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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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bey selbigem intercediret das Corpus Evangelicum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, vor den Evangelischen Rath zu Augspurg, wegen ihres Bilder-Streits mit dem Abt, Prior und Convent des Reichs-GOttes-Hauses zu St. Ulrich und St. Afrae daselbst. VII. 488 notificiret denen ausschreibenden Fürsten des Fränckischen Cräysses die Erhebung Graf Maximilian Carls von Löwenstein-Wertheim, und seiner Descendenten, in den Fürsten-Stand. VII. 513 instruiret das Nieder-Sächsische Cräyß-Ausschreib-Amt, wie es sich bey ietziger Nordischen Unruhe zu verhalten habe. VII. 535 ermahnet die meisten Chur- und Fürsten, zur Beylegung besagter Nordischen Kriegs-Troublen behülfflich zu seyn. VII. 538. sqq. bey demselben intercediret das Corpus Evangelicum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, vor die Evangelischen Grafen von Löwenstein-Wertheim. VII. 553 wird von Churfürst Georg Ludwigen zu Braunschweig und Lüneburg ersuchet, derer Catholischen zu Siegen wider die Reformirten daselbst vorgenommenen Gewaltthätigkeiten zu steuren. VII. 567 vermahnet die Schweitzer-Cantons Zürch und Bern, von allen Thätlichkeiten abzustehen. VII. 582 bedancket sich gegen den Fürsten von Anhalt-Dessau, als Königlichen Preußischen commandirenden General in denen Niederlanden, vor die gefassete tapffere Resolution gegen den Englischen General-Capitain, Duc d'Ormond, als selbiger das Königliche Preußische Corpo mit denen Englischen National-Völckern von der übrigen Alliirten Armee in Flandern absondern wollen. VII. 598 vermahnet den Hertzog zu Sachsen-Weimar, daß er den gesammten dreyen Fürsten zu Schwartzburg, Sondershausen, Arnstadt und Rudelstadt, wegen der erlangten Fürstlichen Dignität, im geringsten nichts in Weg legen möge. VII. 604 bey demselben intercediret König Friedrich August in Pohlen, und Churfürst zu Sachsen, vor das Fürstliche Hauß Sachsen-Weimar, wider das Hauß Schwartzburg. VII. 615
bey selbigem intercediret das Corpus Evangelicum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, vor den Evangelischen Rath zu Augspurg, wegen ihres Bilder-Streits mit dem Abt, Prior und Convent des Reichs-GOttes-Hauses zu St. Ulrich und St. Afrae daselbst. VII. 488 notificiret denen ausschreibenden Fürsten des Fränckischen Cräysses die Erhebung Graf Maximilian Carls von Löwenstein-Wertheim, und seiner Descendenten, in den Fürsten-Stand. VII. 513 instruiret das Nieder-Sächsische Cräyß-Ausschreib-Amt, wie es sich bey ietziger Nordischen Unruhe zu verhalten habe. VII. 535 ermahnet die meisten Chur- und Fürsten, zur Beylegung besagter Nordischen Kriegs-Troublen behülfflich zu seyn. VII. 538. sqq. bey demselben intercediret das Corpus Evangelicum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, vor die Evangelischen Grafen von Löwenstein-Wertheim. VII. 553 wird von Churfürst Georg Ludwigen zu Braunschweig und Lüneburg ersuchet, derer Catholischen zu Siegen wider die Reformirten daselbst vorgenommenen Gewaltthätigkeiten zu steuren. VII. 567 vermahnet die Schweitzer-Cantons Zürch und Bern, von allen Thätlichkeiten abzustehen. VII. 582 bedancket sich gegen den Fürsten von Anhalt-Dessau, als Königlichen Preußischen commandirenden General in denen Niederlanden, vor die gefassete tapffere Resolution gegen den Englischen General-Capitain, Duc d’Ormond, als selbiger das Königliche Preußische Corpo mit denen Englischen National-Völckern von der übrigen Alliirten Armée in Flandern absondern wollen. VII. 598 vermahnet den Hertzog zu Sachsen-Weimar, daß er den gesammten dreyen Fürsten zu Schwartzburg, Sondershausen, Arnstadt und Rudelstadt, wegen der erlangten Fürstlichen Dignität, im geringsten nichts in Weg legen möge. VII. 604 bey demselben intercediret König Friedrich August in Pohlen, und Churfürst zu Sachsen, vor das Fürstliche Hauß Sachsen-Weimar, wider das Hauß Schwartzburg. VII. 615
