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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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schen Ritter- und Landschafft ersuchet, sie mit der Reduction ihrer Erb-Lehen- und Pfand-Güter zu verschonen. IV. 386 mit dessen Ministris soll der Land-Rath Budberg und Capitain Patkul, als Deputirte der Lieffländischen Ritterschafft, tractiren. IV. 800 nimmt die Remonstrationes der Lieffländischen Ritterschafft ungnädig auf. IV. 963 denselben ersuchet der Capitain Patkul, daß er ihm und seinen Mit-Capitains wider ihren Obrist-Lieutenant, Magnum von Helmersen, der auf unverantwortliche Art mit ihnen verfahren, die Justiz möge angedeyhen lassen. IV. 948. sqq. befiehlet dem Grafen von Hastfer, als General Gouverneur in Lieffland, daß er nur erwehnte Streit-Sache vor einem Judicio delegato soll untersuchen lassen. IV. 960 bey demselben entschuldiget der Capitain Patkul seine Abreise von Stockholm, und bittet seine begangene Fehler zu pardonniren. IV. 995 sqq. wird von Churfürst Anßhelm Frantzen, Ertz-Bischoffen zu Mäyntz und Bischoffen zu Bamberg, als Directore derer drey im Müntz-Wesen correspondirenden Cräysse, zu dem zu Regenspurg angestellten Müntz-Convent invitiret. IV. 1032 wird von dem Käyser Leopoldo ersuchet, seine Trouppen aus denen Mecklenburg-Güstrauischen Landen abführen zu lassen. IV. 1074 beschweret sich über den Hertzog Friedrich Wilhelm zu Mecklenburg-Schwerin, wegen eigenmächtig ergriffener Possess der Mecklenburg-Güstrauischen Lande, und bittet, dieselben wieder in vorigen Stand zu setzen. IV. 1086 lässet zu Stockholm eine neue Kirchen-Ordnung publiciren. IV. 629 verordnet, daß die Reformirten, so des Bürger-Rechts fähig seyn wollen, ihre Kinder Lutherisch tauffen und er ziehen lassen solten. IV. 629 wird von Churfürst Friedrich Wilhelmen zu Brandenburg ersuchet, gedachte Verordnung von Erziehung der Reformirten Kinder zu ändern. IV. 630. sqq.
schen Ritter- und Landschafft ersuchet, sie mit der Reduction ihrer Erb-Lehen- und Pfand-Güter zu verschonen. IV. 386 mit dessen Ministris soll der Land-Rath Budberg und Capitain Patkul, als Deputirte der Lieffländischen Ritterschafft, tractiren. IV. 800 nimmt die Remonstrationes der Lieffländischen Ritterschafft ungnädig auf. IV. 963 denselben ersuchet der Capitain Patkul, daß er ihm und seinen Mit-Capitains wider ihren Obrist-Lieutenant, Magnum von Helmersen, der auf unverantwortliche Art mit ihnen verfahren, die Justiz möge angedeyhen lassen. IV. 948. sqq. befiehlet dem Grafen von Hastfer, als General Gouverneur in Lieffland, daß er nur erwehnte Streit-Sache vor einem Judicio delegato soll untersuchen lassen. IV. 960 bey demselben entschuldiget der Capitain Patkul seine Abreise von Stockholm, und bittet seine begangene Fehler zu pardonniren. IV. 995 sqq. wird von Churfürst Anßhelm Frantzen, Ertz-Bischoffen zu Mäyntz und Bischoffen zu Bamberg, als Directore derer drey im Müntz-Wesen correspondirenden Cräysse, zu dem zu Regenspurg angestellten Müntz-Convent invitiret. IV. 1032 wird von dem Käyser Leopoldo ersuchet, seine Trouppen aus denen Mecklenburg-Güstrauischen Landen abführen zu lassen. IV. 1074 beschweret sich über den Hertzog Friedrich Wilhelm zu Mecklenburg-Schwerin, wegen eigenmächtig ergriffener Possess der Mecklenburg-Güstrauischen Lande, und bittet, dieselben wieder in vorigen Stand zu setzen. IV. 1086 lässet zu Stockholm eine neue Kirchen-Ordnung publiciren. IV. 629 verordnet, daß die Reformirten, so des Bürger-Rechts fähig seyn wollen, ihre Kinder Lutherisch tauffen und er ziehen lassen solten. IV. 629 wird von Churfürst Friedrich Wilhelmen zu Brandenburg ersuchet, gedachte Verordnung von Erziehung der Reformirten Kinder zu ändern. IV. 630. sqq.
