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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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beschweret sich bey dem Käyser Leopoldo über den König in Dänemarck und den Hertzog von Hollstein-Gottorff, wegen der Oldenburgischen Herrschafft. II. 652 Jodocus Edmundus, Bischoff zu Hildesheim, demselben tragen die Ritterschafft und Städte im Stifft Hildesheim ihre Religions-Beschwerden vor, und bitten, selbigen abzu helffen. VIII. 298 verspricht gedachte Gravamina durch eine Conferenz zu heben. VIII. 331 bey demselben urgiren die Stände die versprochene Conferenz. VIII. 332. 342. 353 wird von denen ausschreibenden Fürsten des Nieder-Sächsischen Cräysses vermahnet, denen übergrossen Beschwerden seiner Evangelischen Land-Stände abzuhelffen. VIII. 505 desselben Absterben. V. 615 Johann Adam Adreas, Fürst von Lichtenstein, urgiret bey der Reichs-Versammlung die so lang verschobene Admission ad Sessionem & Votum in dem Fürstlichen Collegio. VI. 1108 vor denselben intercediret der Schwäbische Cräyß-Convent bey dem Käyser Josepho, daß er seine Introduction in dem Reichs-Fürsten-Rath möge befördern helffen. VI. 774 Johann Adolph, Hertzog von Hollstein-Plöen, wird seiner General-Majors-Charge bey der Reichs-Armee entlassen. II. 511 gratuliret Hertzog Augusto von Wolffenbüttel zum neuen Jahre. II. 599 will dem Hertzog von Hollstein-Gottorff die Helffte der Contribution von denen Aemtern Norburg, Glücksburg und der Insul Arroe nicht zugestehen. VIII. 578 Johann Anthon, Bischoff zu Eichstädt, notificiret Hertzog Wilhelm Ernsten zu Sachsen-Weimar seine erlangte Bischöffliche Würde. VI. 389 Johann Anthon, Fürst von Eggenberg, notificiret Hertzog Eberhard Ludwigen zu Würtenberg das Absterben seines Herrn Vaters, und die von ihm angetretene Regierung. VII. 877
beschweret sich bey dem Käyser Leopoldo über den König in Dänemarck und den Hertzog von Hollstein-Gottorff, wegen der Oldenburgischen Herrschafft. II. 652 Jodocus Edmundus, Bischoff zu Hildesheim, demselben tragen die Ritterschafft und Städte im Stifft Hildesheim ihre Religions-Beschwerden vor, und bitten, selbigen abzu helffen. VIII. 298 verspricht gedachte Gravamina durch eine Conferenz zu heben. VIII. 331 bey demselben urgiren die Stände die versprochene Conferenz. VIII. 332. 342. 353 wird von denen ausschreibenden Fürsten des Nieder-Sächsischen Cräysses vermahnet, denen übergrossen Beschwerden seiner Evangelischen Land-Stände abzuhelffen. VIII. 505 desselben Absterben. V. 615 Johann Adam Adreas, Fürst von Lichtenstein, urgiret bey der Reichs-Versammlung die so lang verschobene Admission ad Sessionem & Votum in dem Fürstlichen Collegio. VI. 1108 vor denselben intercediret der Schwäbische Cräyß-Convent bey dem Käyser Josepho, daß er seine Introduction in dem Reichs-Fürsten-Rath möge befördern helffen. VI. 774 Johann Adolph, Hertzog von Hollstein-Plöen, wird seiner General-Majors-Charge bey der Reichs-Armée entlassen. II. 511 gratuliret Hertzog Augusto von Wolffenbüttel zum neuen Jahre. II. 599 will dem Hertzog von Hollstein-Gottorff die Helffte der Contribution von denen Aemtern Norburg, Glücksburg und der Insul Arroe nicht zugestehen. VIII. 578 Johann Anthon, Bischoff zu Eichstädt, notificiret Hertzog Wilhelm Ernsten zu Sachsen-Weimar seine erlangte Bischöffliche Würde. VI. 389 Johann Anthon, Fürst von Eggenberg, notificiret Hertzog Eberhard Ludwigen zu Würtenberg das Absterben seines Herrn Vaters, und die von ihm angetretene Regierung. VII. 877
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[0961] beschweret sich bey dem Käyser Leopoldo über den König in Dänemarck und den Hertzog von Hollstein-Gottorff, wegen der Oldenburgischen Herrschafft. II. 652 Jodocus Edmundus, Bischoff zu Hildesheim, demselben tragen die Ritterschafft und Städte im Stifft Hildesheim ihre Religions-Beschwerden vor, und bitten, selbigen abzu helffen. VIII. 298 verspricht gedachte Gravamina durch eine Conferenz zu heben. VIII. 331 bey demselben urgiren die Stände die versprochene Conferenz. VIII. 332. 342. 353 wird von denen ausschreibenden Fürsten des Nieder-Sächsischen Cräysses vermahnet, denen übergrossen Beschwerden seiner Evangelischen Land-Stände abzuhelffen. VIII. 505 desselben Absterben. V. 615 Johann Adam Adreas, Fürst von Lichtenstein, urgiret bey der Reichs-Versammlung die so lang verschobene Admission ad Sessionem & Votum in dem Fürstlichen Collegio. VI. 1108 vor denselben intercediret der Schwäbische Cräyß-Convent bey dem Käyser Josepho, daß er seine Introduction in dem Reichs-Fürsten-Rath möge befördern helffen. VI. 774 Johann Adolph, Hertzog von Hollstein-Plöen, wird seiner General-Majors-Charge bey der Reichs-Armée entlassen. II. 511 gratuliret Hertzog Augusto von Wolffenbüttel zum neuen Jahre. II. 599 will dem Hertzog von Hollstein-Gottorff die Helffte der Contribution von denen Aemtern Norburg, Glücksburg und der Insul Arroe nicht zugestehen. VIII. 578 Johann Anthon, Bischoff zu Eichstädt, notificiret Hertzog Wilhelm Ernsten zu Sachsen-Weimar seine erlangte Bischöffliche Würde. VI. 389 Johann Anthon, Fürst von Eggenberg, notificiret Hertzog Eberhard Ludwigen zu Würtenberg das Absterben seines Herrn Vaters, und die von ihm angetretene Regierung. VII. 877

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/961>, abgerufen am 29.09.2024.