Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.Johann Ernst, Hertzog von Sachsen-Weimar, condoliret
König Christiano V. in Dänemarck, wegen des Absterbens seines Herrn Vaters, und
gratuliret ihm zu angetretener Regierung. II. 821 notificiret Hertzog Johann
Georgen zu Sachsen-Eisenach die Geburt eines jungen Printzen. IV. 967 zwischen
demselben und dem Hertzog von Sachsen-Gotha entstandene Praecedenz-Streitigkeit
bey denen Reichs-Sessionibus zu Regenspurg. V. 799
Johann Ernst, Hertzog von Sachsen-Saalfeld, desselben
Streitigkeiten mit dem Hertzog von Sachsen-Gotha, wegen Führung der Votorum auf
dem Reichs-Tage zu Regenspurg. V. 9. 592 wird von dem Käyser Josepho vermahnet,
sich in der Coburgischen und Römhildischen Successions-Sache an gütlichen und
rechtlichen Wegen begnügen zu lassen. VII. 200
Johann Eucharius, Bischoff von Eichstädt, erbietet sich,
die von der Reichs-Ritterschafft gesuchte Admissionem ad Sessionem & Votum
auf Reichs- und Cräyß-Tägen zu secundiren. IV. 486 versichert die verwittibte
Fürstin, Christinen Charlotten von Ost-Frießland, daß er die von Chur
Brandenburg gesuchte Expectanz auf Ost-Frießland wolle hintertreiben helffen.
IV. 628
Johann Ferdinand, Fürst von Portia, berichtet denen
Reichs-Kriegs-Raths-Directoribus den zwischen dem Käyser und denen Türcken
geschlossenen Frieden. II. 486
Johann Frantz, Bischoff zu Basel, ersuchet die
Reichs-Deputation zu Franckfurt, Sorge zu tragen, damit er in seiner
Souverainete zu Neustadt, durch das Käyserliche Cammer-Gericht nicht möge
turbiret werden. I. 574
Johann Frantz, Bischoff zu Costantz, erbietet sich, das
Desiderium der Reichs-Ritterschafft, wegen des auf Reichs- und Cräyß-Tagen
begehrten Voti und Sessionis, zu secundiren. IV. 489 erkläret sich gegen die
Aemter Zürch und Lucern, daß seine Unterthanen in der Schweitz, bey denen
zwischen der Eydgenossenschafft entstandenen Streitigkeiten, neutral seyn
Johann Ernst, Hertzog von Sachsen-Weimar, condoliret
König Christiano V. in Dänemarck, wegen des Absterbens seines Herrn Vaters, und
gratuliret ihm zu angetretener Regierung. II. 821 notificiret Hertzog Johann
Georgen zu Sachsen-Eisenach die Geburt eines jungen Printzen. IV. 967 zwischen
demselben und dem Hertzog von Sachsen-Gotha entstandene Praecedenz-Streitigkeit
bey denen Reichs-Sessionibus zu Regenspurg. V. 799
Johann Ernst, Hertzog von Sachsen-Saalfeld, desselben
Streitigkeiten mit dem Hertzog von Sachsen-Gotha, wegen Führung der Votorum auf
dem Reichs-Tage zu Regenspurg. V. 9. 592 wird von dem Käyser Josepho vermahnet,
sich in der Coburgischen und Römhildischen Successions-Sache an gütlichen und
rechtlichen Wegen begnügen zu lassen. VII. 200
Johann Eucharius, Bischoff von Eichstädt, erbietet sich,
die von der Reichs-Ritterschafft gesuchte Admissionem ad Sessionem & Votum
auf Reichs- und Cräyß-Tägen zu secundiren. IV. 486 versichert die verwittibte
Fürstin, Christinen Charlotten von Ost-Frießland, daß er die von Chur
Brandenburg gesuchte Expectanz auf Ost-Frießland wolle hintertreiben helffen.
IV. 628
Johann Ferdinand, Fürst von Portia, berichtet denen
Reichs-Kriegs-Raths-Directoribus den zwischen dem Käyser und denen Türcken
geschlossenen Frieden. II. 486
Johann Frantz, Bischoff zu Basel, ersuchet die
Reichs-Deputation zu Franckfurt, Sorge zu tragen, damit er in seiner
Souveraineté zu Neustadt, durch das Käyserliche Cammer-Gericht nicht möge
turbiret werden. I. 574
Johann Frantz, Bischoff zu Costantz, erbietet sich, das
Desiderium der Reichs-Ritterschafft, wegen des auf Reichs- und Cräyß-Tagen
begehrten Voti und Sessionis, zu secundiren. IV. 489 erkläret sich gegen die
Aemter Zürch und Lucern, daß seine Unterthanen in der Schweitz, bey denen
zwischen der Eydgenossenschafft entstandenen Streitigkeiten, neutral seyn
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Johann Ernst, Hertzog von Sachsen-Weimar, condoliret König Christiano V. in Dänemarck, wegen des Absterbens seines Herrn Vaters, und gratuliret ihm zu angetretener Regierung. II. 821 notificiret Hertzog Johann Georgen zu Sachsen-Eisenach die Geburt eines jungen Printzen. IV. 967 zwischen demselben und dem Hertzog von Sachsen-Gotha entstandene Praecedenz-Streitigkeit bey denen Reichs-Sessionibus zu Regenspurg. V. 799 Johann Ernst, Hertzog von Sachsen-Saalfeld, desselben Streitigkeiten mit dem Hertzog von Sachsen-Gotha, wegen Führung der Votorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg. V. 9. 592 wird von dem Käyser Josepho vermahnet, sich in der Coburgischen und Römhildischen Successions-Sache an gütlichen und rechtlichen Wegen begnügen zu lassen. VII. 200 Johann Eucharius, Bischoff von Eichstädt, erbietet sich, die von der Reichs-Ritterschafft gesuchte Admissionem ad Sessionem & Votum auf Reichs- und Cräyß-Tägen zu secundiren. IV. 486 versichert die verwittibte Fürstin, Christinen Charlotten von Ost-Frießland, daß er die von Chur Brandenburg gesuchte Expectanz auf Ost-Frießland wolle hintertreiben helffen. IV. 628 Johann Ferdinand, Fürst von Portia, berichtet denen Reichs-Kriegs-Raths-Directoribus den zwischen dem Käyser und denen Türcken geschlossenen Frieden. II. 486 Johann Frantz, Bischoff zu Basel, ersuchet die Reichs-Deputation zu Franckfurt, Sorge zu tragen, damit er in seiner Souveraineté zu Neustadt, durch das Käyserliche Cammer-Gericht nicht möge turbiret werden. I. 574 Johann Frantz, Bischoff zu Costantz, erbietet sich, das Desiderium der Reichs-Ritterschafft, wegen des auf Reichs- und Cräyß-Tagen begehrten Voti und Sessionis, zu secundiren. IV. 489 erkläret sich gegen die Aemter Zürch und Lucern, daß seine Unterthanen in der Schweitz, bey denen zwischen der Eydgenossenschafft entstandenen Streitigkeiten, neutral seyn
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(2013-02-15T13:54:31Z)
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