Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
des Cammer-Gerichts zu Speyer, an
Churfürst Friedrich Wilhelmen zu Brandenburg, die Stadt Speyer mit
Einqvartierung und Durch-Marchen zu verschonen. II. 982 gedachten
Cammer-Gerichts, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, wegen Befreyung von
der Schwedischen Einqvartierung. I. 83 des Cammer-Gerichts, an gedachte
Reichs-Versammlung, daß sich selbige die Sicherheit dieses höchsten Gerichts
möge angelegen seyn lassen. III. 170 ejusd. an den Reichs-Convent, wegen
Restitution derer auf die Interims-Translation dieses Gerichts nach Franckfurt
gewendeten Unkosten. IV. 756 ejusd. an den Reichs-Convent, seine Translation von
Wetzlar an einen beqvemern Ort zu befördern. IV. 833 ejusd. an die
Reichs-Versammlung, seine von Franckreich zu fodern habende Satisfaction bey
bevorstehenden Friedens-Tractaten zu befördern. IV. 1097 des Käyserlichen
Cammer-Gerichts-Praesidentens, Graf Friedrich Ernsts zu Solms-Laubach, an den
Käyser Leopoldum, um Dimission von dem Cammer-Gericht, und Dispensation wegen
seines noch nicht verflossenen gewöhnlichen Sexennii. V. 608 ejusd. an den
Käyser Leopoldum, daß er das in Verfall gebrachte Justiz-Wesen durch eine
ausserordentliche Cammer-Gerichts, Visitation wieder herstellen möge. IV. 308
ejusd. an den Käyserlichen Cammer-Richter, Churfürst Johannem Hugonem zu Trier,
sein Ansuchen, wegen Dimission vom Cammer-Gericht, bey dem Käyser bestens zu
secundiren. V. 642 ejusd. an gedachten Churfürsten, daß er das
Cammer-Gerichts-Collegium durch seine hohe Gegenwart wenigstens auf etliche Tage
erfreuen möge. V. 815. 897 ejusd. an gedachte Churfürsten zu Trier, um
Communication eines von dem Cammer-Gerichts-Collegio an ihn abgelassenen
Schreibens. V. 901 ejusd. an Churfürst Lotharium Franciscum zu Mäyntz,
des Cammer-Gerichts zu Speyer, an
Churfürst Friedrich Wilhelmen zu Brandenburg, die Stadt Speyer mit
Einqvartierung und Durch-Marchen zu verschonen. II. 982 gedachten
Cammer-Gerichts, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, wegen Befreyung von
der Schwedischen Einqvartierung. I. 83 des Cammer-Gerichts, an gedachte
Reichs-Versammlung, daß sich selbige die Sicherheit dieses höchsten Gerichts
möge angelegen seyn lassen. III. 170 ejusd. an den Reichs-Convent, wegen
Restitution derer auf die Interims-Translation dieses Gerichts nach Franckfurt
gewendeten Unkosten. IV. 756 ejusd. an den Reichs-Convent, seine Translation von
Wetzlar an einen beqvemern Ort zu befördern. IV. 833 ejusd. an die
Reichs-Versammlung, seine von Franckreich zu fodern habende Satisfaction bey
bevorstehenden Friedens-Tractaten zu befördern. IV. 1097 des Käyserlichen
Cammer-Gerichts-Praesidentens, Graf Friedrich Ernsts zu Solms-Laubach, an den
Käyser Leopoldum, um Dimission von dem Cammer-Gericht, und Dispensation wegen
seines noch nicht verflossenen gewöhnlichen Sexennii. V. 608 ejusd. an den
Käyser Leopoldum, daß er das in Verfall gebrachte Justiz-Wesen durch eine
ausserordentliche Cammer-Gerichts, Visitation wieder herstellen möge. IV. 308
ejusd. an den Käyserlichen Cammer-Richter, Churfürst Johannem Hugonem zu Trier,
sein Ansuchen, wegen Dimission vom Cammer-Gericht, bey dem Käyser bestens zu
secundiren. V. 642 ejusd. an gedachten Churfürsten, daß er das
Cammer-Gerichts-Collegium durch seine hohe Gegenwart wenigstens auf etliche Tage
erfreuen möge. V. 815. 897 ejusd. an gedachte Churfürsten zu Trier, um
Communication eines von dem Cammer-Gerichts-Collegio an ihn abgelassenen
Schreibens. V. 901 ejusd. an Churfürst Lotharium Franciscum zu Mäyntz,
