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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Johann Carl, Fürst von Portia, gratuliret Hertzog Augusto von Wolffenbüttel zum neuen Jahr. II. 592 Johann Casimir, Fürst von Anhalt, demselben recommandiren die Evangelischen Schweitzer-Cantons die Vereinigung derer Evangelisch-Lutherischen und Reformirten. I. 531 Johann Caspar, Meister des Teutschen Ordens, ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg um einige Moderation derer Reichs-Anlagen seines Ordens. III. 655 Johann Conrad, Bischoff zu Basel, vermahnet den Magstirat zu Colmar, denen Catholischen daselbst öffentliche Schulen, den Gregorianischen Calender und die Läutung der Glocken im Münster zu gestatten. III. 147 Johann Ernst, Ertz-Bischoff zu Saltzburg, bey demselben intercediret das Corpus Evangelicum auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg vor die aus dessen Ertz-Stifft vertriebene Evangelische. IV. 497. sqq. VIII. 292 wird von dem Bäyerischen Cräyß-Convent zu Wasserburg ersuchet, in die von denen andern Cräyß-Ständen einmüthig bewilligte Defensions-Verfassung zu consentiren. V. 357 wird von dem Käyser Leopoldo ersuchet, die Bäyerische Cräyß-Stände zu Leistung einer ordentlichen Cräyß-Hülffe zu disponiren. V. 599 verspricht dem Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten, Graf Friedrich Ernsten von Solms-Laubach, die von ihm begehrte Cammer-Gerichts-Visitation befördern zu helffen. V. 874 intercediret vor das Fürstliche Stifft Berchtesgaden, wegen der gesuchten Moderation des Reichs-Anschlags. VI. 533 verlanget von dem Bischoff und Dom-Capitul zu Münster Satisfaction vor die dem Saltzburgischen Directorio auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg aufgebürdete Beschuldigung, als sey das Conclusum in dem Fürstlichen Collegio, wegen der Erb-Männer-Sache denen Majoribus zuwider abgefaffet worden. VII. 86. 88 vid. Cräyß-ausschreibende Fürsten, Bäyerische.
Johann Carl, Fürst von Portia, gratuliret Hertzog Augusto von Wolffenbüttel zum neuen Jahr. II. 592 Johann Casimir, Fürst von Anhalt, demselben recommandiren die Evangelischen Schweitzer-Cantons die Vereinigung derer Evangelisch-Lutherischen und Reformirten. I. 531 Johann Caspar, Meister des Teutschen Ordens, ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg um einige Moderation derer Reichs-Anlagen seines Ordens. III. 655 Johann Conrad, Bischoff zu Basel, vermahnet den Magstirat zu Colmar, denen Catholischen daselbst öffentliche Schulen, den Gregorianischen Calender und die Läutung der Glocken im Münster zu gestatten. III. 147 Johann Ernst, Ertz-Bischoff zu Saltzburg, bey demselben intercediret das Corpus Evangelicum auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg vor die aus dessen Ertz-Stifft vertriebene Evangelische. IV. 497. sqq. VIII. 292 wird von dem Bäyerischen Cräyß-Convent zu Wasserburg ersuchet, in die von denen andern Cräyß-Ständen einmüthig bewilligte Defensions-Verfassung zu consentiren. V. 357 wird von dem Käyser Leopoldo ersuchet, die Bäyerische Cräyß-Stände zu Leistung einer ordentlichen Cräyß-Hülffe zu disponiren. V. 599 verspricht dem Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten, Graf Friedrich Ernsten von Solms-Laubach, die von ihm begehrte Cammer-Gerichts-Visitation befördern zu helffen. V. 874 intercediret vor das Fürstliche Stifft Berchtesgaden, wegen der gesuchten Moderation des Reichs-Anschlags. VI. 533 verlanget von dem Bischoff und Dom-Capitul zu Münster Satisfaction vor die dem Saltzburgischen Directorio auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg aufgebürdete Beschuldigung, als sey das Conclusum in dem Fürstlichen Collegio, wegen der Erb-Männer-Sache denen Majoribus zuwider abgefaffet worden. VII. 86. 88 vid. Cräyß-ausschreibende Fürsten, Bäyerische.
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[0962] Johann Carl, Fürst von Portia, gratuliret Hertzog Augusto von Wolffenbüttel zum neuen Jahr. II. 592 Johann Casimir, Fürst von Anhalt, demselben recommandiren die Evangelischen Schweitzer-Cantons die Vereinigung derer Evangelisch-Lutherischen und Reformirten. I. 531 Johann Caspar, Meister des Teutschen Ordens, ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg um einige Moderation derer Reichs-Anlagen seines Ordens. III. 655 Johann Conrad, Bischoff zu Basel, vermahnet den Magstirat zu Colmar, denen Catholischen daselbst öffentliche Schulen, den Gregorianischen Calender und die Läutung der Glocken im Münster zu gestatten. III. 147 Johann Ernst, Ertz-Bischoff zu Saltzburg, bey demselben intercediret das Corpus Evangelicum auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg vor die aus dessen Ertz-Stifft vertriebene Evangelische. IV. 497. sqq. VIII. 292 wird von dem Bäyerischen Cräyß-Convent zu Wasserburg ersuchet, in die von denen andern Cräyß-Ständen einmüthig bewilligte Defensions-Verfassung zu consentiren. V. 357 wird von dem Käyser Leopoldo ersuchet, die Bäyerische Cräyß-Stände zu Leistung einer ordentlichen Cräyß-Hülffe zu disponiren. V. 599 verspricht dem Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten, Graf Friedrich Ernsten von Solms-Laubach, die von ihm begehrte Cammer-Gerichts-Visitation befördern zu helffen. V. 874 intercediret vor das Fürstliche Stifft Berchtesgaden, wegen der gesuchten Moderation des Reichs-Anschlags. VI. 533 verlanget von dem Bischoff und Dom-Capitul zu Münster Satisfaction vor die dem Saltzburgischen Directorio auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg aufgebürdete Beschuldigung, als sey das Conclusum in dem Fürstlichen Collegio, wegen der Erb-Männer-Sache denen Majoribus zuwider abgefaffet worden. VII. 86. 88 vid. Cräyß-ausschreibende Fürsten, Bäyerische.

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/962>, abgerufen am 29.09.2024.