Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, den
Fränckischen Cräyß mit weiterm Geld-Beytrag zu Fortsetzung des Krieges zu
verschonen. VI. 559 notificiret Marggraf Georg Wilhelmen zu
Brandenburg-Culmbach, daß er zum Cräyß-Obristen in Francken einhellig erwehlet
worden. VII. 739 gegen denselben bedanckt sich gedachter Marggraf vor die
conferirte Cräyß-Obristen-Function. VII. 741 desideriret von gedachtem
Marggrafen die übliche Cräyß-Obristen- Pflicht. VII. 743
Cräyß-Convent, Nieder-Sächsischer zu Lüneburg, ersuchet
die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, es dahin richten zu helffen, damit der
Nieder-Sächsische Cräyß nicht in gefährliche Kriege möge impliciret werden. III.
243
Cräyß-Convent, Nieder-Sächsischer zu Braunschweig,
bedancket sich gegen den Käyser Leopoldum, vor die dahin abgeschickte
Käyserliche Gesandtschafft. III. 549 wird von Churfürst Johann Georg dem andern
zu Sachsen erinnert, daß die von dem Ertz-Stifft Magdeburg eximirte vier Aemter,
Qverfurt, Jüterbock, Damm und Burg, aus der Nieder-Sächsischen Cräyß-Matricul
getilget werden möchten. III. 567 suchet deswegen bey gedachtem Churfürsten
Aufzug. III. 618 ersuchet Bischoff Christoph Bernhardten zu Münster, daß er die
eigenmächtige Einqvartierung seiner Miliz in dem Fürstlichen
Sachsen-Lauenburgischen Lande zu Hadeln, und dessen Residenz Ottendorff, wieder
abstellen möge. III. 580 versichert den Käyser Leopoldum, alles, was zu des
gemeinen Vaterlandes Besten gereichen könne, willigst beyzutragen. III. 589
ersuchet den Käyser Leopoldum um Admission der Nieder-Sächsischen Cräyß-Stände
Deputirten bey denen Friedens-Tractaten zu Nimwegen. III. 592 beschweret sich
bey Hertzog Georg Wilhelmen zu Zelle, als Nieder-Sächsischen Cräyß-Obristen,
über die eigenmächtige Einqvartierung der Bischöfflichen Münsterischen Miliz in
denen Sachsen-Lauenburgischen Landen,
ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, den
Fränckischen Cräyß mit weiterm Geld-Beytrag zu Fortsetzung des Krieges zu
verschonen. VI. 559 notificiret Marggraf Georg Wilhelmen zu
Brandenburg-Culmbach, daß er zum Cräyß-Obristen in Francken einhellig erwehlet
worden. VII. 739 gegen denselben bedanckt sich gedachter Marggraf vor die
conferirte Cräyß-Obristen-Function. VII. 741 desideriret von gedachtem
Marggrafen die übliche Cräyß-Obristen- Pflicht. VII. 743
Cräyß-Convent, Nieder-Sächsischer zu Lüneburg, ersuchet
die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, es dahin richten zu helffen, damit der
Nieder-Sächsische Cräyß nicht in gefährliche Kriege möge impliciret werden. III.
243
Cräyß-Convent, Nieder-Sächsischer zu Braunschweig,
bedancket sich gegen den Käyser Leopoldum, vor die dahin abgeschickte
Käyserliche Gesandtschafft. III. 549 wird von Churfürst Johann Georg dem andern
zu Sachsen erinnert, daß die von dem Ertz-Stifft Magdeburg eximirte vier Aemter,
Qverfurt, Jüterbock, Damm und Burg, aus der Nieder-Sächsischen Cräyß-Matricul
getilget werden möchten. III. 567 suchet deswegen bey gedachtem Churfürsten
Aufzug. III. 618 ersuchet Bischoff Christoph Bernhardten zu Münster, daß er die
eigenmächtige Einqvartierung seiner Miliz in dem Fürstlichen
Sachsen-Lauenburgischen Lande zu Hadeln, und dessen Residenz Ottendorff, wieder
abstellen möge. III. 580 versichert den Käyser Leopoldum, alles, was zu des
gemeinen Vaterlandes Besten gereichen könne, willigst beyzutragen. III. 589
ersuchet den Käyser Leopoldum um Admission der Nieder-Sächsischen Cräyß-Stände
Deputirten bey denen Friedens-Tractaten zu Nimwegen. III. 592 beschweret sich
bey Hertzog Georg Wilhelmen zu Zelle, als Nieder-Sächsischen Cräyß-Obristen,
über die eigenmächtige Einqvartierung der Bischöfflichen Münsterischen Miliz in
denen Sachsen-Lauenburgischen Landen,
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ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, den Fränckischen Cräyß mit weiterm Geld-Beytrag zu Fortsetzung des Krieges zu verschonen. VI. 559 notificiret Marggraf Georg Wilhelmen zu Brandenburg-Culmbach, daß er zum Cräyß-Obristen in Francken einhellig erwehlet worden. VII. 739 gegen denselben bedanckt sich gedachter Marggraf vor die conferirte Cräyß-Obristen-Function. VII. 741 desideriret von gedachtem Marggrafen die übliche Cräyß-Obristen- Pflicht. VII. 743 Cräyß-Convent, Nieder-Sächsischer zu Lüneburg, ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, es dahin richten zu helffen, damit der Nieder-Sächsische Cräyß nicht in gefährliche Kriege möge impliciret werden. III. 243 Cräyß-Convent, Nieder-Sächsischer zu Braunschweig, bedancket sich gegen den Käyser Leopoldum, vor die dahin abgeschickte Käyserliche Gesandtschafft. III. 549 wird von Churfürst Johann Georg dem andern zu Sachsen erinnert, daß die von dem Ertz-Stifft Magdeburg eximirte vier Aemter, Qverfurt, Jüterbock, Damm und Burg, aus der Nieder-Sächsischen Cräyß-Matricul getilget werden möchten. III. 567 suchet deswegen bey gedachtem Churfürsten Aufzug. III. 618 ersuchet Bischoff Christoph Bernhardten zu Münster, daß er die eigenmächtige Einqvartierung seiner Miliz in dem Fürstlichen Sachsen-Lauenburgischen Lande zu Hadeln, und dessen Residenz Ottendorff, wieder abstellen möge. III. 580 versichert den Käyser Leopoldum, alles, was zu des gemeinen Vaterlandes Besten gereichen könne, willigst beyzutragen. III. 589 ersuchet den Käyser Leopoldum um Admission der Nieder-Sächsischen Cräyß-Stände Deputirten bey denen Friedens-Tractaten zu Nimwegen. III. 592 beschweret sich bey Hertzog Georg Wilhelmen zu Zelle, als Nieder-Sächsischen Cräyß-Obristen, über die eigenmächtige Einqvartierung der Bischöfflichen Münsterischen Miliz in denen Sachsen-Lauenburgischen Landen,
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(2013-02-15T13:54:31Z)
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