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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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will sich von der Käyserlichen Einqvartierung entledigen, und ersuchet deswegen die verwittibte Landgräfin und Regentin von Hessen-Cassel, Hedwig Sophiam, um Assistenz. III. 300. sqq. demselben berichtet Bischoff Frantz Egon zu Straßburg den Zustand derer Frantzösischen Waffen im Reich und denen Niederlanden. III. 15 ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, den Landgrafen zu Hessen-Cassel dahin zu disponiren, daß er ihn in seiner Festung Rheinfelß, Stadt Goar, und der gantzen Nieder-Graffschafft Catzen-Ellenbogen, unturbiret lassen möge. VII. 20 Ernestus, Hertzog von Sachsen-Gotha, demselben wird nebst andern von dem Käyser die Commission, zu Beylegung der streitigen Wildfangs-Sache, aufgetragen. II. 535 Ernestus, Hertzog von Sachsen-Hildburghausen, ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, den von Hertzog Friedrichen zu Sachsen-Gotha dahin abgeschickten Baron von Hagen nicht eher in dem Reichs Fürstlichen Collegio ad Votum & Sessionem zu admittiren, bis er sich auch von ihm dazu legitimiret. V. 9. 592 wird von dem Käyser Josepho vermahnet, sich in der Coburg- und Römhildischen Successions-Sache an dem Wege Rechtens zu begnügen. VII. 200 Ernestus Augustus, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg, vermahnet die Stadt Braunschweig, sich dem Hertzog Rudolpho Augusto zu Wolffenbüttel, als ihrem angebohrnen Erb- und Landes-Fürsten, zu submittiren. II. 883 berichtet nebst denen übrigen Braunschweig-Lüneburgischen Fürsten, denen General-Staaten der vereinigten Niederlande, daß man die Stadt Braunschweig wegen ihrer beharrlichen Widerspenstigkeit mit Gewalt zur Parition zu bringen genöthiget worden. II. 885 remonstriret dem Käyser Leopoldo, warum gedachte Stadt mit Gewalt müssen angegriffen werden. II. 887 wird von dem Fürsten Anthon Egon zu Fürstenberg ersuchet, bey dem Käyser Leopoldo vor ihn zu intercediren, daß er die, seiner Mariage wegen, nach Franckreich ge-
will sich von der Käyserlichen Einqvartierung entledigen, und ersuchet deswegen die verwittibte Landgräfin und Regentin von Hessen-Cassel, Hedwig Sophiam, um Assistenz. III. 300. sqq. demselben berichtet Bischoff Frantz Egon zu Straßburg den Zustand derer Frantzösischen Waffen im Reich und denen Niederlanden. III. 15 ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, den Landgrafen zu Hessen-Cassel dahin zu disponiren, daß er ihn in seiner Festung Rheinfelß, Stadt Goar, und der gantzen Nieder-Graffschafft Catzen-Ellenbogen, unturbiret lassen möge. VII. 20 Ernestus, Hertzog von Sachsen-Gotha, demselben wird nebst andern von dem Käyser die Commission, zu Beylegung der streitigen Wildfangs-Sache, aufgetragen. II. 535 Ernestus, Hertzog von Sachsen-Hildburghausen, ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, den von Hertzog Friedrichen zu Sachsen-Gotha dahin abgeschickten Baron von Hagen nicht eher in dem Reichs Fürstlichen Collegio ad Votum & Sessionem zu admittiren, bis er sich auch von ihm dazu legitimiret. V. 9. 592 wird von dem Käyser Josepho vermahnet, sich in der Coburg- und Römhildischen Successions-Sache an dem Wege Rechtens zu begnügen. VII. 200 Ernestus Augustus, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg, vermahnet die Stadt Braunschweig, sich dem Hertzog Rudolpho Augusto zu Wolffenbüttel, als ihrem angebohrnen Erb- und Landes-Fürsten, zu submittiren. II. 883 berichtet nebst denen übrigen Braunschweig-Lüneburgischen Fürsten, denen General-Staaten der vereinigten Niederlande, daß man die Stadt Braunschweig wegen ihrer beharrlichen Widerspenstigkeit mit Gewalt zur Parition zu bringen genöthiget worden. II. 885 remonstriret dem Käyser Leopoldo, warum gedachte Stadt mit Gewalt müssen angegriffen werden. II. 887 wird von dem Fürsten Anthon Egon zu Fürstenberg ersuchet, bey dem Käyser Leopoldo vor ihn zu intercediren, daß er die, seiner Mariage wegen, nach Franckreich ge-
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[0834] will sich von der Käyserlichen Einqvartierung entledigen, und ersuchet deswegen die verwittibte Landgräfin und Regentin von Hessen-Cassel, Hedwig Sophiam, um Assistenz. III. 300. sqq. demselben berichtet Bischoff Frantz Egon zu Straßburg den Zustand derer Frantzösischen Waffen im Reich und denen Niederlanden. III. 15 ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, den Landgrafen zu Hessen-Cassel dahin zu disponiren, daß er ihn in seiner Festung Rheinfelß, Stadt Goar, und der gantzen Nieder-Graffschafft Catzen-Ellenbogen, unturbiret lassen möge. VII. 20 Ernestus, Hertzog von Sachsen-Gotha, demselben wird nebst andern von dem Käyser die Commission, zu Beylegung der streitigen Wildfangs-Sache, aufgetragen. II. 535 Ernestus, Hertzog von Sachsen-Hildburghausen, ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, den von Hertzog Friedrichen zu Sachsen-Gotha dahin abgeschickten Baron von Hagen nicht eher in dem Reichs Fürstlichen Collegio ad Votum & Sessionem zu admittiren, bis er sich auch von ihm dazu legitimiret. V. 9. 592 wird von dem Käyser Josepho vermahnet, sich in der Coburg- und Römhildischen Successions-Sache an dem Wege Rechtens zu begnügen. VII. 200 Ernestus Augustus, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg, vermahnet die Stadt Braunschweig, sich dem Hertzog Rudolpho Augusto zu Wolffenbüttel, als ihrem angebohrnen Erb- und Landes-Fürsten, zu submittiren. II. 883 berichtet nebst denen übrigen Braunschweig-Lüneburgischen Fürsten, denen General-Staaten der vereinigten Niederlande, daß man die Stadt Braunschweig wegen ihrer beharrlichen Widerspenstigkeit mit Gewalt zur Parition zu bringen genöthiget worden. II. 885 remonstriret dem Käyser Leopoldo, warum gedachte Stadt mit Gewalt müssen angegriffen werden. II. 887 wird von dem Fürsten Anthon Egon zu Fürstenberg ersuchet, bey dem Käyser Leopoldo vor ihn zu intercediren, daß er die, seiner Mariage wegen, nach Franckreich ge-

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/834>, abgerufen am 25.11.2024.