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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Euer Käyserlichen Majestät allerhöchster Gegenwart ausser dero Erb-Landen im Reich selbsten, auch bey dero Armee, sowohl die Reichs-Posten als Brieffe und Paqveten zu übernehmen, zu verschliessen, und dieselbe zu spediren, also ein Attentatum über das andere zu versuchen, mithin mehrgemeldten des General-Obristen-Erb-Reichs-Post-Meisters, Fürsten von Taxis Liebden, in der wohl fundirten Possessione vel quasi des Reichs-Post-Regals und dessen Exercitio, mit dessen höchsten Schaden zu turbiren, welche thätliche Contraventiones, und wider die heilsame Reichs-Satzungen lauffende ohnzuläßige widerrechtliche Gräffliche Paarische Widersetzlichkeiten, Euer Käyserlichen Majestät sowohl, als dem gantzen Römischen Reich zu augenscheinlicher Verachtung und höchstem Nachtheil, dem Reichs-Post-Amt hingegen zu einem mercklichen Schaden und Schmählerung seines Rechtens, streben und gereichen thut, daß mit der Zeit durch connivirende Eingriffe dieses hohe Käyserliche Reichs-Regale inutile zu machen, ja wohl endlich zu zernichten getrachtet werden dürffte, und in sonderbarer und reiffer Erwegung nicht unzeitig zu befürchten, daß die so vielfältig an Euer Käyserlichen Majestät Reichs-Hof-Rath in Puncto Cursus publici erwachsene Processus an statt der in denen Constitutionibus Imperii und Wahl-Capitulationen gegründeten paraten Executionen lauter weitläufftige Inconvenientien und Confusionen, sonderheitlich bey ietzigen bevorstehenden seltsamen Conjuncturen, nach sich ziehen dörfften. Wiewohl Euer Käyserliche Majestät auch aus einem weltgepriesenen die Gerechtigkeit liebenden Gemüth

Euer Käyserlichen Majestät allerhöchster Gegenwart ausser dero Erb-Landen im Reich selbsten, auch bey dero Armée, sowohl die Reichs-Posten als Brieffe und Paqveten zu übernehmen, zu verschliessen, und dieselbe zu spediren, also ein Attentatum über das andere zu versuchen, mithin mehrgemeldten des General-Obristen-Erb-Reichs-Post-Meisters, Fürsten von Taxis Liebden, in der wohl fundirten Possessione vel quasi des Reichs-Post-Regals und dessen Exercitio, mit dessen höchsten Schaden zu turbiren, welche thätliche Contraventiones, und wider die heilsame Reichs-Satzungen lauffende ohnzuläßige widerrechtliche Gräffliche Paarische Widersetzlichkeiten, Euer Käyserlichen Majestät sowohl, als dem gantzen Römischen Reich zu augenscheinlicher Verachtung und höchstem Nachtheil, dem Reichs-Post-Amt hingegen zu einem mercklichen Schaden und Schmählerung seines Rechtens, streben und gereichen thut, daß mit der Zeit durch connivirende Eingriffe dieses hohe Käyserliche Reichs-Regale inutile zu machen, ja wohl endlich zu zernichten getrachtet werden dürffte, und in sonderbarer und reiffer Erwegung nicht unzeitig zu befürchten, daß die so vielfältig an Euer Käyserlichen Majestät Reichs-Hof-Rath in Puncto Cursus publici erwachsene Processus an statt der in denen Constitutionibus Imperii und Wahl-Capitulationen gegründeten paraten Executionen lauter weitläufftige Inconvenientien und Confusionen, sonderheitlich bey ietzigen bevorstehenden seltsamen Conjuncturen, nach sich ziehen dörfften. Wiewohl Euer Käyserliche Majestät auch aus einem weltgepriesenen die Gerechtigkeit liebenden Gemüth

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[587/0623] Euer Käyserlichen Majestät allerhöchster Gegenwart ausser dero Erb-Landen im Reich selbsten, auch bey dero Armée, sowohl die Reichs-Posten als Brieffe und Paqveten zu übernehmen, zu verschliessen, und dieselbe zu spediren, also ein Attentatum über das andere zu versuchen, mithin mehrgemeldten des General-Obristen-Erb-Reichs-Post-Meisters, Fürsten von Taxis Liebden, in der wohl fundirten Possessione vel quasi des Reichs-Post-Regals und dessen Exercitio, mit dessen höchsten Schaden zu turbiren, welche thätliche Contraventiones, und wider die heilsame Reichs-Satzungen lauffende ohnzuläßige widerrechtliche Gräffliche Paarische Widersetzlichkeiten, Euer Käyserlichen Majestät sowohl, als dem gantzen Römischen Reich zu augenscheinlicher Verachtung und höchstem Nachtheil, dem Reichs-Post-Amt hingegen zu einem mercklichen Schaden und Schmählerung seines Rechtens, streben und gereichen thut, daß mit der Zeit durch connivirende Eingriffe dieses hohe Käyserliche Reichs-Regale inutile zu machen, ja wohl endlich zu zernichten getrachtet werden dürffte, und in sonderbarer und reiffer Erwegung nicht unzeitig zu befürchten, daß die so vielfältig an Euer Käyserlichen Majestät Reichs-Hof-Rath in Puncto Cursus publici erwachsene Processus an statt der in denen Constitutionibus Imperii und Wahl-Capitulationen gegründeten paraten Executionen lauter weitläufftige Inconvenientien und Confusionen, sonderheitlich bey ietzigen bevorstehenden seltsamen Conjuncturen, nach sich ziehen dörfften. Wiewohl Euer Käyserliche Majestät auch aus einem weltgepriesenen die Gerechtigkeit liebenden Gemüth

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 587. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/623>, abgerufen am 25.11.2024.