Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
wird, auf sein Ansuchen, von dem Commando
am Ober-Rhein erlassen. VII. 80 conferiret mit Landgraf Carln zu Hessen-Cassel
über die Satisfaction, so dem Reformirten Fürsten zu Nassau-Siegen, wider die
Gewaltthätigkeiten der Catholischen, zu verschaffen. VII. 565 recommandiret dem
Käyser Carolo VI. des Reformirten Fürsten zu Nassau-Siegen
Religions-Beschwerden. VII. 567 übernimmt in denen Niederlanden einen guten
Theil von seinem in Englischen Sold gestandenen Corpo, auf seine eigene Kosten
zu unterhalten. VII. 810 wird von dem Hamburgischen Magistrat ersuchet, das
Commercium ihrer Stadt auf gewisse Masse wieder frey zu stellen. VII. 904 wird
von dem König Friderico I. in Preussen ersuchet, die von ihm gesuchte Abolition
der ihm nachtheiligen und im 10den Articul der Capitulationis perpetuae
befindlichen Clausul zu secundiren. VII. 1006 remonstriret dem König in Preussen
die bey der von ihm gesuchten Abolition gemeldter Clausul sich ereignende
Difficultäten. VII 1009 demselben recommandiret König Friedrich Wilhelm in
Preussen die Conservation der Festung Tönningen bey dem Fürstlichen Hause
Hollstein-Gottorff. VII. 1012 notificiret der regierenden Hertzogin zu
Wolffenbüttel das Absterben seiner Frau Mutter. VIII. 64 wird nach dem Tode der
Königin Anna in Londen zum König von Groß-Brittannien proclamiret. VIII. 645
demselben gratuliret Hertzog August Wilhelm von Wolffenbüttel zu der erlangten
Königlichen Würde. VIII. 646
Georg Wilhelm, Hertzog zu Braunschweig-Lüneburg-Zell,
bezeuget sein Mißvergnügen über die Conduite Bischoff Bernhards zu Münster. II.
624. 859 vermahnet, nebst denen andern Braunschweig-Lüneburgischen Fürsten, die
Stadt Braunschweig, von ihrer Widersetzligkeit gegen Hertzog Rudolph Augustum zu
Wolffenbüttel abzustehen. II. 882
wird, auf sein Ansuchen, von dem Commando
am Ober-Rhein erlassen. VII. 80 conferiret mit Landgraf Carln zu Hessen-Cassel
über die Satisfaction, so dem Reformirten Fürsten zu Nassau-Siegen, wider die
Gewaltthätigkeiten der Catholischen, zu verschaffen. VII. 565 recommandiret dem
Käyser Carolo VI. des Reformirten Fürsten zu Nassau-Siegen
Religions-Beschwerden. VII. 567 übernimmt in denen Niederlanden einen guten
Theil von seinem in Englischen Sold gestandenen Corpo, auf seine eigene Kosten
zu unterhalten. VII. 810 wird von dem Hamburgischen Magistrat ersuchet, das
Commercium ihrer Stadt auf gewisse Masse wieder frey zu stellen. VII. 904 wird
von dem König Friderico I. in Preussen ersuchet, die von ihm gesuchte Abolition
der ihm nachtheiligen und im 10den Articul der Capitulationis perpetuae
befindlichen Clausul zu secundiren. VII. 1006 remonstriret dem König in Preussen
die bey der von ihm gesuchten Abolition gemeldter Clausul sich ereignende
Difficultäten. VII 1009 demselben recommandiret König Friedrich Wilhelm in
Preussen die Conservation der Festung Tönningen bey dem Fürstlichen Hause
Hollstein-Gottorff. VII. 1012 notificiret der regierenden Hertzogin zu
Wolffenbüttel das Absterben seiner Frau Mutter. VIII. 64 wird nach dem Tode der
Königin Anna in Londen zum König von Groß-Brittannien proclamiret. VIII. 645
demselben gratuliret Hertzog August Wilhelm von Wolffenbüttel zu der erlangten
Königlichen Würde. VIII. 646
Georg Wilhelm, Hertzog zu Braunschweig-Lüneburg-Zell,
bezeuget sein Mißvergnügen über die Conduite Bischoff Bernhards zu Münster. II.
624. 859 vermahnet, nebst denen andern Braunschweig-Lüneburgischen Fürsten, die
Stadt Braunschweig, von ihrer Widersetzligkeit gegen Hertzog Rudolph Augustum zu
Wolffenbüttel abzustehen. II. 882
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wird, auf sein Ansuchen, von dem Commando am Ober-Rhein erlassen. VII. 80 conferiret mit Landgraf Carln zu Hessen-Cassel über die Satisfaction, so dem Reformirten Fürsten zu Nassau-Siegen, wider die Gewaltthätigkeiten der Catholischen, zu verschaffen. VII. 565 recommandiret dem Käyser Carolo VI. des Reformirten Fürsten zu Nassau-Siegen Religions-Beschwerden. VII. 567 übernimmt in denen Niederlanden einen guten Theil von seinem in Englischen Sold gestandenen Corpo, auf seine eigene Kosten zu unterhalten. VII. 810 wird von dem Hamburgischen Magistrat ersuchet, das Commercium ihrer Stadt auf gewisse Masse wieder frey zu stellen. VII. 904 wird von dem König Friderico I. in Preussen ersuchet, die von ihm gesuchte Abolition der ihm nachtheiligen und im 10den Articul der Capitulationis perpetuae befindlichen Clausul zu secundiren. VII. 1006 remonstriret dem König in Preussen die bey der von ihm gesuchten Abolition gemeldter Clausul sich ereignende Difficultäten. VII 1009 demselben recommandiret König Friedrich Wilhelm in Preussen die Conservation der Festung Tönningen bey dem Fürstlichen Hause Hollstein-Gottorff. VII. 1012 notificiret der regierenden Hertzogin zu Wolffenbüttel das Absterben seiner Frau Mutter. VIII. 64 wird nach dem Tode der Königin Anna in Londen zum König von Groß-Brittannien proclamiret. VIII. 645 demselben gratuliret Hertzog August Wilhelm von Wolffenbüttel zu der erlangten Königlichen Würde. VIII. 646 Georg Wilhelm, Hertzog zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, bezeuget sein Mißvergnügen über die Conduite Bischoff Bernhards zu Münster. II. 624. 859 vermahnet, nebst denen andern Braunschweig-Lüneburgischen Fürsten, die Stadt Braunschweig, von ihrer Widersetzligkeit gegen Hertzog Rudolph Augustum zu Wolffenbüttel abzustehen. II. 882
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