est, Cretensis Cretensem) zum Zeugen stelle? Dañ ob wol in demselbigen Synodo sich vil Theologen zur Subscription bewegen lassen / durch listige Außlegung / mit denen selbige vnreine Schrifft gefärbt ist worden: so hat sichs doch hernach wol befunden / was hinder denen Theologen gesteckt / wölche denselben Abschid begriffen vnd gestelt haben. Dann das seind eben die Theologen gewesen / wölche die Wittenbergische vnreine Propositiones geschmidet / vnd hernach vnder anderer Leut Namen publicirt: wölche den Wittenbergischen Caluinischen Catechismum gemacht / vnd in die vnschuldige Jugent zugiessen vnderstanden: wölche die Caluinische Grundtfest (oder vilmehr Grundtsuppe) außgehn lassen: wölche auch die Jesuitischen Propositiones (den reinen Lehrern zu verdruß vnd hohn) zu Wittenberg wider trucken lassen / vnd selbige mit einer fürgesetzten Vorred gerühmet: wölche auch endtlich durch jhr Caluinische Exegesin den Kübel also vmbgeschüttet / daß der Churfürst zu Sachsen jnen lenger nicht zusehen könnẽ / sondern selbiger Theologẽ etliche eingesetzt / etliche aber sonsten mit vngnadẽ abgeschafft: darum̃ daß sie den Caluinischen Irthum̃ in jhrer Churfürstl. Gnaden Landen / Kirchen vñ Schulen auß-

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[94/0106] Noch vil vbler reimpt sichs / daß Ambrosius Vuolfius den Dreßnischen Synodum zur beweisung einlegen will / daß der Augspurgischen Confession rechter Verstand soll Zwinglisch sein. Warumb hat Vuolfius nicht so mehr zu Gezeugẽ eingelegt den Caluinum selbst / Theodorum Bezam / vnnd andere solche Zwinglische Heilgen? Wann es je gelten soll / daß ein Zwinglianer den andern (hoc est, Cretensis Cretensem) zum Zeugen stelle? Dañ ob wol in demselbigen Synodo sich vil Theologen zur Subscription bewegen lassen / durch listige Außlegung / mit denen selbige vnreine Schrifft gefärbt ist worden: so hat sichs doch hernach wol befunden / was hinder denen Theologen gesteckt / wölche denselben Abschid begriffen vnd gestelt haben. Dann das seind eben die Theologen gewesen / wölche die Wittenbergische vnreine Propositiones geschmidet / vnd hernach vnder anderer Leut Namen publicirt: wölche den Wittenbergischen Caluinischen Catechismum gemacht / vnd in die vnschuldige Jugent zugiessen vnderstanden: wölche die Caluinische Grundtfest (oder vilmehr Grundtsuppe) außgehn lassen: wölche auch die Jesuitischen Propositiones (den reinen Lehrern zu verdruß vnd hohn) zu Wittenberg wider trucken lassen / vnd selbige mit einer fürgesetzten Vorred gerühmet: wölche auch endtlich durch jhr Caluinische Exegesin den Kübel also vmbgeschüttet / daß der Churfürst zu Sachsen jnen lenger nicht zusehen könnẽ / sondern selbiger Theologẽ etliche eingesetzt / etliche aber sonsten mit vngnadẽ abgeschafft: darum̃ daß sie den Caluinischen Irthum̃ in jhrer Churfürstl. Gnaden Landen / Kirchen vñ Schulen auß-

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Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 94. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/106>, abgerufen am 22.11.2024.