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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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und bittet, ihm zu derselben Delogirung behülfflich zu seyn. III. 595 ersuchet den Käyser Leopoldum, daß der Cron Dänemarck kein neuer Zoll auf der Elbe verstattet werden möge. III. 596 intercediret bey dem König Christiano V. in Dänemarck vor die Stadt Lübeck, daß er die Commercia gedachter Stadt nicht hemmen möge. III. 601 intercediret bey Churfürst Friedrich Wilhelmen zu Brandenburg vor die Stadt Lübeck, daß er derselben zur Restitution ihrer bisher aufgebrachten und angehaltenen Schiffe und Güter möge behülfflich seyn. III. 634 beschweret sich bey denen General-Staaten der vereinigten Niederlande, über den von der Cron Dänemarck praetendirten neuen Elb-Zoll bey Glückstadt. III. 604 beschweret sich wegen dieses neuen Elb-Zolls auch bey dem Churfürstlichen Collegio auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg. III. 606 ersuchet Churfürst Friedrich Wilhelmen von Brandenburg, zu Restabilirung des Elb-Commercii, und Abwendung des neuerlichen Zolls bey Glückstadt behülfflich zu seyn. III. 629 ersuchet König Christianum V. in Dänemarck selbst, von dem praetendirten neuen Elb-Zoll abzustehen. III. 611 ersuchet den Administratorem des Ertz-Stiffts Magdeburg, die Braunschweig-Lüneburgischen Fürsten, ingleichen die Hertzoge zu Mecklenburg und Hollstein-Gottorff, das Interesse des Nieder-Sächsischen Cräysses durch ihre Deputirten, bey dem Nimwegischen Friedens-Convent, sorgfältig beobachten zu lassen. III. 615 überschicket dem Käyser Leopoldo den gemachten Cräyß-Schluß, und versichert, alles, was zu Abwendung besorglicher Gefahr in dem Römischen Reich dienlich seyn könte, zu beobachten. III. 619 überschicket dem König Christiano V. in Dänemarck den gemachten Cräyß-Abschied, und beschweret sich über seine Gesandtschafft, daß sie alle Deliberationes bey diesem Cräyß-Convent vor null und nichtig erkläret habe. III. 623. sqq. intercediret bey gedachtem König in Dänemarck, vor Her-
und bittet, ihm zu derselben Delogirung behülfflich zu seyn. III. 595 ersuchet den Käyser Leopoldum, daß der Cron Dänemarck kein neuer Zoll auf der Elbe verstattet werden möge. III. 596 intercediret bey dem König Christiano V. in Dänemarck vor die Stadt Lübeck, daß er die Commercia gedachter Stadt nicht hemmen möge. III. 601 intercediret bey Churfürst Friedrich Wilhelmen zu Brandenburg vor die Stadt Lübeck, daß er derselben zur Restitution ihrer bisher aufgebrachten und angehaltenen Schiffe und Güter möge behülfflich seyn. III. 634 beschweret sich bey denen General-Staaten der vereinigten Niederlande, über den von der Cron Dänemarck praetendirten neuen Elb-Zoll bey Glückstadt. III. 604 beschweret sich wegen dieses neuen Elb-Zolls auch bey dem Churfürstlichen Collegio auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg. III. 606 ersuchet Churfürst Friedrich Wilhelmen von Brandenburg, zu Restabilirung des Elb-Commercii, und Abwendung des neuerlichen Zolls bey Glückstadt behülfflich zu seyn. III. 629 ersuchet König Christianum V. in Dänemarck selbst, von dem praetendirten neuen Elb-Zoll abzustehen. III. 611 ersuchet den Administratorem des Ertz-Stiffts Magdeburg, die Braunschweig-Lüneburgischen Fürsten, ingleichen die Hertzoge zu Mecklenburg und Hollstein-Gottorff, das Interesse des Nieder-Sächsischen Cräysses durch ihre Deputirten, bey dem Nimwegischen Friedens-Convent, sorgfältig beobachten zu lassen. III. 615 überschicket dem Käyser Leopoldo den gemachten Cräyß-Schluß, und versichert, alles, was zu Abwendung besorglicher Gefahr in dem Römischen Reich dienlich seyn könte, zu beobachten. III. 619 überschicket dem König Christiano V. in Dänemarck den gemachten Cräyß-Abschied, und beschweret sich über seine Gesandtschafft, daß sie alle Deliberationes bey diesem Cräyß-Convent vor null und nichtig erkläret habe. III. 623. sqq. intercediret bey gedachtem König in Dänemarck, vor Her-
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                     Käyser Leopoldum, daß der Cron Dänemarck kein neuer Zoll auf der Elbe verstattet
                     werden möge. III. 596 intercediret bey dem König Christiano V. in Dänemarck vor
                     die Stadt Lübeck, daß er die Commercia gedachter Stadt nicht hemmen möge. III.