<TEI> <text> <body> <div> <l><pb facs="#f0851"/> des Cammer-Gerichts zu Speyer, an Churfürst Friedrich Wilhelmen zu Brandenburg, die Stadt Speyer mit Einqvartierung und Durch-Marchen zu verschonen. II. 982 gedachten Cammer-Gerichts, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, wegen Befreyung von der Schwedischen Einqvartierung. I. 83 des Cammer-Gerichts, an gedachte Reichs-Versammlung, daß sich selbige die Sicherheit dieses höchsten Gerichts möge angelegen seyn lassen. III. 170 ejusd. an den Reichs-Convent, wegen Restitution derer auf die Interims-Translation dieses Gerichts nach Franckfurt gewendeten Unkosten. IV. 756 ejusd. an den Reichs-Convent, seine Translation von Wetzlar an einen beqvemern Ort zu befördern. IV. 833 ejusd. an die Reichs-Versammlung, seine von Franckreich zu fodern habende Satisfaction bey bevorstehenden Friedens-Tractaten zu befördern. IV. 1097 des Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidentens, Graf Friedrich Ernsts zu Solms-Laubach, an den Käyser Leopoldum, um Dimission von dem Cammer-Gericht, und Dispensation wegen seines noch nicht verflossenen gewöhnlichen Sexennii. V. 608 ejusd. an den Käyser Leopoldum, daß er das in Verfall gebrachte Justiz-Wesen durch eine ausserordentliche Cammer-Gerichts, Visitation wieder herstellen möge. IV. 308 ejusd. an den Käyserlichen Cammer-Richter, Churfürst Johannem Hugonem zu Trier, sein Ansuchen, wegen Dimission vom Cammer-Gericht, bey dem Käyser bestens zu secundiren. V. 642 ejusd. an gedachten Churfürsten, daß er das Cammer-Gerichts-Collegium durch seine hohe Gegenwart wenigstens auf etliche Tage erfreuen möge. V. 815. 897 ejusd. an gedachte Churfürsten zu Trier, um Communication eines von dem Cammer-Gerichts-Collegio an ihn abgelassenen Schreibens. V. 901 ejusd. an Churfürst Lotharium Franciscum zu Mäyntz, </l> </div> </body> </text> </TEI> [0851]
des Cammer-Gerichts zu Speyer, an Churfürst Friedrich Wilhelmen zu Brandenburg, die Stadt Speyer mit Einqvartierung und Durch-Marchen zu verschonen. II. 982 gedachten Cammer-Gerichts, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, wegen Befreyung von der Schwedischen Einqvartierung. I. 83 des Cammer-Gerichts, an gedachte Reichs-Versammlung, daß sich selbige die Sicherheit dieses höchsten Gerichts möge angelegen seyn lassen. III. 170 ejusd. an den Reichs-Convent, wegen Restitution derer auf die Interims-Translation dieses Gerichts nach Franckfurt gewendeten Unkosten. IV. 756 ejusd. an den Reichs-Convent, seine Translation von Wetzlar an einen beqvemern Ort zu befördern. IV. 833 ejusd. an die Reichs-Versammlung, seine von Franckreich zu fodern habende Satisfaction bey bevorstehenden Friedens-Tractaten zu befördern. IV. 1097 des Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidentens, Graf Friedrich Ernsts zu Solms-Laubach, an den Käyser Leopoldum, um Dimission von dem Cammer-Gericht, und Dispensation wegen seines noch nicht verflossenen gewöhnlichen Sexennii. V. 608 ejusd. an den Käyser Leopoldum, daß er das in Verfall gebrachte Justiz-Wesen durch eine ausserordentliche Cammer-Gerichts, Visitation wieder herstellen möge. IV. 308 ejusd. an den Käyserlichen Cammer-Richter, Churfürst Johannem Hugonem zu Trier, sein Ansuchen, wegen Dimission vom Cammer-Gericht, bey dem Käyser bestens zu secundiren. V. 642 ejusd. an gedachten Churfürsten, daß er das Cammer-Gerichts-Collegium durch seine hohe Gegenwart wenigstens auf etliche Tage erfreuen möge. V. 815. 897 ejusd. an gedachte Churfürsten zu Trier, um Communication eines von dem Cammer-Gerichts-Collegio an ihn abgelassenen Schreibens. V. 901 ejusd. an Churfürst Lotharium Franciscum zu Mäyntz,
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