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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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dem Käyser zu intercediren, damit der Fränckische Cräyß bey den verwilligten 130. Römer-Monaten wegen der Winter-Qvartiere gelassen werden möge. III. 829 ejusd. an gedachte Reichs-Versammlung, bey dem Käyser zu intercediren, damit die Käyserliche Armada aus denen Reichs-Cräyssen fördersamst abgeführet werden möge. III. 908 ejusd. an die Reichs-Versammlung, vor die Besetzung der Festung Philippsburg Sorge zu tragen. IV. 1149 ejusd. an die Reichs-Versammlung, Sorge zu tragen, damit die bey der Reichs-Armee noch mangelnde Contingentien schleunigst möchten abgeschicket werden. VI. 699 ejusd. an den Chur-Rheinischen Cräyß, um Hülffe wider Chur Bäyern. V. 785 ejusd. an den Käyserlichen General-Lieutenant, Marggraf Ludwig Wilhelm zu Baden, an den General Feld-Marschall, Grafen von Styrum, Ordre zu stellen, daß er sich die Conservation des Fränckischen Cräysses bestens möge lassen empfohlen seyn. V. 836 ejusd. an den Magistrat zu Leipzig, daß er wegen der an etlichen Orten grassirenden Contagion die Personen und Güter, so in das Fränckische passiren, mit glaubhafften Attestatis versehen möge. VI. 396 des Nieder-Rheinisch-Westphälischen Cräyß-Convents zu Cölln am Rhein, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß sie, bey künfftiger Friedens-Handlung, die Abführung derer von denen General-Staaten der vereinigten Niederlande in Lüttich und Huy verlegten Guarnisonen befördern möge. VII. 993 des Nieder-Sächsischen Cräyß-Convents zu Braunschweig, an König Christianum V. in Dänemarck, daß er von dem praetendirten neuerlichen Elb-Zoll bey Glückstadt abstehen möge. III. 611 ejusd. an Hertzog Georg Wilhelmen zu Zell, als Cräyß-Obristen, daß er sich derer bedrängten Stände annehmen, und dadurch den gemachten Cräyß-Schluß zu seiner Würckligkeit bringen möge. III. 632 ejusd. an gedachten Hertzog zu Zell, die Bischöfflichen
dem Käyser zu intercediren, damit der Fränckische Cräyß bey den verwilligten 130. Römer-Monaten wegen der Winter-Qvartiere gelassen werden möge. III. 829 ejusd. an gedachte Reichs-Versammlung, bey dem Käyser zu intercediren, damit die Käyserliche Armada aus denen Reichs-Cräyssen fördersamst abgeführet werden möge. III. 908 ejusd. an die Reichs-Versammlung, vor die Besetzung der Festung Philippsburg Sorge zu tragen. IV. 1149 ejusd. an die Reichs-Versammlung, Sorge zu tragen, damit die bey der Reichs-Armée noch mangelnde Contingentien schleunigst möchten abgeschicket werden. VI. 699 ejusd. an den Chur-Rheinischen Cräyß, um Hülffe wider Chur Bäyern. V. 785 ejusd. an den Käyserlichen General-Lieutenant, Marggraf Ludwig Wilhelm zu Baden, an den General Feld-Marschall, Grafen von Styrum, Ordre zu stellen, daß er sich die Conservation des Fränckischen Cräysses bestens möge lassen empfohlen seyn. V. 836 ejusd. an den Magistrat zu Leipzig, daß er wegen der an etlichen Orten grassirenden Contagion die Personen und Güter, so in das Fränckische passiren, mit glaubhafften Attestatis versehen möge. VI. 396 des Nieder-Rheinisch-Westphälischen Cräyß-Convents zu Cölln am Rhein, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß sie, bey künfftiger Friedens-Handlung, die Abführung derer von denen General-Staaten der vereinigten Niederlande in Lüttich und Huy verlegten Guarnisonen befördern möge. VII. 993 des Nieder-Sächsischen Cräyß-Convents zu Braunschweig, an König Christianum V. in Dänemarck, daß er von dem praetendirten neuerlichen Elb-Zoll bey Glückstadt abstehen möge. III. 611 ejusd. an Hertzog Georg Wilhelmen zu Zell, als Cräyß-Obristen, daß er sich derer bedrängten Stände annehmen, und dadurch den gemachten Cräyß-Schluß zu seiner Würckligkeit bringen möge. III. 632 ejusd. an gedachten Hertzog zu Zell, die Bischöfflichen
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                     an gedachte Reichs-Versammlung, bey dem Käyser zu intercediren, damit die
                     Käyserliche Armada aus denen Reichs-Cräyssen fördersamst abgeführet werden möge.
