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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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des Cammer-Gerichts zu Speyer, an Churfürst Friedrich Wilhelmen zu Brandenburg, die Stadt Speyer mit Einqvartierung und Durch-Marchen zu verschonen. II. 982 gedachten Cammer-Gerichts, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, wegen Befreyung von der Schwedischen Einqvartierung. I. 83 des Cammer-Gerichts, an gedachte Reichs-Versammlung, daß sich selbige die Sicherheit dieses höchsten Gerichts möge angelegen seyn lassen. III. 170 ejusd. an den Reichs-Convent, wegen Restitution derer auf die Interims-Translation dieses Gerichts nach Franckfurt gewendeten Unkosten. IV. 756 ejusd. an den Reichs-Convent, seine Translation von Wetzlar an einen beqvemern Ort zu befördern. IV. 833 ejusd. an die Reichs-Versammlung, seine von Franckreich zu fodern habende Satisfaction bey bevorstehenden Friedens-Tractaten zu befördern. IV. 1097 des Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidentens, Graf Friedrich Ernsts zu Solms-Laubach, an den Käyser Leopoldum, um Dimission von dem Cammer-Gericht, und Dispensation wegen seines noch nicht verflossenen gewöhnlichen Sexennii. V. 608 ejusd. an den Käyser Leopoldum, daß er das in Verfall gebrachte Justiz-Wesen durch eine ausserordentliche Cammer-Gerichts, Visitation wieder herstellen möge. IV. 308 ejusd. an den Käyserlichen Cammer-Richter, Churfürst Johannem Hugonem zu Trier, sein Ansuchen, wegen Dimission vom Cammer-Gericht, bey dem Käyser bestens zu secundiren. V. 642 ejusd. an gedachten Churfürsten, daß er das Cammer-Gerichts-Collegium durch seine hohe Gegenwart wenigstens auf etliche Tage erfreuen möge. V. 815. 897 ejusd. an gedachte Churfürsten zu Trier, um Communication eines von dem Cammer-Gerichts-Collegio an ihn abgelassenen Schreibens. V. 901 ejusd. an Churfürst Lotharium Franciscum zu Mäyntz,
des Cammer-Gerichts zu Speyer, an Churfürst Friedrich Wilhelmen zu Brandenburg, die Stadt Speyer mit Einqvartierung und Durch-Marchen zu verschonen. II. 982 gedachten Cammer-Gerichts, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, wegen Befreyung von der Schwedischen Einqvartierung. I. 83 des Cammer-Gerichts, an gedachte Reichs-Versammlung, daß sich selbige die Sicherheit dieses höchsten Gerichts möge angelegen seyn lassen. III. 170 ejusd. an den Reichs-Convent, wegen Restitution derer auf die Interims-Translation dieses Gerichts nach Franckfurt gewendeten Unkosten. IV. 756 ejusd. an den Reichs-Convent, seine Translation von Wetzlar an einen beqvemern Ort zu befördern. IV. 833 ejusd. an die Reichs-Versammlung, seine von Franckreich zu fodern habende Satisfaction bey bevorstehenden Friedens-Tractaten zu befördern. IV. 1097 des Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidentens, Graf Friedrich Ernsts zu Solms-Laubach, an den Käyser Leopoldum, um Dimission von dem Cammer-Gericht, und Dispensation wegen seines noch nicht verflossenen gewöhnlichen Sexennii. V. 608 ejusd. an den Käyser Leopoldum, daß er das in Verfall gebrachte Justiz-Wesen durch eine ausserordentliche Cammer-Gerichts, Visitation wieder herstellen möge. IV. 308 ejusd. an den Käyserlichen Cammer-Richter, Churfürst Johannem Hugonem zu Trier, sein Ansuchen, wegen Dimission vom Cammer-Gericht, bey dem Käyser bestens zu secundiren. V. 642 ejusd. an gedachten Churfürsten, daß er das Cammer-Gerichts-Collegium durch seine hohe Gegenwart wenigstens auf etliche Tage erfreuen möge. V. 815. 897 ejusd. an gedachte Churfürsten zu Trier, um Communication eines von dem Cammer-Gerichts-Collegio an ihn abgelassenen Schreibens. V. 901 ejusd. an Churfürst Lotharium Franciscum zu Mäyntz,
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                     der Schwedischen Einqvartierung. I. 83 des Cammer-Gerichts, an gedachte
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                     möge angelegen seyn lassen. III. 170 ejusd. an den Reichs-Convent, wegen
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[0851] des Cammer-Gerichts zu Speyer, an Churfürst Friedrich Wilhelmen zu Brandenburg, die Stadt Speyer mit Einqvartierung und Durch-Marchen zu verschonen. II. 982 gedachten Cammer-Gerichts, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, wegen Befreyung von der Schwedischen Einqvartierung. I. 83 des Cammer-Gerichts, an gedachte Reichs-Versammlung, daß sich selbige die Sicherheit dieses höchsten Gerichts möge angelegen seyn lassen. III. 170 ejusd. an den Reichs-Convent, wegen Restitution derer auf die Interims-Translation dieses Gerichts nach Franckfurt gewendeten Unkosten. IV. 756 ejusd. an den Reichs-Convent, seine Translation von Wetzlar an einen beqvemern Ort zu befördern. IV. 833 ejusd. an die Reichs-Versammlung, seine von Franckreich zu fodern habende Satisfaction bey bevorstehenden Friedens-Tractaten zu befördern. IV. 1097 des Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidentens, Graf Friedrich Ernsts zu Solms-Laubach, an den Käyser Leopoldum, um Dimission von dem Cammer-Gericht, und Dispensation wegen seines noch nicht verflossenen gewöhnlichen Sexennii. V. 608 ejusd. an den Käyser Leopoldum, daß er das in Verfall gebrachte Justiz-Wesen durch eine ausserordentliche Cammer-Gerichts, Visitation wieder herstellen möge. IV. 308 ejusd. an den Käyserlichen Cammer-Richter, Churfürst Johannem Hugonem zu Trier, sein Ansuchen, wegen Dimission vom Cammer-Gericht, bey dem Käyser bestens zu secundiren. V. 642 ejusd. an gedachten Churfürsten, daß er das Cammer-Gerichts-Collegium durch seine hohe Gegenwart wenigstens auf etliche Tage erfreuen möge. V. 815. 897 ejusd. an gedachte Churfürsten zu Trier, um Communication eines von dem Cammer-Gerichts-Collegio an ihn abgelassenen Schreibens. V. 901 ejusd. an Churfürst Lotharium Franciscum zu Mäyntz,

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/851>, abgerufen am 24.11.2024.