Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
den dritten
in Dänemarck, wegen Beförderung des Nordischen Friedens. II. 28 der
Reichs-Generalität in Ungarn, wie auch der Reichs-Kriegs-Raths-Directorum, an
die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, wegen Bezahlung der rückständigen
Gage-Gelder. II. 471. 473 des Käyserlichen Cammer Gerichts zu Speyer, an die
Reichs-Gesandtschafft zu Münster, Sorge zu tragen, daß dieses höchste Gericht,
sowohl von der Schwedischen Einqvartierung, als andern Uberfällen, gesichert
werden möge. I. 83 des Cammer-Gerichts zu Speyer, an den Käyser Leopoldum, die
Stadt Speyer mit allen Durchzügen und Einqvartierungen zu verschonen. III. 172
des Cammer-Gerichts, an den Käyser, daß er den Beytrag zu denen
Unterhaltungs-Mitteln dieses höchsten Reichs-Gerichts bey Churfürsten und
Fürsten befördern möge. III. 372. IV. 192 gedachten Cammer-Gerichts, an den
Käyser Leopoldum, daß er der Stadt Speyer die in vorigen Kriegs-Jahren erlangte
Neutralität aufs neue verstatten möge. III. 1099 offterwehnten Cammer-Gerichts,
an den Käyser, daß er solches höchste Gerichte fördersamst in Sicherheit setzen
möge. III. 1101 des Cammer-Gerichts zu Wetzlar, an den Käyser Leopoldum, daß es
an einen beqvemern Ort möge transferiret werden. IV. 829 ejusd. an den Käyser,
daß er, bey bevorstehenden Friedens-Tractaten, dieses hohen Gerichts
Satisfaction, wegen erlittenen Schadens von der Cron Franckreich, ingleichen die
Ausmachung einer beständigen Neutralität vor dasselbe, sich angelegen möge seyn
lassen. IV. 1090 des Käyserlichen Cammer-Gerichts, an Churfürst Lotharium
Friedrichen zu Mäyntz, vor dessen Unterhaltung Sorge zu tragen. III. 193
gedachten Cammer-Gerichts, an Churfürst Lotharium Franciscum zu Mäyntz, dessen
Vorstellungen, wegen des nöthigen Unterhalts, bey dem Reichs-Convent bestens zu
secundiren. VII. 587
den dritten
in Dänemarck, wegen Beförderung des Nordischen Friedens. II. 28 der
Reichs-Generalität in Ungarn, wie auch der Reichs-Kriegs-Raths-Directorum, an
die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, wegen Bezahlung der rückständigen
Gage-Gelder. II. 471. 473 des Käyserlichen Cammer Gerichts zu Speyer, an die
Reichs-Gesandtschafft zu Münster, Sorge zu tragen, daß dieses höchste Gericht,
sowohl von der Schwedischen Einqvartierung, als andern Uberfällen, gesichert
werden möge. I. 83 des Cammer-Gerichts zu Speyer, an den Käyser Leopoldum, die
Stadt Speyer mit allen Durchzügen und Einqvartierungen zu verschonen. III. 172
des Cammer-Gerichts, an den Käyser, daß er den Beytrag zu denen
Unterhaltungs-Mitteln dieses höchsten Reichs-Gerichts bey Churfürsten und
Fürsten befördern möge. III. 372. IV. 192 gedachten Cammer-Gerichts, an den
Käyser Leopoldum, daß er der Stadt Speyer die in vorigen Kriegs-Jahren erlangte
Neutralität aufs neue verstatten möge. III. 1099 offterwehnten Cammer-Gerichts,
an den Käyser, daß er solches höchste Gerichte fördersamst in Sicherheit setzen
möge. III. 1101 des Cammer-Gerichts zu Wetzlar, an den Käyser Leopoldum, daß es
an einen beqvemern Ort möge transferiret werden. IV. 829 ejusd. an den Käyser,
daß er, bey bevorstehenden Friedens-Tractaten, dieses hohen Gerichts
Satisfaction, wegen erlittenen Schadens von der Cron Franckreich, ingleichen die
Ausmachung einer beständigen Neutralität vor dasselbe, sich angelegen möge seyn
lassen. IV. 1090 des Käyserlichen Cammer-Gerichts, an Churfürst Lotharium
Friedrichen zu Mäyntz, vor dessen Unterhaltung Sorge zu tragen. III. 193
gedachten Cammer-Gerichts, an Churfürst Lotharium Franciscum zu Mäyntz, dessen
Vorstellungen, wegen des nöthigen Unterhalts, bey dem Reichs-Convent bestens zu
secundiren. VII. 587
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den dritten in Dänemarck, wegen Beförderung des Nordischen Friedens. II. 28 der Reichs-Generalität in Ungarn, wie auch der Reichs-Kriegs-Raths-Directorum, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, wegen Bezahlung der rückständigen Gage-Gelder. II. 471. 473 des Käyserlichen Cammer Gerichts zu Speyer, an die Reichs-Gesandtschafft zu Münster, Sorge zu tragen, daß dieses höchste Gericht, sowohl von der Schwedischen Einqvartierung, als andern Uberfällen, gesichert werden möge. I. 83 des Cammer-Gerichts zu Speyer, an den Käyser Leopoldum, die Stadt Speyer mit allen Durchzügen und Einqvartierungen zu verschonen. III. 172 des Cammer-Gerichts, an den Käyser, daß er den Beytrag zu denen Unterhaltungs-Mitteln dieses höchsten Reichs-Gerichts bey Churfürsten und Fürsten befördern möge. III. 372. IV. 192 gedachten Cammer-Gerichts, an den Käyser Leopoldum, daß er der Stadt Speyer die in vorigen Kriegs-Jahren erlangte Neutralität aufs neue verstatten möge. III. 1099 offterwehnten Cammer-Gerichts, an den Käyser, daß er solches höchste Gerichte fördersamst in Sicherheit setzen möge. III. 1101 des Cammer-Gerichts zu Wetzlar, an den Käyser Leopoldum, daß es an einen beqvemern Ort möge transferiret werden. IV. 829 ejusd. an den Käyser, daß er, bey bevorstehenden Friedens-Tractaten, dieses hohen Gerichts Satisfaction, wegen erlittenen Schadens von der Cron Franckreich, ingleichen die Ausmachung einer beständigen Neutralität vor dasselbe, sich angelegen möge seyn lassen. IV. 1090 des Käyserlichen Cammer-Gerichts, an Churfürst Lotharium Friedrichen zu Mäyntz, vor dessen Unterhaltung Sorge zu tragen. III. 193 gedachten Cammer-Gerichts, an Churfürst Lotharium Franciscum zu Mäyntz, dessen Vorstellungen, wegen des nöthigen Unterhalts, bey dem Reichs-Convent bestens zu secundiren. VII. 587
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(2013-02-15T13:54:31Z)
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