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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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entschuldiget sich gegen gedachten Churfürsten, daß er in sein Suchen nicht willigen könne, weil die Statuta Regni solches nicht zuliessen. IV. 632. sqq. ersuchet Hertzog Georg Wilhelmen zu Zell, daß er den zwischen der Cron Dänemarck und der Stadt Hamburg entstandenen Mißverstand möge in der Güte beylegen helsfen. VIII. 134 Carolus XII. König in Schweden notificiret dem Hertzog Wilhelm Ernst zu Sachsen-Weimar, daß seine Schwester, Hedwig Sophia, an Hertzog Friedrich den IV. zu Hollstein-Gottorp vermählet worden. IV. 1160 bedancket sich gegen Churfürst Friedrich den III. zu Brandenburg, daß er denen Sächsischen Trouppen den Durchmarsch durch seine Lande nach Dänemarck nicht gestatten wollen. V. 91. sqq. verspricht, sich des Fürstlichen Collegii, wegen der neundten Chur-Sache, nachdrücklich anzunehmen. V. 397. sq. versichert Hertzog Rudolph Augusten zu Wolffenbüttel, daß er sein Reichs-Contingent mit nächstem stellen wolle. V. 883 ersuchet Graf Friedrich Ernsten zu Solms, die Praesidenten-Charge an dem Käyserlichen Cammer-Gerichte nicht nieder zulegen. VI. 18 demselben notificiret der Käyser Leopoldus, daß er das Stifft Hildesheim in seinen und des Reichs besondern Schutz genommen habe. V. 613 vermahnet das Dom-Capitul zu Hildesheim, denen Gravaminibus derer in selbigem Stifft befindlichen Evangelischen abzuhelffen. VI. 171 wird von dem Magistrat zu Hamburg inständigst gebeten, daß er seinen General-Superintendenten in Vor-Pommern, D. Johann Friedrich Mayern, dimittiren, und ihm erlauben möge, das durch ihn erledigte Pastorat zu St. Jacob in Hamburg, auf beständiges Anhalten der Gemeine daselbst, wieder anzunehmen. VI. 256 will bemeldten D. Mayern nicht wieder aus seinen Diensten lassen. VI. 259 denselben ersuchet der Königliche Pohlnische und Churfürstliche Sächsische General-Lieutenant, Otto Arnold Paykul, daß er ihn, ob er gleich ein Lieffländer von Ge-
entschuldiget sich gegen gedachten Churfürsten, daß er in sein Suchen nicht willigen könne, weil die Statuta Regni solches nicht zuliessen. IV. 632. sqq. ersuchet Hertzog Georg Wilhelmen zu Zell, daß er den zwischen der Cron Dänemarck und der Stadt Hamburg entstandenen Mißverstand möge in der Güte beylegen helsfen. VIII. 134 Carolus XII. König in Schweden notificiret dem Hertzog Wilhelm Ernst zu Sachsen-Weimar, daß seine Schwester, Hedwig Sophia, an Hertzog Friedrich den IV. zu Hollstein-Gottorp vermählet worden. IV. 1160 bedancket sich gegen Churfürst Friedrich den III. zu Brandenburg, daß er denen Sächsischen Trouppen den Durchmarsch durch seine Lande nach Dänemarck nicht gestatten wollen. V. 91. sqq. verspricht, sich des Fürstlichen Collegii, wegen der neundten Chur-Sache, nachdrücklich anzunehmen. V. 397. sq. versichert Hertzog Rudolph Augusten zu Wolffenbüttel, daß er sein Reichs-Contingent mit nächstem stellen wolle. V. 883 ersuchet Graf Friedrich Ernsten zu Solms, die Praesidenten-Charge an dem Käyserlichen Cammer-Gerichte nicht nieder zulegen. VI. 18 demselben notificiret der Käyser Leopoldus, daß er das Stifft Hildesheim in seinen und des Reichs besondern Schutz genommen habe. V. 613 vermahnet das Dom-Capitul zu Hildesheim, denen Gravaminibus derer in selbigem Stifft befindlichen Evangelischen abzuhelffen. VI. 171 wird von dem Magistrat zu Hamburg inständigst gebeten, daß er seinen General-Superintendenten in Vor-Pommern, D. Johann Friedrich Mayern, dimittiren, und ihm erlauben möge, das durch ihn erledigte Pastorat zu St. Jacob in Hamburg, auf beständiges Anhalten der Gemeine daselbst, wieder anzunehmen. VI. 256 will bemeldten D. Mayern nicht wieder aus seinen Diensten lassen. VI. 259 denselben ersuchet der Königliche Pohlnische und Churfürstliche Sächsische General-Lieutenant, Otto Arnold Paykul, daß er ihn, ob er gleich ein Lieffländer von Ge-
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[0741] entschuldiget sich gegen gedachten Churfürsten, daß er in sein Suchen nicht willigen könne, weil die Statuta Regni solches nicht zuliessen. IV. 632. sqq. ersuchet Hertzog Georg Wilhelmen zu Zell, daß er den zwischen der Cron Dänemarck und der Stadt Hamburg entstandenen Mißverstand möge in der Güte beylegen helsfen. VIII. 134 Carolus XII. König in Schweden notificiret dem Hertzog Wilhelm Ernst zu Sachsen-Weimar, daß seine Schwester, Hedwig Sophia, an Hertzog Friedrich den IV. zu Hollstein-Gottorp vermählet worden. IV. 1160 bedancket sich gegen Churfürst Friedrich den III. zu Brandenburg, daß er denen Sächsischen Trouppen den Durchmarsch durch seine Lande nach Dänemarck nicht gestatten wollen. V. 91. sqq. verspricht, sich des Fürstlichen Collegii, wegen der neundten Chur-Sache, nachdrücklich anzunehmen. V. 397. sq. versichert Hertzog Rudolph Augusten zu Wolffenbüttel, daß er sein Reichs-Contingent mit nächstem stellen wolle. V. 883 ersuchet Graf Friedrich Ernsten zu Solms, die Praesidenten-Charge an dem Käyserlichen Cammer-Gerichte nicht nieder zulegen. VI. 18 demselben notificiret der Käyser Leopoldus, daß er das Stifft Hildesheim in seinen und des Reichs besondern Schutz genommen habe. V. 613 vermahnet das Dom-Capitul zu Hildesheim, denen Gravaminibus derer in selbigem Stifft befindlichen Evangelischen abzuhelffen. VI. 171 wird von dem Magistrat zu Hamburg inständigst gebeten, daß er seinen General-Superintendenten in Vor-Pommern, D. Johann Friedrich Mayern, dimittiren, und ihm erlauben möge, das durch ihn erledigte Pastorat zu St. Jacob in Hamburg, auf beständiges Anhalten der Gemeine daselbst, wieder anzunehmen. VI. 256 will bemeldten D. Mayern nicht wieder aus seinen Diensten lassen. VI. 259 denselben ersuchet der Königliche Pohlnische und Churfürstliche Sächsische General-Lieutenant, Otto Arnold Paykul, daß er ihn, ob er gleich ein Lieffländer von Ge-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/741>, abgerufen am 03.07.2024.