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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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demselben gratuliret die Stadt Nürnberg zu erlangter Käyserlicher Würde. VII. 359. wie auch das Cammer-Gericht zu Wetzlar. VII. 955 Carolus VI. Römischer Käyser, demselben recommandiret das Churfürstliche Collegium zu Franckfurt die Beschwerden des Groß-Hertzogs Cosmi III. von Toscana, wegen dessen Reichs-Lehen. VII. 421. sqq. wird von dem Churfürstlichen Collegio zu Franckfurt ersuchet, die Praetension Hertzog Anthon Ferdinands von Guastalla, auf das Hertzogthum Mantua, untersuchen zu lassen. VII. 424 wird von dem Churfürstlichen Collegio ersuchet, den Hertzog von Savoyen in den völligen Besitz des Hertzogthums Montferrat zu lassen, hingegen aber auch dem Hertzog von Lothringen davor billiche Satisfaction zu verschaffen. VII. 426. sqq. dessen Wahl-Capitulation. VII. 438 confirmiret den Cardinal von Lamberg in der höchstansehnlichen Käyserlichen Principal-Commissariaten-Charge auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg. VII. 440 vermahnet den Churfürsten zu Mäyntz, daß er auf die Vermehrung, oder doch Completirung, der Chur-Rheinischen Cräyß-Contingentien möge bedacht seyn. VII. 452 wird gebeten, die vacant wordene Stelle eines Con-Commissarii bey der Cammer-Gerichts-Visitation zu Wetzlar schleunigst wieder zu besetzen. VII. 455 vermahnet den Abt zu Kempten, Rupertum, als Käyserlichen Principal-Commissarium und Repraesentanten bey der Cammer-Gerichts-Visitation zu Wetzlar, daß er, in Ermangelung eines Commissarii, sich selbst schleunigst nach Wetzlar begeben möge. VII. 488 bey demselben intercediret das Corpus Evangelicum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, vor die Evangelischen Unterthanen in Schlesien. VII. 469 denselben ersuchet Hertzog Friedrich Wilhelm zu Mecklenburg-Schwerin vor sich und seine Lande um ein Protectorium. VII. 475. sqq. wird von der Stadt Lübeck gebeten, es durch seine im Nieder-Sächsischen Cräyß befindliche Ministros dahin vermitteln zu lassen, daß sie von dem Nordischen Kriege keine Beschwerung haben möge. VII. 481. sqq.
demselben gratuliret die Stadt Nürnberg zu erlangter Käyserlicher Würde. VII. 359. wie auch das Cammer-Gericht zu Wetzlar. VII. 955 Carolus VI. Römischer Käyser, demselben recommandiret das Churfürstliche Collegium zu Franckfurt die Beschwerden des Groß-Hertzogs Cosmi III. von Toscana, wegen dessen Reichs-Lehen. VII. 421. sqq. wird von dem Churfürstlichen Collegio zu Franckfurt ersuchet, die Praetension Hertzog Anthon Ferdinands von Guastalla, auf das Hertzogthum Mantua, untersuchen zu lassen. VII. 424 wird von dem Churfürstlichen Collegio ersuchet, den Hertzog von Savoyen in den völligen Besitz des Hertzogthums Montferrat zu lassen, hingegen aber auch dem Hertzog von Lothringen davor billiche Satisfaction zu verschaffen. VII. 426. sqq. dessen Wahl-Capitulation. VII. 438 confirmiret den Cardinal von Lamberg in der höchstansehnlichen Käyserlichen Principal-Commissariaten-Charge auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg. VII. 440 vermahnet den Churfürsten zu Mäyntz, daß er auf die Vermehrung, oder doch Completirung, der Chur-Rheinischen Cräyß-Contingentien möge bedacht seyn. VII. 452 wird gebeten, die vacant wordene Stelle eines Con-Commissarii bey der Cammer-Gerichts-Visitation zu Wetzlar schleunigst wieder zu besetzen. VII. 455 vermahnet den Abt zu Kempten, Rupertum, als Käyserlichen Principal-Commissarium und Repraesentanten bey der Cammer-Gerichts-Visitation zu Wetzlar, daß er, in Ermangelung eines Commissarii, sich selbst schleunigst nach Wetzlar begeben möge. VII. 488 bey demselben intercediret das Corpus Evangelicum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, vor die Evangelischen Unterthanen in Schlesien. VII. 469 denselben ersuchet Hertzog Friedrich Wilhelm zu Mecklenburg-Schwerin vor sich und seine Lande um ein Protectorium. VII. 475. sqq. wird von der Stadt Lübeck gebeten, es durch seine im Nieder-Sächsischen Cräyß befindliche Ministros dahin vermitteln zu lassen, daß sie von dem Nordischen Kriege keine Beschwerung haben möge. VII. 481. sqq.
