Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lütkemann, Joachim: Ander Theil Apostolischer Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652.

Bild:
<< vorherige Seite

es abermahl / vnd verkündiget vns Todt vnd Verdamnüß. Da dem Israelitischen Volck anfänglich das Gesetz von GOtt gegeben ward / schryen sie alle: Amen / Alles was vns der HERR gebeut / wollen wir thun. Eben so / wann ein Mensch erstlich das Gesetz höret / soll er meynen / das sey noch wol zu halten; wann aber das Gesetz mit seinem Glantz ans Hertze stosset / vnd recht erkant wird; wann das Hertz für Gottes Gericht stehen soll / vnd alle Werck fein nach dem Hertzen gerichtet werden / so folget eitel Schrecken / Todt / Zagen vnd Vngedult. Aber das Evangelium gebieret Trost vnd Frewd den erschrockenen Hertzen. Dann wanns Gewissen geängstiget wird / vnd höret dann / nicht was GOtt fodert / sondern was GOtt für vns gethan; kriegt es Lufft / vnd fleucht nicht mehr für GOtt / sondern kehret sich zu jhm / mit Demuth vnd Glauben / vnd ruffet jhn hertzlich an; Ach Abba; ach lieber Vatter. Wie fester das kindliche Vertrawen der Gnaden anhanget / je mehr wachset die kindliche Liebe vnd Begierde / Gott zu folgen.

Es gedenckt Paulus hernach noch eines andern Stücks / darin das Gesetz vnd Evangelium vnterschieden werden; nemblich das Gesetz muß auffhören / das Evangelium bleibet. Das Gesetz höret nicht auff in solcher Meynung / als wann es in der Kirchen Christi nicht dürffte gelehret werden; sondern weil es dem Evangelio weichen muß. So lange die Stimm deß Evangelij nicht gehöret wird / klaget das Gesetz an / vnd schrecket; so bald aber das Evangelium im Hertzen auffgenommen wird / muß das Gesetz weichen / mit seinem schrecken vnd verdammen. Der erste Bund oder das erste Testament / so lang es bleibet / kans vns zum Leben nicht bringen / sondern muß zu diesem Werck einem andern Worte raum geben; das ist das Evangelium vnd der newe Bund / vnd das Newe Testament / das kan selig machen / das wird auch bleiben / vnd haben wir in Ewigkeit auff kein ander Wort zu hoffen.

es abermahl / vnd verkündiget vns Todt vnd Verdamnüß. Da dem Israelitischen Volck anfänglich das Gesetz von GOtt gegeben ward / schryen sie alle: Amen / Alles was vns der HERR gebeut / wollen wir thun. Eben so / wann ein Mensch erstlich das Gesetz höret / soll er meynen / das sey noch wol zu halten; wann aber das Gesetz mit seinem Glantz ans Hertze stosset / vnd recht erkant wird; wann das Hertz für Gottes Gericht stehen soll / vnd alle Werck fein nach dem Hertzen gerichtet werden / so folget eitel Schrecken / Todt / Zagen vnd Vngedult. Aber das Evangelium gebieret Trost vnd Frewd den erschrockenen Hertzen. Dann wanns Gewissen geängstiget wird / vnd höret dann / nicht was GOtt fodert / sondern was GOtt für vns gethan; kriegt es Lufft / vnd fleucht nicht mehr für GOtt / sondern kehret sich zu jhm / mit Demuth vnd Glauben / vnd ruffet jhn hertzlich an; Ach Abba; ach lieber Vatter. Wie fester das kindliche Vertrawen der Gnaden anhanget / je mehr wachset die kindliche Liebe vnd Begierde / Gott zu folgen.

