Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite

schiedenen Exemplis und Zeugnissen sattsam dargethan, und verificiret, und dabey geziemend gebeten, daß, weilen von Seiten Euer Liebden und dero Dom-Capituls so wenig auf die von dem Käyserlichen Cammer-Gerichte zu Wetzlar, gegen solche neuerliche Turbationes und Bedrückungen, ergangene Mandata, als auf ihr verschiedentliches in aller geziemender Submission beschehenes Flehen und Suppliciren, Reflexion genommen, sondern vielmehr ihnen, und denen dortigen Evangelischen Unterthanen ie länger ie mehr zugesetzet würde, wir uns ihrer hierunter anzunehmen geruhen möchten. Ob wir nun wohl dieses wider unsere Glaubens-Genossen verübendes Verfahren um soviel weniger vermuthen sollen, als schnur stracks selbiges dem Religions-Frieden, Instrumento Pacis Westphalicae, Recessen und Verträgen zuwider ist, so hätte uns doch von Euer Liebden beywohnenden bekannten AEquanimität und Moderation nimmer in die Gedancken kommen können, daß dero getreue Evangelische Land-Stände und Unterthanen, in ihrer grossen Bedrängniß, mit der desfalls öffters wiederholten flehentlichen Remonstration aller sothaner Klagen, Contraventionen, und geziemend gethaner Bitte um Remedirung derselben, unerhört solten gelassen werden, ja so gar die bey dem Käyserlichen und Reichs-Cammer-Gerichte ausgewürckte Mandata ohne Parition geblieben, und noch dazu darinnen immer dergestalt fortgefahren seyn, daß denen Bedrückten keine andere Hoffnung, hierunter einigen Wandel zu geniessen, habe übrig seyn können, als dem Nieder-Sächsischen Cräyß-Ausschreib-Amt von ihrem hochbedrückten Zustande geziemende Vorstel-

schiedenen Exemplis und Zeugnissen sattsam dargethan, und verificiret, und dabey geziemend gebeten, daß, weilen von Seiten Euer Liebden und dero Dom-Capituls so wenig auf die von dem Käyserlichen Cammer-Gerichte zu Wetzlar, gegen solche neuerliche Turbationes und Bedrückungen, ergangene Mandata, als auf ihr verschiedentliches in aller geziemender Submission beschehenes Flehen und Suppliciren, Reflexion genommen, sondern vielmehr ihnen, und denen dortigen Evangelischen Unterthanen ie länger ie mehr zugesetzet würde, wir uns ihrer hierunter anzunehmen geruhen möchten. Ob wir nun wohl dieses wider unsere Glaubens-Genossen verübendes Verfahren um soviel weniger vermuthen sollen, als schnur stracks selbiges dem Religions-Frieden, Instrumento Pacis Westphalicae, Recessen und Verträgen zuwider ist, so hätte uns doch von Euer Liebden beywohnenden bekannten AEquanimität und Moderation nimmer in die Gedancken kommen können, daß dero getreue Evangelische Land-Stände und Unterthanen, in ihrer grossen Bedrängniß, mit der desfalls öffters wiederholten flehentlichen Remonstration aller sothaner Klagen, Contraventionen, und geziemend gethaner Bitte um Remedirung derselben, unerhört solten gelassen werden, ja so gar die bey dem Käyserlichen und Reichs-Cammer-Gerichte ausgewürckte Mandata ohne Parition geblieben, und noch dazu darinnen immer dergestalt fortgefahren seyn, daß denen Bedrückten keine andere Hoffnung, hierunter einigen Wandel zu geniessen, habe übrig seyn können, als dem Nieder-Sächsischen Cräyß-Ausschreib-Amt von ihrem hochbedrückten Zustande geziemende Vorstel-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0545" n="509"/>
schiedenen Exemplis und Zeugnissen sattsam
                     dargethan, und verificiret, und dabey geziemend gebeten, daß, weilen von Seiten
                     Euer Liebden und dero Dom-Capituls so wenig auf die von dem Käyserlichen
                     Cammer-Gerichte zu Wetzlar, gegen solche neuerliche Turbationes und
                     Bedrückungen, ergangene Mandata, als auf ihr verschiedentliches in aller
                     geziemender Submission beschehenes Flehen und Suppliciren, Reflexion genommen,
                     sondern vielmehr ihnen, und denen dortigen Evangelischen Unterthanen ie länger
                     ie mehr zugesetzet würde, wir uns ihrer hierunter anzunehmen geruhen möchten. Ob
                     wir nun wohl dieses wider unsere Glaubens-Genossen verübendes Verfahren um
                     soviel weniger vermuthen sollen, als schnur stracks selbiges dem
                     Religions-Frieden, Instrumento Pacis Westphalicae, Recessen und Verträgen
                     zuwider ist, so hätte uns doch von Euer Liebden beywohnenden bekannten
                     AEquanimität und Moderation nimmer in die Gedancken kommen können, daß dero
                     getreue Evangelische Land-Stände und Unterthanen, in ihrer grossen Bedrängniß,
                     mit der desfalls öffters wiederholten flehentlichen Remonstration aller sothaner
                     Klagen, Contraventionen, und geziemend gethaner Bitte um Remedirung derselben,
                     unerhört solten gelassen werden, ja so gar die bey dem Käyserlichen und
                     Reichs-Cammer-Gerichte ausgewürckte Mandata ohne Parition geblieben, und noch
                     dazu darinnen immer dergestalt fortgefahren seyn, daß denen Bedrückten keine
                     andere Hoffnung, hierunter einigen Wandel zu geniessen, habe übrig seyn können,
                     als dem Nieder-Sächsischen Cräyß-Ausschreib-Amt von ihrem hochbedrückten
                     Zustande geziemende Vorstel-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[509/0545] schiedenen Exemplis und Zeugnissen sattsam dargethan, und verificiret, und dabey geziemend gebeten, daß, weilen von Seiten Euer Liebden und dero Dom-Capituls so wenig auf die von dem Käyserlichen Cammer-Gerichte zu Wetzlar, gegen solche neuerliche Turbationes und Bedrückungen, ergangene Mandata, als auf ihr verschiedentliches in aller geziemender Submission beschehenes Flehen und Suppliciren, Reflexion genommen, sondern vielmehr ihnen, und denen dortigen Evangelischen Unterthanen ie länger ie mehr zugesetzet würde, wir uns ihrer hierunter anzunehmen geruhen möchten. Ob wir nun wohl dieses wider unsere Glaubens-Genossen verübendes Verfahren um soviel weniger vermuthen sollen, als schnur stracks selbiges dem Religions-Frieden, Instrumento Pacis Westphalicae, