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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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in das Römhiloische eingeführte Miliz schleunig wieder abführen zu lassen. VII. 203 recommandiret Churfürst Lothario Francisco zu Mäyntz, und Marggraf Christian Albrechten zu Bayreuth, die Vergleichung derer streitigen Sächsischen Fürsten. VII. 205 desselben Absterben. VII. 218 Joseph Clemens, Hertzog zu Bäyern, wird durch neue Vota canonice zum Churfürsten zu Cölln erwehlet. IV. 652 selbigem wird diese Wahl von denen auf des Cardinals von Fürstenberg Seite stehenden Canonicis disputirlich gemacht, und um dessen Abhaltung a Voto & Sessione Ansuchung gethan. IV. 648 wider ihn gebrauchen sich die widrigen Capitulares einiger Intriguen. IV. 651 Joseph Clemens, Churfürst zu Cölln, notificiret Hertzog Georg Wilhelmen zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, daß er die Päbstliche Confirmation über die jüngst auf ihn ausgefallene Wahl zum Churfürsten zu Cölln erhalten. IV. 653 demselben gratuliret Hertzog Georg Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg-Zell zur erhaltenen Churfürstl. Cöllnischen Dignität. IV. 655 bey demselben thut Churfürst Friedrich der III. zu Brandenburg Vorstellung, aus was dringenden Ursachen er Contributiones im Ertz-Stiffte Cölln auszuschreiben genöthiget worden. IV. 686 berichtet seinem Residenten im Haag, was es mit der Lüttichschen Wahl-Sache vor eine Bewandtniß habe. IV. 982 wird von Käyser Leopoldo zum Conservatore des der Aebtißin zu Herford ertheilten Protectorii ernennet. VIII. 554 denselbigen bittet das Dom-Capitul zu Cölln beweglich, von seinen gefährlichen Anschlägen abzustehen. V. 387 wird von Käyser Leopoldo ermahnet, die wider die Erb-Landes-Vereinigung in seinem Stiffte vorgenommene Werb- und Contributions-Einfoderungen einzustellen, und der Erb-Landes-Vereinigung nachzuleben. V. 425 entschuldiget sich bey dem Käyser Leopoldo, daß er nichts
in das Römhiloische eingeführte Miliz schleunig wieder abführen zu lassen. VII. 203 recommandiret Churfürst Lothario Francisco zu Mäyntz, und Marggraf Christian Albrechten zu Bayreuth, die Vergleichung derer streitigen Sächsischen Fürsten. VII. 205 desselben Absterben. VII. 218 Joseph Clemens, Hertzog zu Bäyern, wird durch neue Vota canonice zum Churfürsten zu Cölln erwehlet. IV. 652 selbigem wird diese Wahl von denen auf des Cardinals von Fürstenberg Seite stehenden Canonicis disputirlich gemacht, und um dessen Abhaltung a Voto & Sessione Ansuchung gethan. IV. 648 wider ihn gebrauchen sich die widrigen Capitulares einiger Intriguen. IV. 651 Joseph Clemens, Churfürst zu Cölln, notificiret Hertzog Georg Wilhelmen zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, daß er die Päbstliche Confirmation über die jüngst auf ihn ausgefallene Wahl zum Churfürsten zu Cölln erhalten. IV. 653 demselben gratuliret Hertzog Georg Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg-Zell zur erhaltenen Churfürstl. Cöllnischen Dignität. IV. 655 bey demselben thut Churfürst Friedrich der III. zu Brandenburg Vorstellung, aus was dringenden Ursachen er Contributiones im Ertz-Stiffte Cölln auszuschreiben genöthiget worden. IV. 686 berichtet seinem Residenten im Haag, was es mit der Lüttichschen Wahl-Sache vor eine Bewandtniß habe. IV. 982 wird von Käyser Leopoldo zum Conservatore des der Aebtißin zu Herford ertheilten Protectorii ernennet. VIII. 554 denselbigen bittet das Dom-Capitul zu Cölln beweglich, von seinen gefährlichen Anschlägen abzustehen. V. 387 wird von Käyser Leopoldo ermahnet, die wider die Erb-Landes-Vereinigung in seinem Stiffte vorgenommene Werb- und Contributions-Einfoderungen einzustellen, und der Erb-Landes-Vereinigung nachzuleben. V. 425 entschuldiget sich bey dem Käyser Leopoldo, daß er nichts
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Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/990>, abgerufen am 24.08.2024.