wird von dem Hollstein-Glückstädtischen
Abgesandten auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, in einer herausgegebenen
Schrifft, vor einen Feind von der Cron Dänemarck declariret. V. 208 notificiret
Hertzog Wilhelm Ernsten zu Sachsen-Weimar, ingleichen denen Evangelischen
Schweitzer-Cantons, daß seiner Frau Mutter die eventuale Succession am
Königreich Engelland durch eine Parlements-Acte zuerkannt worden. V. 385. 386
versichert den Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten, den Grafen zu
Solms-Laubach, daß er die von ihm begehrte Cammer-Gerichts-Visitation wolle
befördern helffen. V. 854 lässet in seinen Landen die Gefälle des Stiffts
Hildesheim, und anderer Catholischen Stiffter, verarrestiren. VI. 161 wird von
dem Käyser Josepho vermahnet, dem Catholischen Clero die verarrestirte Intraden
abfolgen zu lassen. VI. 448 vermählet seine Princeßin, Sophiam Dorotheam, an den
Preußischen Cron-Printzen, Fridericum VVilhelmum. VI. 644 demselben wird von der
Reichs-Versammlung zu Regenspurg das Commando über die Reichs-Armee aufgetragen.
VI. 719 bedancket sich deswegen gegen die Reichs-Versammlung, und ersuchet
dieselbe, Sorge zu tragen, damit die Armee in einen vollkommenen guten Stand
gesetzet werden möge. ibid. urgiret bey gedachter Reichs-Versammlung zum öfftern
die Completirung der Operations-Casse und Recreutirung der Regimenter. VI. 852.
1114. 1129 trägt das Commando über die Reichs-Armee dem Käyserlichen
General-Feld-Zeugmeister, Frey-Herrn von Thüngen, in seiner Abwesenheit auf. VI.
750 wird in das Churfürstliche Collegium auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg
introduciret. VI. 1166 verspricht Bischoff Frantz Arnolden zu Münster und
Paderborn, ihn in der Münsterischen Erb-Männer-Sache zu secundiren. VI. 1041
wird von dem Hollstein-Glückstädtischen
Abgesandten auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, in einer herausgegebenen
Schrifft, vor einen Feind von der Cron Dänemarck declariret. V. 208 notificiret
Hertzog Wilhelm Ernsten zu Sachsen-Weimar, ingleichen denen Evangelischen
Schweitzer-Cantons, daß seiner Frau Mutter die eventuale Succession am
Königreich Engelland durch eine Parlements-Acte zuerkannt worden. V. 385. 386
versichert den Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten, den Grafen zu
Solms-Laubach, daß er die von ihm begehrte Cammer-Gerichts-Visitation wolle
befördern helffen. V. 854 lässet in seinen Landen die Gefälle des Stiffts
Hildesheim, und anderer Catholischen Stiffter, verarrestiren. VI. 161 wird von
dem Käyser Josepho vermahnet, dem Catholischen Clero die verarrestirte Intraden
abfolgen zu lassen. VI. 448 vermählet seine Princeßin, Sophiam Dorotheam, an den
Preußischen Cron-Printzen, Fridericum VVilhelmum. VI. 644 demselben wird von der
Reichs-Versammlung zu Regenspurg das Commando über die Reichs-Armée aufgetragen.
VI. 719 bedancket sich deswegen gegen die Reichs-Versammlung, und ersuchet
dieselbe, Sorge zu tragen, damit die Armée in einen vollkommenen guten Stand
gesetzet werden möge. ibid. urgiret bey gedachter Reichs-Versammlung zum öfftern
die Completirung der Operations-Casse und Recreutirung der Regimenter. VI. 852.
1114. 1129 trägt das Commando über die Reichs-Armée dem Käyserlichen
General-Feld-Zeugmeister, Frey-Herrn von Thüngen, in seiner Abwesenheit auf. VI.
