Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite
tzog Christian Albrechten zu Hollstein-Gottorff, daß er bey dem Exercitio seiner Jurium und Regalium im Hertzogthum Hollstein möge gelassen werden. III. 627 ersuchet Hertzog Georg Wilhelmen zu Zelle, daß er sich der gedrückten Stände des Nieder-Sächsischen Cräysses anzunehmen, und dadurch den gemachten Cräyß-Schluß zu seiner Würcklichkeit zu bringen geruhen möge. III. 632 ersuchet Churfürst Friedrich Wilhelmen zu Brandenburg, daß er seine Völcker von Büzow abführen lassen, und selbigen Ort in die Hände des Hertzogs von Mecklenburg-Schwerin, als des Eigenthums-Herrn, geben möge. III. 637 Cräyß-Convent, Ober-Rheinischer zu Franckfurt am Mäyn, ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, dahin zu cooperiren, damit ein ieder Cräyß sein Quantum militare bey Zeiten stellen, und denen bedrängten Reichs-Cräyssen Hülffe verschaffet werden möchte. V. 887 beschweret sich bey dem Käyser Josepho über die eigenmächtig genommene Winter-Qvartiere des Chur-Braunschweigischen General-Lieutenants von Bulau, mit seinem unterhabenden in Engell-und Holländischem Sold stehenden Corpo. VI. 520 bittet den Käyser Josephum, bey denen Friedens-Conferenzen sich dahin zu bemühen, damit die Stadt Straßburg, auch Ober-und Nieder-Elsaß, dem Reich restituiret werden mögen. VI. 1059 beschweret sich bey dem Käyser Josepho, über der Käyserlichen Generalität und Kriegs-Commissarien gewaltsames Verfahren, und bittet, nachdrückliche Verordnungen darwider ergehen zu lassen. VII. 143 ersuchet den Käyser Carolum IV. um Confirmation des wider das unordentliche Fouragirungs-Wesen abgefasseten Reichs-Gutachtens. VII. 981 thut der Reichs-Versammlung zu Regenspurg nachdrückliche Vorstellung, wegen Abschaffung des unordentlichen Fouragirungs-Wesens. VII. 983 stellet der Reichs-Versammlung zu Augspurg den deplorablen Zustand des Ober-Rheinischen Cräysses vor, und
tzog Christian Albrechten zu Hollstein-Gottorff, daß er bey dem Exercitio seiner Jurium und Regalium im Hertzogthum Hollstein möge gelassen werden. III. 627 ersuchet Hertzog Georg Wilhelmen zu Zelle, daß er sich der gedrückten Stände des Nieder-Sächsischen Cräysses anzunehmen, und dadurch den gemachten Cräyß-Schluß zu seiner Würcklichkeit zu bringen geruhen möge. III. 632 ersuchet Churfürst Friedrich Wilhelmen zu Brandenburg, daß er seine Völcker von Büzow abführen lassen, und selbigen Ort in die Hände des Hertzogs von Mecklenburg-Schwerin, als des Eigenthums-Herrn, geben möge. III. 637 Cräyß-Convent, Ober-Rheinischer zu Franckfurt am Mäyn, ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, dahin zu cooperiren, damit ein ieder Cräyß sein Quantum militare bey Zeiten stellen, und denen bedrängten Reichs-Cräyssen Hülffe verschaffet werden möchte. V. 887 beschweret sich bey dem Käyser Josepho über die eigenmächtig genommene Winter-Qvartiere des Chur-Braunschweigischen General-Lieutenants von Bulau, mit seinem unterhabenden in Engell-und Holländischem Sold stehenden Corpo. VI. 520 bittet den Käyser Josephum, bey denen Friedens-Conferenzen sich dahin zu bemühen, damit die Stadt Straßburg, auch Ober-und Nieder-Elsaß, dem Reich restituiret werden mögen. VI. 1059 beschweret sich bey dem Käyser Josepho, über der Käyserlichen Generalität und Kriegs-Commissarien gewaltsames Verfahren, und bittet, nachdrückliche Verordnungen darwider ergehen zu lassen. VII. 143 ersuchet den Käyser Carolum IV. um Confirmation des wider das unordentliche Fouragirungs-Wesen abgefasseten Reichs-Gutachtens. VII. 981 thut der Reichs-Versammlung zu Regenspurg nachdrückliche Vorstellung, wegen Abschaffung des unordentlichen Fouragirungs-Wesens. VII. 983 stellet der Reichs-Versammlung zu Augspurg den deplorablen Zustand des Ober-Rheinischen Cräysses vor, und
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <l><pb facs="#f0801"/>
tzog
                     Christian Albrechten zu Hollstein-Gottorff, daß er bey dem Exercitio seiner
                     Jurium und Regalium im Hertzogthum Hollstein möge gelassen werden. III. 627
                     ersuchet Hertzog Georg Wilhelmen zu Zelle, daß er sich der gedrückten Stände des