                     III. 908 ejusd. an die Reichs-Versammlung, vor die Besetzung der Festung
                     Philippsburg Sorge zu tragen. IV. 1149 ejusd. an die Reichs-Versammlung, Sorge
                     zu tragen, damit die bey der Reichs-Armée noch mangelnde Contingentien
                     schleunigst möchten abgeschicket werden. VI. 699 ejusd. an den Chur-Rheinischen
                     Cräyß, um Hülffe wider Chur Bäyern. V. 785 ejusd. an den Käyserlichen
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                     836 ejusd. an den Magistrat zu Leipzig, daß er wegen der an etlichen Orten
                     grassirenden Contagion die Personen und Güter, so in das Fränckische passiren,
                     mit glaubhafften Attestatis versehen möge. VI. 396 des
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                     und Huy verlegten Guarnisonen befördern möge. VII. 993 des Nieder-Sächsischen
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                     dem praetendirten neuerlichen Elb-Zoll bey Glückstadt abstehen möge. III. 611
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[0853] dem Käyser zu intercediren, damit der Fränckische Cräyß bey den verwilligten 130. Römer-Monaten wegen der Winter-Qvartiere gelassen werden möge. III. 829 ejusd. an gedachte Reichs-Versammlung, bey dem Käyser zu intercediren, damit die Käyserliche Armada aus denen Reichs-Cräyssen fördersamst abgeführet werden möge. III. 908 ejusd. an die Reichs-Versammlung, vor die Besetzung der Festung Philippsburg Sorge zu tragen. IV. 1149 ejusd. an die Reichs-Versammlung, Sorge zu tragen, damit die bey der Reichs-Armée noch mangelnde Contingentien schleunigst möchten abgeschicket werden. VI. 699 ejusd. an den Chur-Rheinischen Cräyß, um Hülffe wider Chur Bäyern. V. 785 ejusd. an den Käyserlichen General-Lieutenant, Marggraf Ludwig Wilhelm zu Baden, an den General Feld-Marschall, Grafen von Styrum, Ordre zu stellen, daß er sich die Conservation des Fränckischen Cräysses bestens möge lassen empfohlen seyn. V. 836 ejusd. an den Magistrat zu Leipzig, daß er wegen der an etlichen Orten grassirenden Contagion die Personen und Güter, so in das Fränckische passiren, mit glaubhafften Attestatis versehen möge. VI. 396 des Nieder-Rheinisch-Westphälischen Cräyß-Convents zu Cölln am Rhein, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß sie, bey künfftiger Friedens-Handlung, die Abführung derer von denen General-Staaten der vereinigten Niederlande in Lüttich und Huy verlegten Guarnisonen befördern möge. VII. 993 des Nieder-Sächsischen Cräyß-Convents zu Braunschweig, an König Christianum V. in Dänemarck, daß er von dem praetendirten neuerlichen Elb-Zoll bey Glückstadt abstehen möge. III. 611 ejusd. an Hertzog Georg Wilhelmen zu Zell, als Cräyß-Obristen, daß er sich derer bedrängten Stände annehmen, und dadurch den gemachten Cräyß-Schluß zu seiner Würckligkeit bringen möge. III. 632 ejusd. an gedachten Hertzog zu Zell, die Bischöfflichen

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/853>, abgerufen am 24.11.2024.