750 wird in das Churfürstliche Collegium auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg
introduciret. VI. 1166 verspricht Bischoff Frantz Arnolden zu Münster und
Paderborn, ihn in der Münsterischen Erb-Männer-Sache zu secundiren. VI. 1041
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wird von dem Hollstein-Glückstädtischen
Abgesandten auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, in einer herausgegebenen
Schrifft, vor einen Feind von der Cron Dänemarck declariret. V. 208 notificiret
Hertzog Wilhelm Ernsten zu Sachsen-Weimar, ingleichen denen Evangelischen
Schweitzer-Cantons, daß seiner Frau Mutter die eventuale Succession am
Königreich Engelland durch eine Parlements-Acte zuerkannt worden. V. 385. 386
versichert den Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten, den Grafen zu
Solms-Laubach, daß er die von ihm begehrte Cammer-Gerichts-Visitation wolle
befördern helffen. V. 854 lässet in seinen Landen die Gefälle des Stiffts
Hildesheim, und anderer Catholischen Stiffter, verarrestiren. VI. 161 wird von
dem Käyser Josepho vermahnet, dem Catholischen Clero die verarrestirte Intraden
abfolgen zu lassen. VI. 448 vermählet seine Princeßin, Sophiam Dorotheam, an den
Preußischen Cron-Printzen, Fridericum VVilhelmum. VI. 644 demselben wird von der
Reichs-Versammlung zu Regenspurg das Commando über die Reichs-Armée aufgetragen.
VI. 719 bedancket sich deswegen gegen die Reichs-Versammlung, und ersuchet
dieselbe, Sorge zu tragen, damit die Armée in einen vollkommenen guten Stand
gesetzet werden möge. ibid. urgiret bey gedachter Reichs-Versammlung zum öfftern
die Completirung der Operations-Casse und Recreutirung der Regimenter. VI. 852.
1114. 1129 trägt das Commando über die Reichs-Armée dem Käyserlichen
General-Feld-Zeugmeister, Frey-Herrn von Thüngen, in seiner Abwesenheit auf. VI.
750 wird in das Churfürstliche Collegium auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg
introduciret. VI. 1166 verspricht Bischoff Frantz Arnolden zu Münster und
Paderborn, ihn in der Münsterischen Erb-Männer-Sache zu secundiren. VI. 1041
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wird von dem Hollstein-Glückstädtischen Abgesandten auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, in einer herausgegebenen Schrifft, vor einen Feind von der Cron Dänemarck declariret. V. 208 notificiret Hertzog Wilhelm Ernsten zu Sachsen-Weimar, ingleichen denen Evangelischen Schweitzer-Cantons, daß seiner Frau Mutter die eventuale Succession am Königreich Engelland durch eine Parlements-Acte zuerkannt worden. V. 385. 386 versichert den Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten, den Grafen zu Solms-Laubach, daß er die von ihm begehrte Cammer-Gerichts-Visitation wolle befördern helffen. V. 854 lässet in seinen Landen die Gefälle des Stiffts Hildesheim, und anderer Catholischen Stiffter, verarrestiren. VI. 161 wird von dem Käyser Josepho vermahnet, dem Catholischen Clero die verarrestirte Intraden abfolgen zu lassen. VI. 448 vermählet seine Princeßin, Sophiam Dorotheam, an den Preußischen Cron-Printzen, Fridericum VVilhelmum. VI. 644 demselben wird von der Reichs-Versammlung zu Regenspurg das Commando über die Reichs-Armée aufgetragen. VI. 719 bedancket sich deswegen gegen die Reichs-Versammlung, und ersuchet dieselbe, Sorge zu tragen, damit die Armée in einen vollkommenen guten Stand gesetzet werden möge. ibid. urgiret bey gedachter Reichs-Versammlung zum öfftern die Completirung der Operations-Casse und Recreutirung der Regimenter. VI. 852. 1114. 1129 trägt das Commando über die Reichs-Armée dem Käyserlichen General-Feld-Zeugmeister, Frey-Herrn von Thüngen, in seiner Abwesenheit auf. VI. 750 wird in das Churfürstliche Collegium auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg introduciret. VI. 1166 verspricht Bischoff Frantz Arnolden zu Münster und Paderborn, ihn in der Münsterischen Erb-Männer-Sache zu secundiren. VI. 1041
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/926>, abgerufen am 03.07.2024.
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