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                     denen ausschreibenden Fürsten des Fränckischen Cräysses die Erhebung Graf
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                     wie es sich bey ietziger Nordischen Unruhe zu verhalten habe. VII. 535 ermahnet
                     die meisten Chur- und Fürsten, zur Beylegung besagter Nordischen Kriegs-Troublen
                     behülfflich zu seyn. VII. 538. sqq. bey demselben intercediret das Corpus
                     Evangelicum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, vor die Evangelischen Grafen von
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                     und Lüneburg ersuchet, derer Catholischen zu Siegen wider die Reformirten
                     daselbst vorgenommenen Gewaltthätigkeiten zu steuren. VII. 567 vermahnet die
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                     Sondershausen, Arnstadt und Rudelstadt, wegen der erlangten Fürstlichen
                     Dignität, im geringsten nichts in Weg legen möge. VII. 604 bey demselben
                     intercediret König Friedrich August in Pohlen, und Churfürst zu Sachsen, vor das
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[0737] bey selbigem intercediret das Corpus Evangelicum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, vor den Evangelischen Rath zu Augspurg, wegen ihres Bilder-Streits mit dem Abt, Prior und Convent des Reichs-GOttes-Hauses zu St. Ulrich und St. Afrae daselbst. VII. 488 notificiret denen ausschreibenden Fürsten des Fränckischen Cräysses die Erhebung Graf Maximilian Carls von Löwenstein-Wertheim, und seiner Descendenten, in den Fürsten-Stand. VII. 513 instruiret das Nieder-Sächsische Cräyß-Ausschreib-Amt, wie es sich bey ietziger Nordischen Unruhe zu verhalten habe. VII. 535 ermahnet die meisten Chur- und Fürsten, zur Beylegung besagter Nordischen Kriegs-Troublen behülfflich zu seyn. VII. 538. sqq. bey demselben intercediret das Corpus Evangelicum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, vor die Evangelischen Grafen von Löwenstein-Wertheim. VII. 553 wird von Churfürst Georg Ludwigen zu Braunschweig und Lüneburg ersuchet, derer Catholischen zu Siegen wider die Reformirten daselbst vorgenommenen Gewaltthätigkeiten zu steuren. VII. 567 vermahnet die Schweitzer-Cantons Zürch und Bern, von allen Thätlichkeiten abzustehen. VII. 582 bedancket sich gegen den Fürsten von Anhalt-Dessau, als Königlichen Preußischen commandirenden General in denen Niederlanden, vor die gefassete tapffere Resolution gegen den Englischen General-Capitain, Duc d’Ormond, als selbiger das Königliche Preußische Corpo mit denen Englischen National-Völckern von der übrigen Alliirten Armée in Flandern absondern wollen. VII. 598 vermahnet den Hertzog zu Sachsen-Weimar, daß er den gesammten dreyen Fürsten zu Schwartzburg, Sondershausen, Arnstadt und Rudelstadt, wegen der erlangten Fürstlichen Dignität, im geringsten nichts in Weg legen möge. VII. 604 bey demselben intercediret König Friedrich August in Pohlen, und Churfürst zu Sachsen, vor das Fürstliche Hauß Sachsen-Weimar, wider das Hauß Schwartzburg. VII. 615

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/737>, abgerufen am 03.07.2024.