Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
Münsterischen Trouppen aus
dem Lande Hadeln zu delogiren. III. 595 ejusd. an die Reichs-Versammlung zu
Regenspurg, es dahin richten zu helffen, daß der Nieder-Sächsische Cräyß nicht
in gefährliche Kriege impliciret werde. III. 242 ejusd. an die General-Staaten
der vereinigten Niederlande, den König von Dänemarck dahin disponiren zu
helffen, daß er von dem praetendirten neuerlichen Elb-Zoll bey Glückstadt
abstehen möge. III. 604 ejusd. an den Käyser Leopoldum, dem König von Dänemarck
keinen neuen Zoll zu verstatten. III. 596 des Ober-Rheinischen Cräyß-Convents zu
Franckfurt am Mäyn, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, dahin zu
cooperiren, damit ein ieder Cräyß sein Quantum militare in Zeiten stellen, und
dadurch denen bedrängten Reichs-Cräyssen Hülffe geschaffet werden möge. V. 887
des Schwäbischen Cräyß-Convents zu Ulm, an den Käyser Leopoldum, daß er dem
Schwäbischen Cräyß und dessen überlegten Ständen gleich andern eine Ringerung
ihres Contingents möge wiederfahren lassen. III. 747 ejusd. an gedachten Käyser,
daß er bey instehender Türcken-Gefahr den von der Cron Franckreich offerirten
Stillstand acceptiren möge. IV. 86 ejusd. an die Reichs-Versammlung zu
Regenspurg, die Beschleunigung der mit der Cron Franckreich vorseyenden
Friedens-Tractaten und der nöthigen Türcken-Hülffe befördern zu helffen. IV. 72
ejusd. an gedachte Reichs-Versammlung, vor die Befreyung der Stadt Straßburg aus
Franckreichs Händen besorgt zu seyn. IV. 1027 ejusd. an die Reichs-Versammlung,
die Beförderung des Puncti Securitatis publicae betreffend. IV. 1130 ejusd. an
die Reichs-Versammlung, um Hülffe wider die instehende feindliche Gefahr. VI.
777 des Schwäbischen Cräyß-Convents zu Eßlingen, an den Käyser Leopoldum, daß er
mit seinem, vermöge der Cräyß-Association, versprochnen Oesterreichischen
Contingent dem Schwäbischen Cräysse succurriren, auch die andern Cräysse dazu
animiren möge. V. 936
Münsterischen Trouppen aus
dem Lande Hadeln zu delogiren. III. 595 ejusd. an die Reichs-Versammlung zu
Regenspurg, es dahin richten zu helffen, daß der Nieder-Sächsische Cräyß nicht
in gefährliche Kriege impliciret werde. III. 242 ejusd. an die General-Staaten
der vereinigten Niederlande, den König von Dänemarck dahin disponiren zu
helffen, daß er von dem praetendirten neuerlichen Elb-Zoll bey Glückstadt
abstehen möge. III. 604 ejusd. an den Käyser Leopoldum, dem König von Dänemarck
keinen neuen Zoll zu verstatten. III. 596 des Ober-Rheinischen Cräyß-Convents zu
Franckfurt am Mäyn, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, dahin zu
cooperiren, damit ein ieder Cräyß sein Quantum militare in Zeiten stellen, und
dadurch denen bedrängten Reichs-Cräyssen Hülffe geschaffet werden möge. V. 887
des Schwäbischen Cräyß-Convents zu Ulm, an den Käyser Leopoldum, daß er dem
Schwäbischen Cräyß und dessen überlegten Ständen gleich andern eine Ringerung
ihres Contingents möge wiederfahren lassen. III. 747 ejusd. an gedachten Käyser,
daß er bey instehender Türcken-Gefahr den von der Cron Franckreich offerirten
Stillstand acceptiren möge. IV. 86 ejusd. an die Reichs-Versammlung zu
Regenspurg, die Beschleunigung der mit der Cron Franckreich vorseyenden
Friedens-Tractaten und der nöthigen Türcken-Hülffe befördern zu helffen. IV. 72
ejusd. an gedachte Reichs-Versammlung, vor die Befreyung der Stadt Straßburg aus
Franckreichs Händen besorgt zu seyn. IV. 1027 ejusd. an die Reichs-Versammlung,
die Beförderung des Puncti Securitatis publicae betreffend. IV. 1130 ejusd. an
die Reichs-Versammlung, um Hülffe wider die instehende feindliche Gefahr. VI.
777 des Schwäbischen Cräyß-Convents zu Eßlingen, an den Käyser Leopoldum, daß er
mit seinem, vermöge der Cräyß-Association, versprochnen Oesterreichischen
Contingent dem Schwäbischen Cräysse succurriren, auch die andern Cräysse dazu
animiren möge. V. 936
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Münsterischen Trouppen aus dem Lande Hadeln zu delogiren. III. 595 ejusd. an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, es dahin richten zu helffen, daß der Nieder-Sächsische Cräyß nicht in gefährliche Kriege impliciret werde. III. 242 ejusd. an die General-Staaten der vereinigten Niederlande, den König von Dänemarck dahin disponiren zu helffen, daß er von dem praetendirten neuerlichen Elb-Zoll bey Glückstadt abstehen möge. III. 604 ejusd. an den Käyser Leopoldum, dem König von Dänemarck keinen neuen Zoll zu verstatten. III. 596 des Ober-Rheinischen Cräyß-Convents zu Franckfurt am Mäyn, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, dahin zu cooperiren, damit ein ieder Cräyß sein Quantum militare in Zeiten stellen, und dadurch denen bedrängten Reichs-Cräyssen Hülffe geschaffet werden möge. V. 887 des Schwäbischen Cräyß-Convents zu Ulm, an den Käyser Leopoldum, daß er dem Schwäbischen Cräyß und dessen überlegten Ständen gleich andern eine Ringerung ihres Contingents möge wiederfahren lassen. III. 747 ejusd. an gedachten Käyser, daß er bey instehender Türcken-Gefahr den von der Cron Franckreich offerirten Stillstand acceptiren möge. IV. 86 ejusd. an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, die Beschleunigung der mit der Cron Franckreich vorseyenden Friedens-Tractaten und der nöthigen Türcken-Hülffe befördern zu helffen. IV. 72 ejusd. an gedachte Reichs-Versammlung, vor die Befreyung der Stadt Straßburg aus Franckreichs Händen besorgt zu seyn. IV. 1027 ejusd. an die Reichs-Versammlung, die Beförderung des Puncti Securitatis publicae betreffend. IV. 1130 ejusd. an die Reichs-Versammlung, um Hülffe wider die instehende feindliche Gefahr. VI. 777 des Schwäbischen Cräyß-Convents zu Eßlingen, an den Käyser Leopoldum, daß er mit seinem, vermöge der Cräyß-Association, versprochnen Oesterreichischen Contingent dem Schwäbischen Cräysse succurriren, auch die andern Cräysse dazu animiren möge. V. 936
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