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                     verschonen. IV. 386 mit dessen Ministris soll der Land-Rath Budberg und Capitain
                     Patkul, als Deputirte der Lieffländischen Ritterschafft, tractiren. IV. 800
                     nimmt die Remonstrationes der Lieffländischen Ritterschafft ungnädig auf. IV.
                     963 denselben ersuchet der Capitain Patkul, daß er ihm und seinen Mit-Capitains
                     wider ihren Obrist-Lieutenant, Magnum von Helmersen, der auf unverantwortliche
                     Art mit ihnen verfahren, die Justiz möge angedeyhen lassen. IV. 948. sqq.
                     befiehlet dem Grafen von Hastfer, als General Gouverneur in Lieffland, daß er
                     nur erwehnte Streit-Sache vor einem Judicio delegato soll untersuchen lassen.
                     IV. 960 bey demselben entschuldiget der Capitain Patkul seine Abreise von
                     Stockholm, und bittet seine begangene Fehler zu pardonniren. IV. 995 sqq. wird
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                     Landen abführen zu lassen. IV. 1074 beschweret sich über den Hertzog Friedrich
                     Wilhelm zu Mecklenburg-Schwerin, wegen eigenmächtig ergriffener Possess der
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[0740] schen Ritter- und Landschafft ersuchet, sie mit der Reduction ihrer Erb-Lehen- und Pfand-Güter zu verschonen. IV. 386 mit dessen Ministris soll der Land-Rath Budberg und Capitain Patkul, als Deputirte der Lieffländischen Ritterschafft, tractiren. IV. 800 nimmt die Remonstrationes der Lieffländischen Ritterschafft ungnädig auf. IV. 963 denselben ersuchet der Capitain Patkul, daß er ihm und seinen Mit-Capitains wider ihren Obrist-Lieutenant, Magnum von Helmersen, der auf unverantwortliche Art mit ihnen verfahren, die Justiz möge angedeyhen lassen. IV. 948. sqq. befiehlet dem Grafen von Hastfer, als General Gouverneur in Lieffland, daß er nur erwehnte Streit-Sache vor einem Judicio delegato soll untersuchen lassen. IV. 960 bey demselben entschuldiget der Capitain Patkul seine Abreise von Stockholm, und bittet seine begangene Fehler zu pardonniren. IV. 995 sqq. wird von Churfürst Anßhelm Frantzen, Ertz-Bischoffen zu Mäyntz und Bischoffen zu Bamberg, als Directore derer drey im Müntz-Wesen correspondirenden Cräysse, zu dem zu Regenspurg angestellten Müntz-Convent invitiret. IV. 1032 wird von dem Käyser Leopoldo ersuchet, seine Trouppen aus denen Mecklenburg-Güstrauischen Landen abführen zu lassen. IV. 1074 beschweret sich über den Hertzog Friedrich Wilhelm zu Mecklenburg-Schwerin, wegen eigenmächtig ergriffener Possess der Mecklenburg-Güstrauischen Lande, und bittet, dieselben wieder in vorigen Stand zu setzen. IV. 1086 lässet zu Stockholm eine neue Kirchen-Ordnung publiciren. IV. 629 verordnet, daß die Reformirten, so des Bürger-Rechts fähig seyn wollen, ihre Kinder Lutherisch tauffen und er ziehen lassen solten. IV. 629 wird von Churfürst Friedrich Wilhelmen zu Brandenburg ersuchet, gedachte Verordnung von Erziehung der Reformirten Kinder zu ändern. IV. 630. sqq.

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/740>, abgerufen am 22.07.2024.