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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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erbietet sich gegen Churfürst Anshelm Frantz zu Mäyntz, der Reichs-Ritterschafft zu dem von ihr gesuchten Sitz und Stimme auf Reichs- und Cräyß-Tägen behülfflich zu seyn. IV. 485 verspricht Churfürst Philipp Wilhelmen zu Pfaltz, gedachtes Suchen der Reichs-Ritterschafft hintertreiben zu helffen. IV. 536 offeriret Churfürst Johann Georg dem III. von Sachsen allen Vorschub zu dessen vorhabenden March wider Franckreich, und bittet zwey Regimenter von seiner Infanterie in die Stadt Würtzburg zu legen. IV. 665 Johann Hugo, Churfürst zu Trier, Bischoff zu Speyer, und Käyserlicher Cammer-Richter, vermahnet Churfürst Carl Ludwigen zu Pfaltz, denen Unterthanen des Stiffts Speyer keine Contribution abzufodern, und die deswegen mit Arrest belegte ohne Entgeld loßzulassen. III. 296 von demselben erlanget der König in Franckreich, wegen der seinem Stiffte Speyer incorporirten Probstey Weissenburg, die Huldigung. III. 979 recommandiret der Reichs-Versammlung zu Regenspurg die Sicherheit des Käyserlichen Cammer-Gerichts. III. 1069 demselben remonstriret der Magistrat zu Schweinfurth, daß ihre Stadt zur Reception des Käyserlichen Cammer-Gerichts nicht geschickt sey. IV. 64 eröffnet dem Käyser Leopoldo die bey der neundten Chur-Würde vorkommenden Schwierigkeiten. IV. 899. sqq. erkläret sich gegen gedachten Käyser, daß er Hertzog Ernestum Augustum von Hannover extracollegialiter vor einen Churfürsten erkennen wolle. V. 26 bey demselben beschweret sich Churfürst Johann Wilhelm zu Pfaltz, über das von Praesidenten und Beysitzern des Käyserlichen Cammer-Gerichts wider ihn vorgenommene unordentliche Verfahren. V. 19. 25 ersuchet Churfürst Friedrich den III. von Brandenburg,
erbietet sich gegen Churfürst Anshelm Frantz zu Mäyntz, der Reichs-Ritterschafft zu dem von ihr gesuchten Sitz und Stimme auf Reichs- und Cräyß-Tägen behülfflich zu seyn. IV. 485 verspricht Churfürst Philipp Wilhelmen zu Pfaltz, gedachtes Suchen der Reichs-Ritterschafft hintertreiben zu helffen. IV. 536 offeriret Churfürst Johann Georg dem III. von Sachsen allen Vorschub zu dessen vorhabenden March wider Franckreich, und bittet zwey Regimenter von seiner Infanterie in die Stadt Würtzburg zu legen. IV. 665 Johann Hugo, Churfürst zu Trier, Bischoff zu Speyer, und Käyserlicher Cammer-Richter, vermahnet Churfürst Carl Ludwigen zu Pfaltz, denen Unterthanen des Stiffts Speyer keine Contribution abzufodern, und die deswegen mit Arrest belegte ohne Entgeld loßzulassen. III. 296 von demselben erlanget der König in Franckreich, wegen der seinem Stiffte Speyer incorporirten Probstey Weissenburg, die Huldigung. III. 979 recommandiret der Reichs-Versammlung zu Regenspurg die Sicherheit des Käyserlichen Cammer-Gerichts. III. 1069 demselben remonstriret der Magistrat zu Schweinfurth, daß ihre Stadt zur Reception des Käyserlichen Cammer-Gerichts nicht geschickt sey. IV. 64 eröffnet dem Käyser Leopoldo die bey der neundten Chur-Würde vorkommenden Schwierigkeiten. IV. 899. sqq. erkläret sich gegen gedachten Käyser, daß er Hertzog Ernestum Augustum von Hannover extracollegialiter vor einen Churfürsten erkennen wolle. V. 26 bey demselben beschweret sich Churfürst Johann Wilhelm zu Pfaltz, über das von Praesidenten und Beysitzern des Käyserlichen Cammer-Gerichts wider ihn vorgenommene unordentliche Verfahren. V. 19. 25 ersuchet Churfürst Friedrich den III. von Brandenburg,
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[0971] erbietet sich gegen Churfürst Anshelm Frantz zu Mäyntz, der Reichs-Ritterschafft zu dem von ihr gesuchten Sitz und Stimme auf Reichs- und Cräyß-Tägen behülfflich zu seyn. IV. 485 verspricht Churfürst Philipp Wilhelmen zu Pfaltz, gedachtes Suchen der Reichs-Ritterschafft hintertreiben zu helffen. IV. 536 offeriret Churfürst Johann Georg dem III. von Sachsen allen Vorschub zu dessen vorhabenden March wider Franckreich, und bittet zwey Regimenter von seiner Infanterie in die Stadt Würtzburg zu legen. IV. 665 Johann Hugo, Churfürst zu Trier, Bischoff zu Speyer, und Käyserlicher Cammer-Richter, vermahnet Churfürst Carl Ludwigen zu Pfaltz, denen Unterthanen des Stiffts Speyer keine Contribution abzufodern, und die deswegen mit Arrest belegte ohne Entgeld loßzulassen. III. 296 von demselben erlanget der König in Franckreich, wegen der seinem Stiffte Speyer incorporirten Probstey Weissenburg, die Huldigung. III. 979 recommandiret der Reichs-Versammlung zu Regenspurg die Sicherheit des Käyserlichen Cammer-Gerichts. III. 1069 demselben remonstriret der Magistrat zu Schweinfurth, daß ihre Stadt zur Reception des Käyserlichen Cammer-Gerichts nicht geschickt sey. IV. 64 eröffnet dem Käyser Leopoldo die bey der neundten Chur-Würde vorkommenden Schwierigkeiten. IV. 899. sqq. erkläret sich gegen gedachten Käyser, daß er Hertzog Ernestum Augustum von Hannover extracollegialiter vor einen Churfürsten erkennen wolle. V. 26 bey demselben beschweret sich Churfürst Johann Wilhelm zu Pfaltz, über das von Praesidenten und Beysitzern des Käyserlichen Cammer-Gerichts wider ihn vorgenommene unordentliche Verfahren. V. 19. 25 ersuchet Churfürst Friedrich den III. von Brandenburg,

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/971>, abgerufen am 24.11.2024.