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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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den dritten in Dänemarck, wegen Beförderung des Nordischen Friedens. II. 28 der Reichs-Generalität in Ungarn, wie auch der Reichs-Kriegs-Raths-Directorum, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, wegen Bezahlung der rückständigen Gage-Gelder. II. 471. 473 des Käyserlichen Cammer Gerichts zu Speyer, an die Reichs-Gesandtschafft zu Münster, Sorge zu tragen, daß dieses höchste Gericht, sowohl von der Schwedischen Einqvartierung, als andern Uberfällen, gesichert werden möge. I. 83 des Cammer-Gerichts zu Speyer, an den Käyser Leopoldum, die Stadt Speyer mit allen Durchzügen und Einqvartierungen zu verschonen. III. 172 des Cammer-Gerichts, an den Käyser, daß er den Beytrag zu denen Unterhaltungs-Mitteln dieses höchsten Reichs-Gerichts bey Churfürsten und Fürsten befördern möge. III. 372. IV. 192 gedachten Cammer-Gerichts, an den Käyser Leopoldum, daß er der Stadt Speyer die in vorigen Kriegs-Jahren erlangte Neutralität aufs neue verstatten möge. III. 1099 offterwehnten Cammer-Gerichts, an den Käyser, daß er solches höchste Gerichte fördersamst in Sicherheit setzen möge. III. 1101 des Cammer-Gerichts zu Wetzlar, an den Käyser Leopoldum, daß es an einen beqvemern Ort möge transferiret werden. IV. 829 ejusd. an den Käyser, daß er, bey bevorstehenden Friedens-Tractaten, dieses hohen Gerichts Satisfaction, wegen erlittenen Schadens von der Cron Franckreich, ingleichen die Ausmachung einer beständigen Neutralität vor dasselbe, sich angelegen möge seyn lassen. IV. 1090 des Käyserlichen Cammer-Gerichts, an Churfürst Lotharium Friedrichen zu Mäyntz, vor dessen Unterhaltung Sorge zu tragen. III. 193 gedachten Cammer-Gerichts, an Churfürst Lotharium Franciscum zu Mäyntz, dessen Vorstellungen, wegen des nöthigen Unterhalts, bey dem Reichs-Convent bestens zu secundiren. VII. 587
den dritten in Dänemarck, wegen Beförderung des Nordischen Friedens. II. 28 der Reichs-Generalität in Ungarn, wie auch der Reichs-Kriegs-Raths-Directorum, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, wegen Bezahlung der rückständigen Gage-Gelder. II. 471. 473 des Käyserlichen Cammer Gerichts zu Speyer, an die Reichs-Gesandtschafft zu Münster, Sorge zu tragen, daß dieses höchste Gericht, sowohl von der Schwedischen Einqvartierung, als andern Uberfällen, gesichert werden möge. I. 83 des Cammer-Gerichts zu Speyer, an den Käyser Leopoldum, die Stadt Speyer mit allen Durchzügen und Einqvartierungen zu verschonen. III. 172 des Cammer-Gerichts, an den Käyser, daß er den Beytrag zu denen Unterhaltungs-Mitteln dieses höchsten Reichs-Gerichts bey Churfürsten und Fürsten befördern möge. III. 372. IV. 192 gedachten Cammer-Gerichts, an den Käyser Leopoldum, daß er der Stadt Speyer die in vorigen Kriegs-Jahren erlangte Neutralität aufs neue verstatten möge. III. 1099 offterwehnten Cammer-Gerichts, an den Käyser, daß er solches höchste Gerichte fördersamst in Sicherheit setzen möge. III. 1101 des Cammer-Gerichts zu Wetzlar, an den Käyser Leopoldum, daß es an einen beqvemern Ort möge transferiret werden. IV. 829 ejusd. an den Käyser, daß er, bey bevorstehenden Friedens-Tractaten, dieses hohen Gerichts Satisfaction, wegen erlittenen Schadens von der Cron Franckreich, ingleichen die Ausmachung einer beständigen Neutralität vor dasselbe, sich angelegen möge seyn lassen. IV. 1090 des Käyserlichen Cammer-Gerichts, an Churfürst Lotharium Friedrichen zu Mäyntz, vor dessen Unterhaltung Sorge zu tragen. III. 193 gedachten Cammer-Gerichts, an Churfürst Lotharium Franciscum zu Mäyntz, dessen Vorstellungen, wegen des nöthigen Unterhalts, bey dem Reichs-Convent bestens zu secundiren. VII. 587
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den dritten
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                     die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, wegen Bezahlung der rückständigen
                     Gage-Gelder. II. 471. 473 des Käyserlichen Cammer Gerichts zu Speyer, an die
                     Reichs-Gesandtschafft zu Münster, Sorge zu tragen, daß dieses höchste Gericht,
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                     möge. III. 1101 des Cammer-Gerichts zu Wetzlar, an den Käyser Leopoldum, daß es
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[0850] den dritten in Dänemarck, wegen Beförderung des Nordischen Friedens. II. 28 der Reichs-Generalität in Ungarn, wie auch der Reichs-Kriegs-Raths-Directorum, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, wegen Bezahlung der rückständigen Gage-Gelder. II. 471. 473 des Käyserlichen Cammer Gerichts zu Speyer, an die Reichs-Gesandtschafft zu Münster, Sorge zu tragen, daß dieses höchste Gericht, sowohl von der Schwedischen Einqvartierung, als andern Uberfällen, gesichert werden möge. I. 83 des Cammer-Gerichts zu Speyer, an den Käyser Leopoldum, die Stadt Speyer mit allen Durchzügen und Einqvartierungen zu verschonen. III. 172 des Cammer-Gerichts, an den Käyser, daß er den Beytrag zu denen Unterhaltungs-Mitteln dieses höchsten Reichs-Gerichts bey Churfürsten und Fürsten befördern möge. III. 372. IV. 192 gedachten Cammer-Gerichts, an den Käyser Leopoldum, daß er der Stadt Speyer die in vorigen Kriegs-Jahren erlangte Neutralität aufs neue verstatten möge. III. 1099 offterwehnten Cammer-Gerichts, an den Käyser, daß er solches höchste Gerichte fördersamst in Sicherheit setzen möge. III. 1101 des Cammer-Gerichts zu Wetzlar, an den Käyser Leopoldum, daß es an einen beqvemern Ort möge transferiret werden. IV. 829 ejusd. an den Käyser, daß er, bey bevorstehenden Friedens-Tractaten, dieses hohen Gerichts Satisfaction, wegen erlittenen Schadens von der Cron Franckreich, ingleichen die Ausmachung einer beständigen Neutralität vor dasselbe, sich angelegen möge seyn lassen. IV. 1090 des Käyserlichen Cammer-Gerichts, an Churfürst Lotharium Friedrichen zu Mäyntz, vor dessen Unterhaltung Sorge zu tragen. III. 193 gedachten Cammer-Gerichts, an Churfürst Lotharium Franciscum zu Mäyntz, dessen Vorstellungen, wegen des nöthigen Unterhalts, bey dem Reichs-Convent bestens zu secundiren. VII. 587

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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/850>, abgerufen am 03.07.2024.