Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
des Churfürsten Friderici
III. zu Brandenburg, an König Friedrich den vierdten in Dänemarck, daß er die
ihm in der Holisteinischen Sache von Mediations wegen offerirte Satisfaction
acceptiren möge. V. 131 der Braunschweig-Lüneburgischen Fürsten, an die Stadt
Braunschweig, von ihrer Widersetzlichkeit abzustehen, und es nicht auf
Extremitäten kommen zu lassen. II. 879. 882. 892 des Käyserlichen
General-Lieutenants, Marggraf Ludwig Wilhelms von Baden, an die ausschreibenden
Fürsten des Schwäbischen Cräysses, bey denen gefährlichen Conjuncturen den Muth
nicht sincken zu lassen, und das äusserste anzuwenden. V. 877 des Käyserlichen
Gesandten im Nieder-Sächsischen Cräyß, Graf Christians von Eck, an die Stadt
Bremen, ihr Reichs Contingent förderlichst zu stellen. V. 924 des Fränckischen
Cräyß-Convents zu Nürnberg, an die Stadt Heilbronn, bey dermahligen Conjuncturen
auf guter Hut zu stehen, und auf ihre Conservation besonders bedacht zu seyn.
VI. 207 derer General-Staaten von denen vereinigten Niederlanden, an die Reichs
Versammlung zu Regenspurg, des Römischen Reichs Wohlfahrt wohl zu beobachten.
VI. 213 eben derselben, an die Reichs-Versammlung, daß die erhaltenen Siege
recht gebrauchet, und wider Franckreich bessere Anstalten möchten gemacht
werden. VI. 381 eben derselben, an gedachte Reichs-Versammlung, die
Beschleunigung derer Kriegs-Operationen wider Franckreich betreffend. VI. 548.
741
Ernestus, Landgraf von Hessen-Rheinfels, wird zum
General-Lieutenant über die Reichs-Armee eligiret und declariret. III. 142
entschuldiget sich gegen den Käyserlichen Principal-Commissarium, Bischoff
Marquardum zu Eichstädt, warum er noch zur Zeit das angetretene hohe
Reichs-Generalat nicht annehmen könne. III. 143. sqq. erkläret sich gegen
gedachtem Bischoff, auf was vor Conditiones er die General-Lieutenants-Stelle
bey der Reichs-Armee würcklich anzunehmen entschlossen sey. III. 150
des Churfürsten Friderici
III. zu Brandenburg, an König Friedrich den vierdten in Dänemarck, daß er die
ihm in der Holisteinischen Sache von Mediations wegen offerirte Satisfaction
acceptiren möge. V. 131 der Braunschweig-Lüneburgischen Fürsten, an die Stadt
Braunschweig, von ihrer Widersetzlichkeit abzustehen, und es nicht auf
Extremitäten kommen zu lassen. II. 879. 882. 892 des Käyserlichen
General-Lieutenants, Marggraf Ludwig Wilhelms von Baden, an die ausschreibenden
Fürsten des Schwäbischen Cräysses, bey denen gefährlichen Conjuncturen den Muth
nicht sincken zu lassen, und das äusserste anzuwenden. V. 877 des Käyserlichen
Gesandten im Nieder-Sächsischen Cräyß, Graf Christians von Eck, an die Stadt
Bremen, ihr Reichs Contingent förderlichst zu stellen. V. 924 des Fränckischen
Cräyß-Convents zu Nürnberg, an die Stadt Heilbronn, bey dermahligen Conjuncturen
auf guter Hut zu stehen, und auf ihre Conservation besonders bedacht zu seyn.
VI. 207 derer General-Staaten von denen vereinigten Niederlanden, an die Reichs
Versammlung zu Regenspurg, des Römischen Reichs Wohlfahrt wohl zu beobachten.
VI. 213 eben derselben, an die Reichs-Versammlung, daß die erhaltenen Siege
recht gebrauchet, und wider Franckreich bessere Anstalten möchten gemacht
werden. VI. 381 eben derselben, an gedachte Reichs-Versammlung, die
Beschleunigung derer Kriegs-Operationen wider Franckreich betreffend. VI. 548.
741
Ernestus, Landgraf von Hessen-Rheinfels, wird zum
General-Lieutenant über die Reichs-Armée eligiret und declariret. III. 142
entschuldiget sich gegen den Käyserlichen Principal-Commissarium, Bischoff
Marquardum zu Eichstädt, warum er noch zur Zeit das angetretene hohe
Reichs-Generalat nicht annehmen könne. III. 143. sqq. erkläret sich gegen
gedachtem Bischoff, auf was vor Conditiones er die General-Lieutenants-Stelle
bey der Reichs-Armée würcklich anzunehmen entschlossen sey. III. 150
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des Churfürsten Friderici III. zu Brandenburg, an König Friedrich den vierdten in Dänemarck, daß er die ihm in der Holisteinischen Sache von Mediations wegen offerirte Satisfaction acceptiren möge. V. 131 der Braunschweig-Lüneburgischen Fürsten, an die Stadt Braunschweig, von ihrer Widersetzlichkeit abzustehen, und es nicht auf Extremitäten kommen zu lassen. II. 879. 882. 892 des Käyserlichen General-Lieutenants, Marggraf Ludwig Wilhelms von Baden, an die ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräysses, bey denen gefährlichen Conjuncturen den Muth nicht sincken zu lassen, und das äusserste anzuwenden. V. 877 des Käyserlichen Gesandten im Nieder-Sächsischen Cräyß, Graf Christians von Eck, an die Stadt Bremen, ihr Reichs Contingent förderlichst zu stellen. V. 924 des Fränckischen Cräyß-Convents zu Nürnberg, an die Stadt Heilbronn, bey dermahligen Conjuncturen auf guter Hut zu stehen, und auf ihre Conservation besonders bedacht zu seyn. VI. 207 derer General-Staaten von denen vereinigten Niederlanden, an die Reichs Versammlung zu Regenspurg, des Römischen Reichs Wohlfahrt wohl zu beobachten. VI. 213 eben derselben, an die Reichs-Versammlung, daß die erhaltenen Siege recht gebrauchet, und wider Franckreich bessere Anstalten möchten gemacht werden. VI. 381 eben derselben, an gedachte Reichs-Versammlung, die Beschleunigung derer Kriegs-Operationen wider Franckreich betreffend. VI. 548. 741 Ernestus, Landgraf von Hessen-Rheinfels, wird zum General-Lieutenant über die Reichs-Armée eligiret und declariret. III. 142 entschuldiget sich gegen den Käyserlichen Principal-Commissarium, Bischoff Marquardum zu Eichstädt, warum er noch zur Zeit das angetretene hohe Reichs-Generalat nicht annehmen könne. III. 143. sqq. erkläret sich gegen gedachtem Bischoff, auf was vor Conditiones er die General-Lieutenants-Stelle bey der Reichs-Armée würcklich anzunehmen entschlossen sey. III. 150
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(2013-02-15T13:54:31Z)
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