Es gedenckt Paulus hernach noch eines andern Stücks / darin das Gesetz vnd Evangelium vnterschieden werden; nemblich das Gesetz muß auffhören / das Evangelium bleibet. Das Gesetz höret nicht auff in solcher Meynung / als wann es in der Kirchen Christi nicht dürffte gelehret werden; sondern weil es dem Evangelio weichen muß. So lange die Stimm deß Evangelij nicht gehöret wird / klaget das Gesetz an / vnd schrecket; so bald aber das Evangelium im Hertzen auffgenommen wird / muß das Gesetz weichen / mit seinem schrecken vnd verdammen. Der erste Bund oder das erste Testament / so lang es bleibet / kans vns zum Leben nicht bringen / sondern muß zu diesem Werck einem andern Worte raum geben; das ist das Evangelium vnd der newe Bund / vnd das Newe Testament / das kan selig machen / das wird auch bleiben / vnd haben wir in Ewigkeit auff kein ander Wort zu hoffen.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0263" n="247"/>
es abermahl / vnd verkündiget vns Todt vnd Verdamnüß.                      Da dem Israelitischen Volck anfänglich das Gesetz von GOtt gegeben ward /                      schryen sie alle: Amen / Alles was vns der HERR gebeut / wollen wir thun. Eben                      so / wann ein Mensch erstlich das Gesetz höret / soll er meynen / das sey noch                      wol zu halten; wann aber das Gesetz mit seinem Glantz ans Hertze stosset / vnd                      recht erkant wird; wann das Hertz für Gottes Gericht stehen soll / vnd alle                      Werck fein nach dem Hertzen gerichtet werden / so folget eitel Schrecken / Todt                      / Zagen vnd Vngedult. Aber das Evangelium gebieret Trost vnd Frewd den                      erschrockenen Hertzen. Dann wanns Gewissen geängstiget wird / vnd höret dann /                      nicht was GOtt fodert / sondern was GOtt für vns gethan; kriegt es Lufft / vnd                      fleucht nicht mehr für GOtt / sondern kehret sich zu jhm / mit Demuth vnd                      Glauben / vnd ruffet jhn hertzlich an; Ach Abba; ach lieber Vatter. Wie fester                      das kindliche Vertrawen der Gnaden anhanget / je mehr wachset die kindliche                      Liebe vnd Begierde / Gott zu folgen.</p>
        <p>Es gedenckt Paulus hernach noch eines andern Stücks / darin das Gesetz vnd                      Evangelium vnterschieden werden; nemblich das Gesetz muß auffhören / das                      Evangelium bleibet. Das Gesetz höret nicht auff in solcher Meynung / als wann es                      in der Kirchen Christi nicht dürffte gelehret werden; sondern weil es dem                      Evangelio weichen muß. So lange die Stimm deß Evangelij nicht gehöret wird /                      klaget das Gesetz an / vnd schrecket; so bald aber das Evangelium im Hertzen                      auffgenommen wird / muß das Gesetz weichen / mit seinem schrecken vnd verdammen.                      Der erste Bund oder das erste Testament / so lang es bleibet / kans vns zum                      Leben nicht bringen / sondern muß zu diesem Werck einem andern Worte raum geben;                      das ist das Evangelium vnd der newe Bund / vnd das Newe Testament / das kan                      selig machen / das wird auch bleiben / vnd haben wir in Ewigkeit auff kein ander                      Wort zu hoffen.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[247/0263] es abermahl / vnd verkündiget vns Todt vnd Verdamnüß. Da dem Israelitischen Volck anfänglich das Gesetz von GOtt gegeben ward / schryen sie alle: Amen / Alles was vns der HERR gebeut / wollen wir thun. Eben so / wann ein Mensch erstlich das Gesetz höret / soll er meynen / das sey noch wol zu halten; wann aber das Gesetz mit seinem Glantz ans Hertze stosset / vnd recht erkant wird; wann das Hertz für Gottes Gericht stehen soll / vnd alle Werck fein nach dem Hertzen gerichtet werden / so folget eitel Schrecken / Todt / Zagen vnd Vngedult. Aber das Evangelium gebieret Trost vnd Frewd den erschrockenen Hertzen. Dann wanns Gewissen geängstiget wird / vnd höret dann / nicht was GOtt fodert / sondern was GOtt für vns gethan; kriegt es Lufft / vnd fleucht nicht mehr für GOtt / sondern kehret sich zu jhm / mit Demuth vnd Glauben / vnd ruffet jhn hertzlich an; Ach Abba; ach lieber Vatter. Wie fester das kindliche Vertrawen der Gnaden anhanget / je mehr wachset die kindliche Liebe vnd Begierde / Gott zu folgen. Es gedenckt Paulus hernach noch eines andern Stücks / darin das Gesetz vnd Evangelium vnterschieden werden; nemblich das Gesetz muß auffhören / das Evangelium bleibet. Das Gesetz höret nicht auff in solcher Meynung / als wann es in der Kirchen Christi nicht dürffte gelehret werden; sondern weil es dem Evangelio weichen muß. So lange die Stimm deß Evangelij nicht gehöret wird / klaget das Gesetz an / vnd schrecket; so bald aber das Evangelium im Hertzen auffgenommen wird / muß das Gesetz weichen / mit seinem schrecken vnd verdammen. Der erste Bund oder das erste Testament / so lang es bleibet / kans vns zum Leben nicht bringen / sondern muß zu diesem Werck einem andern Worte raum geben; das ist das Evangelium vnd der newe Bund / vnd das Newe Testament / das kan selig machen / das wird auch bleiben / vnd haben wir in Ewigkeit auff kein ander Wort zu hoffen.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung2_1652
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung2_1652/263
Zitationshilfe: Lütkemann, Joachim: Ander Theil Apostolischer Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652, S. 247. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung2_1652/263>, abgerufen am 04.05.2024.