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Magirus, Johannes: Ein Leichpredig gehalten bey der Leich, des ... Matthei Grabißgaden, der Artzney Doctorii, und Fürstlichen Wirtembergischen Hoffmedici. Tübingen, 1587.

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Sap. 4.auß dem Büchlin der Weißheit Cap. 4. nämlich / daß Gott die Frommen durch den tod auß dem Gottlosen hauffen wegnemme / auff daß sie nicht in Sünden vnd sicherheit fallen / vnd also mit den Gottlosen nit in die zeitlich Straff allein / sonder auch in das ewig verderben gerathen. Er wirdt hingeruckt (der Gerecht) sagt die Weißheit Cap. 4. daß die boßheit nicht seinen verstand verkehre / noch falsche Lehr sein Seel betrüge. Denn / spricht sie ferner / die bösen Psal. 73.Exempel verfüren vnd verderben eim das gute. Asaph / der ohn zweifel ein frommer Mann gewest ist / wie es seine schöne Psalmen gnugsam bezeugen / klagt dises von jm selbs / er wer schier vom Gottlosen hauffen verführet worden / dz er jrem Exempel vnd bösen leben gefolget hette / Psal. 73.

Ey sagstu / dem kan Gott wol thun / dann er kan die frommen regieren durch seinen Geist / vnd kan sie in der Gottsforcht stercken vnd bestendig erhalten / auch mitten vnder den Bösen. Ist also vnuonnötten / daß sie deßhalben sterben / damit sie nicht verführt werden. Antwort. Dises ist war. Phil. 1.Dann Gott ists / der das gute Werck / des Glaubens vnnd der Gottseligkeit / bey den seinen nicht allein anfahet / sonder auch bstendiglich volführet / biß auff den tag Jesu Christi. Philip. 1. Aber noch ist ein vrsach fürhanden / vnnd zwar schier die fürnembste / darumb Gott in vorstehendem vnglück / die seinen durch den Todt hinnimpt / auff daß sie / nämlich mit jhrem Gebett Gottes Zorn / vnnd Straffen vber den Gottlosen hauffen beschlossen / nicht auffhalten. Dann daß der Frommen gläubig vnnd ernstlich Gebett / Gottes Straffen möge verhindern / dessen haben wir 1. Mos. 18.Zeugnuß vnd Exempel in Gottes Wort. 1. Mos. 18. Hatte Gott beschlossen / Sodoma vnd die genachbarte Stätt / von wegen jhres Gottlosen lebens außzutilgen / aber er

Sap. 4.auß dem Büchlin der Weißheit Cap. 4. nämlich / daß Gott die From̃en durch den tod auß dem Gottlosen hauffen wegnem̃e / auff daß sie nicht in Sünden vnd sicherheit fallen / vñ also mit den Gottlosen nit in die zeitlich Straff allein / sonder auch in das ewig verderben gerathen. Er wirdt hingeruckt (der Gerecht) sagt die Weißheit Cap. 4. daß die boßheit nicht seinen verstand verkehre / noch falsche Lehr sein Seel betrüge. Deñ / spricht sie ferner / die bösen Psal. 73.Exempel verfüren vnd verderben eim das gute. Asaph / der ohn zweifel ein frommer Mann gewest ist / wie es seine schöne Psalmẽ gnugsam bezeugen / klagt dises võ jm selbs / er wer schier vom Gottlosen hauffen verführet worden / dz er jrem Exempel vnd bösen leben gefolget hette / Psal. 73.

Ey sagstu / dem kan Gott wol thun / dañ er kan die frommen regieren durch seinen Geist / vñ kan sie in der Gottsforcht stercken vnd bestendig erhalten / auch mitten vnder den Bösen. Ist also vnuonnötten / daß sie deßhalben sterbẽ / damit sie nicht verführt werden. Antwort. Dises ist war. Phil. 1.Dann Gott ists / der das gute Werck / des Glaubens vnnd der Gottseligkeit / bey den seinẽ nicht allein anfahet / sonder auch bstendiglich volführet / biß auff den tag Jesu Christi. Philip. 1. Aber noch ist ein vrsach fürhanden / vnnd zwar schier die fürnembste / darumb Gott in vorstehendem vnglück / die seinen durch den Todt hinnimpt / auff daß sie / nämlich mit jhrem Gebett Gottes Zorn / vnnd Straffen vber den Gottlosen hauffen beschlossen / nicht auffhalten. Dann daß der Frommen gläubig vnnd ernstlich Gebett / Gottes Straffen möge verhindern / dessen haben wir 1. Mos. 18.Zeugnuß vñ Exempel in Gottes Wort. 1. Mos. 18. Hatte Gott beschlossen / Sodoma vnd die genachbarte Stätt / von wegen jhres Gottlosen lebens außzutilgen / aber er

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Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Ein Leichpredig gehalten bey der Leich, des ... Matthei Grabißgaden, der Artzney Doctorii, und Fürstlichen Wirtembergischen Hoffmedici. Tübingen, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_leichpredig_1587/14>, abgerufen am 22.12.2024.