                     601 intercediret bey Churfürst Friedrich Wilhelmen zu Brandenburg vor die Stadt
                     Lübeck, daß er derselben zur Restitution ihrer bisher aufgebrachten und
                     angehaltenen Schiffe und Güter möge behülfflich seyn. III. 634 beschweret sich
                     bey denen General-Staaten der vereinigten Niederlande, über den von der Cron
                     Dänemarck praetendirten neuen Elb-Zoll bey Glückstadt. III. 604 beschweret sich
                     wegen dieses neuen Elb-Zolls auch bey dem Churfürstlichen Collegio auf dem
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                     Brandenburg, zu Restabilirung des Elb-Commercii, und Abwendung des neuerlichen
                     Zolls bey Glückstadt behülfflich zu seyn. III. 629 ersuchet König Christianum V.
                     in Dänemarck selbst, von dem praetendirten neuen Elb-Zoll abzustehen. III. 611
                     ersuchet den Administratorem des Ertz-Stiffts Magdeburg, die
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                     Christiano V. in Dänemarck den gemachten Cräyß-Abschied, und beschweret sich
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[0800] und bittet, ihm zu derselben Delogirung behülfflich zu seyn. III. 595 ersuchet den Käyser Leopoldum, daß der Cron Dänemarck kein neuer Zoll auf der Elbe verstattet werden möge. III. 596 intercediret bey dem König Christiano V. in Dänemarck vor die Stadt Lübeck, daß er die Commercia gedachter Stadt nicht hemmen möge. III. 601 intercediret bey Churfürst Friedrich Wilhelmen zu Brandenburg vor die Stadt Lübeck, daß er derselben zur Restitution ihrer bisher aufgebrachten und angehaltenen Schiffe und Güter möge behülfflich seyn. III. 634 beschweret sich bey denen General-Staaten der vereinigten Niederlande, über den von der Cron Dänemarck praetendirten neuen Elb-Zoll bey Glückstadt. III. 604 beschweret sich wegen dieses neuen Elb-Zolls auch bey dem Churfürstlichen Collegio auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg. III. 606 ersuchet Churfürst Friedrich Wilhelmen von Brandenburg, zu Restabilirung des Elb-Commercii, und Abwendung des neuerlichen Zolls bey Glückstadt behülfflich zu seyn. III. 629 ersuchet König Christianum V. in Dänemarck selbst, von dem praetendirten neuen Elb-Zoll abzustehen. III. 611 ersuchet den Administratorem des Ertz-Stiffts Magdeburg, die Braunschweig-Lüneburgischen Fürsten, ingleichen die Hertzoge zu Mecklenburg und Hollstein-Gottorff, das Interesse des Nieder-Sächsischen Cräysses durch ihre Deputirten, bey dem Nimwegischen Friedens-Convent, sorgfältig beobachten zu lassen. III. 615 überschicket dem Käyser Leopoldo den gemachten Cräyß-Schluß, und versichert, alles, was zu Abwendung besorglicher Gefahr in dem Römischen Reich dienlich seyn könte, zu beobachten. III. 619 überschicket dem König Christiano V. in Dänemarck den gemachten Cräyß-Abschied, und beschweret sich über seine Gesandtschafft, daß sie alle Deliberationes bey diesem Cräyß-Convent vor null und nichtig erkläret habe. III. 623. sqq. intercediret bey gedachtem König in Dänemarck, vor Her-

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/800>, abgerufen am 25.11.2024.