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                     VII. 424 wird von dem Churfürstlichen Collegio ersuchet, den Hertzog von Savoyen
                     in den völligen Besitz des Hertzogthums Montferrat zu lassen, hingegen aber auch
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                     der höchstansehnlichen Käyserlichen Principal-Commissariaten-Charge auf dem
                     Reichs-Tage zu Regenspurg. VII. 440 vermahnet den Churfürsten zu Mäyntz, daß er
                     auf die Vermehrung, oder doch Completirung, der Chur-Rheinischen
                     Cräyß-Contingentien möge bedacht seyn. VII. 452 wird gebeten, die vacant wordene
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                     schleunigst wieder zu besetzen. VII. 455 vermahnet den Abt zu Kempten, Rupertum,
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                     Friedrich Wilhelm zu Mecklenburg-Schwerin vor sich und seine Lande um ein
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[0736] demselben gratuliret die Stadt Nürnberg zu erlangter Käyserlicher Würde. VII. 359. wie auch das Cammer-Gericht zu Wetzlar. VII. 955 Carolus VI. Römischer Käyser, demselben recommandiret das Churfürstliche Collegium zu Franckfurt die Beschwerden des Groß-Hertzogs Cosmi III. von Toscana, wegen dessen Reichs-Lehen. VII. 421. sqq. wird von dem Churfürstlichen Collegio zu Franckfurt ersuchet, die Praetension Hertzog Anthon Ferdinands von Guastalla, auf das Hertzogthum Mantua, untersuchen zu lassen. VII. 424 wird von dem Churfürstlichen Collegio ersuchet, den Hertzog von Savoyen in den völligen Besitz des Hertzogthums Montferrat zu lassen, hingegen aber auch dem Hertzog von Lothringen davor billiche Satisfaction zu verschaffen. VII. 426. sqq. dessen Wahl-Capitulation. VII. 438 confirmiret den Cardinal von Lamberg in der höchstansehnlichen Käyserlichen Principal-Commissariaten-Charge auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg. VII. 440 vermahnet den Churfürsten zu Mäyntz, daß er auf die Vermehrung, oder doch Completirung, der Chur-Rheinischen Cräyß-Contingentien möge bedacht seyn. VII. 452 wird gebeten, die vacant wordene Stelle eines Con-Commissarii bey der Cammer-Gerichts-Visitation zu Wetzlar schleunigst wieder zu besetzen. VII. 455 vermahnet den Abt zu Kempten, Rupertum, als Käyserlichen Principal-Commissarium und Repraesentanten bey der Cammer-Gerichts-Visitation zu Wetzlar, daß er, in Ermangelung eines Commissarii, sich selbst schleunigst nach Wetzlar begeben möge. VII. 488 bey demselben intercediret das Corpus Evangelicum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, vor die Evangelischen Unterthanen in Schlesien. VII. 469 denselben ersuchet Hertzog Friedrich Wilhelm zu Mecklenburg-Schwerin vor sich und seine Lande um ein Protectorium. VII. 475. sqq. wird von der Stadt Lübeck gebeten, es durch seine im Nieder-Sächsischen Cräyß befindliche Ministros dahin vermitteln zu lassen, daß sie von dem Nordischen Kriege keine Beschwerung haben möge. VII. 481. sqq.

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/736>, abgerufen am 01.07.2024.