Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
und andere Reichs-Fürsten, die höchstnöthige
Cammer-Gerichts-Visitation befördern zu helffen. V. 845. VI. 308 ejusd. an
gedachten Churfürsten zu Mäyntz, daß er ihn wider seine Widersacher secundiren
möge. V. 912 ejusd. an den Reichs-Vice-Cantzler, den Grafen von Kaunitz, daß er
dem Käyser die von ihm gesuchte Dimission vom Cammer-Gericht bestens
recommandiren, und die deswegen nöthige Resolution auswürcken möge. V. 623
verschiedener Churfürsten und Fürsten des Reichs, an oberwehnten Grafen von
Solms-Laubach, daß er das Cammer-Gericht nicht quittiren möge. V. 851. sqq. des
Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten, Freyherrns von Ingelheim; an den
Käyser Josephum, daß er seine Delatores, ihr Angeben wider ihn entweder sattsam
zu erweisen, oder ihm Standes-mäßige Satisfaction zu leisten, anhalten möge. VI.
465 des Chur-Bäyerischen Praesentati zum Assessorat bey dem
Cammer-Gerichts-Collegio, Graf Nytzens von Wartenberg, an den Praesidenten, den
Grafen von Solms, daß er seine würckliche Admission durch eine förmliche
Resolution befördern möge. V. 554 des Churfürstlichen Collegii zu Franckfurt am
Mäyn, an König Leopoldum zu Hungarn und Böheim, daß er die Cronen, Schweden und
Pohlen, zu beförderlichen Schluß ihrer obhabenden Friedens-Tractaten disponiren
möge. I. 699 des Bäyerischen Cräyß-Convents zu Wasserburg, an Bischoff Johann
Ernsten zu Saltzburg, daß er in die vorhabende Kriegs-Verfassung consentiren
möge. V. 357 des Fränckischen Cräyß-Convents zu Nürnberg, an den Käyser
Leopoldum, daß er den Fränckischen Cräyß mit der versprochnen Hülffe bey Zeiten
wider den Churfürsten von Bäyern secundiren möge. V. 768. 842. VI. 229 ejusd. an
gedachten Käyser, daß der Fränckische Cräyß von denen Emolumenten bey denen
Krieges Operationen mit participiren möge. V. 906 ejusd. an die
Reichs-Versammlung zu Regenspurg, bey
und andere Reichs-Fürsten, die höchstnöthige
Cammer-Gerichts-Visitation befördern zu helffen. V. 845. VI. 308 ejusd. an
gedachten Churfürsten zu Mäyntz, daß er ihn wider seine Widersacher secundiren
möge. V. 912 ejusd. an den Reichs-Vice-Cantzler, den Grafen von Kaunitz, daß er
dem Käyser die von ihm gesuchte Dimission vom Cammer-Gericht bestens
recommandiren, und die deswegen nöthige Resolution auswürcken möge. V. 623
verschiedener Churfürsten und Fürsten des Reichs, an oberwehnten Grafen von
Solms-Laubach, daß er das Cammer-Gericht nicht quittiren möge. V. 851. sqq. des
Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten, Freyherrns von Ingelheim; an den
Käyser Josephum, daß er seine Delatores, ihr Angeben wider ihn entweder sattsam
zu erweisen, oder ihm Standes-mäßige Satisfaction zu leisten, anhalten möge. VI.
465 des Chur-Bäyerischen Praesentati zum Assessorat bey dem
Cammer-Gerichts-Collegio, Graf Nytzens von Wartenberg, an den Praesidenten, den
Grafen von Solms, daß er seine würckliche Admission durch eine förmliche
Resolution befördern möge. V. 554 des Churfürstlichen Collegii zu Franckfurt am
Mäyn, an König Leopoldum zu Hungarn und Böheim, daß er die Cronen, Schweden und
Pohlen, zu beförderlichen Schluß ihrer obhabenden Friedens-Tractaten disponiren
möge. I. 699 des Bäyerischen Cräyß-Convents zu Wasserburg, an Bischoff Johann
Ernsten zu Saltzburg, daß er in die vorhabende Kriegs-Verfassung consentiren
möge. V. 357 des Fränckischen Cräyß-Convents zu Nürnberg, an den Käyser
Leopoldum, daß er den Fränckischen Cräyß mit der versprochnen Hülffe bey Zeiten
wider den Churfürsten von Bäyern secundiren möge. V. 768. 842. VI. 229 ejusd. an
gedachten Käyser, daß der Fränckische Cräyß von denen Emolumenten bey denen
Krieges Operationen mit participiren möge. V. 906 ejusd. an die
Reichs-Versammlung zu Regenspurg, bey
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und andere Reichs-Fürsten, die höchstnöthige Cammer-Gerichts-Visitation befördern zu helffen. V. 845. VI. 308 ejusd. an gedachten Churfürsten zu Mäyntz, daß er ihn wider seine Widersacher secundiren möge. V. 912 ejusd. an den Reichs-Vice-Cantzler, den Grafen von Kaunitz, daß er dem Käyser die von ihm gesuchte Dimission vom Cammer-Gericht bestens recommandiren, und die deswegen nöthige Resolution auswürcken möge. V. 623 verschiedener Churfürsten und Fürsten des Reichs, an oberwehnten Grafen von Solms-Laubach, daß er das Cammer-Gericht nicht quittiren möge. V. 851. sqq. des Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten, Freyherrns von Ingelheim; an den Käyser Josephum, daß er seine Delatores, ihr Angeben wider ihn entweder sattsam zu erweisen, oder ihm Standes-mäßige Satisfaction zu leisten, anhalten möge. VI. 465 des Chur-Bäyerischen Praesentati zum Assessorat bey dem Cammer-Gerichts-Collegio, Graf Nytzens von Wartenberg, an den Praesidenten, den Grafen von Solms, daß er seine würckliche Admission durch eine förmliche Resolution befördern möge. V. 554 des Churfürstlichen Collegii zu Franckfurt am Mäyn, an König Leopoldum zu Hungarn und Böheim, daß er die Cronen, Schweden und Pohlen, zu beförderlichen Schluß ihrer obhabenden Friedens-Tractaten disponiren möge. I. 699 des Bäyerischen Cräyß-Convents zu Wasserburg, an Bischoff Johann Ernsten zu Saltzburg, daß er in die vorhabende Kriegs-Verfassung consentiren möge. V. 357 des Fränckischen Cräyß-Convents zu Nürnberg, an den Käyser Leopoldum, daß er den Fränckischen Cräyß mit der versprochnen Hülffe bey Zeiten wider den Churfürsten von Bäyern secundiren möge. V. 768. 842. VI. 229 ejusd. an gedachten Käyser, daß der Fränckische Cräyß von denen Emolumenten bey denen Krieges Operationen mit participiren möge. V. 906 ejusd. an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, bey
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