Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
dessen Religions-Gravaminibus möge
abgeholffen werden. VI. 1132 bey demselben intercediret besagte Gesandtschafft
vor den Evangelischen Magistrat zu Augspurg, in dessen Bilder-Streit mit dem
Gotteshaus zu St. Ulrich und St. Afrae daselbst. VI. 1162. 116. 207 bey
demselben intercediret das Corpus Catholicum auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg
vor das Reichs-Gotteshaus zu St. Ulrich und St. Afrae in Augspurg, wegen der,
zwischen demselben und denen Evangelischen Kirchen-Pflegern daselbst,
entstandenen Streitigkeiten. VII. 164 gegen denselben justificiret der König
Friderieus I. in Preussen sein Verfahren wider die Stadt Nordhausen. VII. 29. 45
vermahnet die Schweitzer-Cantons Zürch und Bern, die Toggenburgische
Streit-Sachen nicht durch Gewalt sondern den Weg Rechtens ausführen zu lassen.
VII. 938 denselben ersuchet das Reichs-Städtische Collegium auf dem Reichs-Tag
zu Regenspurg, daß er dem durch unruhige Köpffe abgesetzten Magistrat der Stadt
Rothweil zu seiner Restitution behülfflich seyn möge. VII. 125 bey demselben
beschweret sich der Ober-Rheinische Cräyß-Convent über der Käyserlichen
Generalität und Kriegs-Commissarien gewaltsames Verfahren. VII. 143 demselben
notificiret Hertzog Anthon Ulrich zu Wolffenbüttel das Absterben der Princeßin
Sophien Eleonoren von Bevern. VII. 172 bey demselben urgiret der Holländische
Abgesandte die frühzeitige Stellung einer wohlversehenen Armee am Ober-Rhein.
VII. 178 erhebet Graf Ludwig Friedrichen zu Schwartzburg-Rudelstadt in den
Fürsten-Stand. VII. 193 vermahnet die Hertzoge zu Sachsen-Hildburghausen,
Sachsen-Saalfeld, und Sachsen-Gotha, sich in der Coburg- und Römhildischen
Successions-Sache an gütlichen und rechten Wegen begnügen zu lassen. VII. 200
vermahnet Churfürst Johann Wilhelmen zu Pfaltz, seine
dessen Religions-Gravaminibus möge
abgeholffen werden. VI. 1132 bey demselben intercediret besagte Gesandtschafft
vor den Evangelischen Magistrat zu Augspurg, in dessen Bilder-Streit mit dem
Gotteshaus zu St. Ulrich und St. Afrae daselbst. VI. 1162. 116. 207 bey
demselben intercediret das Corpus Catholicum auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg
vor das Reichs-Gotteshaus zu St. Ulrich und St. Afrae in Augspurg, wegen der,
zwischen demselben und denen Evangelischen Kirchen-Pflegern daselbst,
entstandenen Streitigkeiten. VII. 164 gegen denselben justificiret der König
Friderieus I. in Preussen sein Verfahren wider die Stadt Nordhausen. VII. 29. 45
vermahnet die Schweitzer-Cantons Zürch und Bern, die Toggenburgische
Streit-Sachen nicht durch Gewalt sondern den Weg Rechtens ausführen zu lassen.
VII. 938 denselben ersuchet das Reichs-Städtische Collegium auf dem Reichs-Tag
zu Regenspurg, daß er dem durch unruhige Köpffe abgesetzten Magistrat der Stadt
Rothweil zu seiner Restitution behülfflich seyn möge. VII. 125 bey demselben
beschweret sich der Ober-Rheinische Cräyß-Convent über der Käyserlichen
Generalität und Kriegs-Commissarien gewaltsames Verfahren. VII. 143 demselben
notificiret Hertzog Anthon Ulrich zu Wolffenbüttel das Absterben der Princeßin
Sophien Eleonoren von Bevern. VII. 172 bey demselben urgiret der Holländische
Abgesandte die frühzeitige Stellung einer wohlversehenen Armée am Ober-Rhein.
VII. 178 erhebet Graf Ludwig Friedrichen zu Schwartzburg-Rudelstadt in den
Fürsten-Stand. VII. 193 vermahnet die Hertzoge zu Sachsen-Hildburghausen,
Sachsen-Saalfeld, und Sachsen-Gotha, sich in der Coburg- und Römhildischen
Successions-Sache an gütlichen und rechten Wegen begnügen zu lassen. VII. 200
vermahnet Churfürst Johann Wilhelmen zu Pfaltz, seine
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dessen Religions-Gravaminibus möge abgeholffen werden. VI. 1132 bey demselben intercediret besagte Gesandtschafft vor den Evangelischen Magistrat zu Augspurg, in dessen Bilder-Streit mit dem Gotteshaus zu St. Ulrich und St. Afrae daselbst. VI. 1162. 116. 207 bey demselben intercediret das Corpus Catholicum auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg vor das Reichs-Gotteshaus zu St. Ulrich und St. Afrae in Augspurg, wegen der, zwischen demselben und denen Evangelischen Kirchen-Pflegern daselbst, entstandenen Streitigkeiten. VII. 164 gegen denselben justificiret der König Friderieus I. in Preussen sein Verfahren wider die Stadt Nordhausen. VII. 29. 45 vermahnet die Schweitzer-Cantons Zürch und Bern, die Toggenburgische Streit-Sachen nicht durch Gewalt sondern den Weg Rechtens ausführen zu lassen. VII. 938 denselben ersuchet das Reichs-Städtische Collegium auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg, daß er dem durch unruhige Köpffe abgesetzten Magistrat der Stadt Rothweil zu seiner Restitution behülfflich seyn möge. VII. 125 bey demselben beschweret sich der Ober-Rheinische Cräyß-Convent über der Käyserlichen Generalität und Kriegs-Commissarien gewaltsames Verfahren. VII. 143 demselben notificiret Hertzog Anthon Ulrich zu Wolffenbüttel das Absterben der Princeßin Sophien Eleonoren von Bevern. VII. 172 bey demselben urgiret der Holländische Abgesandte die frühzeitige Stellung einer wohlversehenen Armée am Ober-Rhein. VII. 178 erhebet Graf Ludwig Friedrichen zu Schwartzburg-Rudelstadt in den Fürsten-Stand. VII. 193 vermahnet die Hertzoge zu Sachsen-Hildburghausen, Sachsen-Saalfeld, und Sachsen-Gotha, sich in der Coburg- und Römhildischen Successions-Sache an gütlichen und rechten Wegen begnügen zu lassen. VII. 200 vermahnet Churfürst Johann Wilhelmen zu Pfaltz, seine
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