                     Nieder-Sächsischen Cräysses anzunehmen, und dadurch den gemachten Cräyß-Schluß
                     zu seiner Würcklichkeit zu bringen geruhen möge. III. 632 ersuchet Churfürst
                     Friedrich Wilhelmen zu Brandenburg, daß er seine Völcker von Büzow abführen
                     lassen, und selbigen Ort in die Hände des Hertzogs von Mecklenburg-Schwerin, als
                     des Eigenthums-Herrn, geben möge. III. 637</l>
        <l><hi rendition="#in">C</hi>räyß-Convent, Ober-Rheinischer zu Franckfurt am Mäyn,
                     ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, dahin zu cooperiren, damit ein
                     ieder Cräyß sein Quantum militare bey Zeiten stellen, und denen bedrängten
                     Reichs-Cräyssen Hülffe verschaffet werden möchte. V. 887 beschweret sich bey dem
                     Käyser Josepho über die eigenmächtig genommene Winter-Qvartiere des
                     Chur-Braunschweigischen General-Lieutenants von Bulau, mit seinem unterhabenden
                     in Engell-und Holländischem Sold stehenden Corpo. VI. 520 bittet den Käyser
                     Josephum, bey denen Friedens-Conferenzen sich dahin zu bemühen, damit die Stadt
                     Straßburg, auch Ober-und Nieder-Elsaß, dem Reich restituiret werden mögen. VI.
                     1059 beschweret sich bey dem Käyser Josepho, über der Käyserlichen Generalität
                     und Kriegs-Commissarien gewaltsames Verfahren, und bittet, nachdrückliche
                     Verordnungen darwider ergehen zu lassen. VII. 143 ersuchet den Käyser Carolum
                     IV. um Confirmation des wider das unordentliche Fouragirungs-Wesen abgefasseten
                     Reichs-Gutachtens. VII. 981 thut der Reichs-Versammlung zu Regenspurg
                     nachdrückliche Vorstellung, wegen Abschaffung des unordentlichen
                     Fouragirungs-Wesens. VII. 983 stellet der Reichs-Versammlung zu Augspurg den
                     deplorablen Zustand des Ober-Rheinischen Cräysses vor, und
</l>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0801] tzog Christian Albrechten zu Hollstein-Gottorff, daß er bey dem Exercitio seiner Jurium und Regalium im Hertzogthum Hollstein möge gelassen werden. III. 627 ersuchet Hertzog Georg Wilhelmen zu Zelle, daß er sich der gedrückten Stände des Nieder-Sächsischen Cräysses anzunehmen, und dadurch den gemachten Cräyß-Schluß zu seiner Würcklichkeit zu bringen geruhen möge. III. 632 ersuchet Churfürst Friedrich Wilhelmen zu Brandenburg, daß er seine Völcker von Büzow abführen lassen, und selbigen Ort in die Hände des Hertzogs von Mecklenburg-Schwerin, als des Eigenthums-Herrn, geben möge. III. 637 Cräyß-Convent, Ober-Rheinischer zu Franckfurt am Mäyn, ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, dahin zu cooperiren, damit ein ieder Cräyß sein Quantum militare bey Zeiten stellen, und denen bedrängten Reichs-Cräyssen Hülffe verschaffet werden möchte. V. 887 beschweret sich bey dem Käyser Josepho über die eigenmächtig genommene Winter-Qvartiere des Chur-Braunschweigischen General-Lieutenants von Bulau, mit seinem unterhabenden in Engell-und Holländischem Sold stehenden Corpo. VI. 520 bittet den Käyser Josephum, bey denen Friedens-Conferenzen sich dahin zu bemühen, damit die Stadt Straßburg, auch Ober-und Nieder-Elsaß, dem Reich restituiret werden mögen. VI. 1059 beschweret sich bey dem Käyser Josepho, über der Käyserlichen Generalität und Kriegs-Commissarien gewaltsames Verfahren, und bittet, nachdrückliche Verordnungen darwider ergehen zu lassen. VII. 143 ersuchet den Käyser Carolum IV. um Confirmation des wider das unordentliche Fouragirungs-Wesen abgefasseten Reichs-Gutachtens. VII. 981 thut der Reichs-Versammlung zu Regenspurg nachdrückliche Vorstellung, wegen Abschaffung des unordentlichen Fouragirungs-Wesens. VII. 983 stellet der Reichs-Versammlung zu Augspurg den deplorablen Zustand des Ober-Rheinischen Cräysses vor, und

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/801
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/801>, abgerufen am 03.07.2024.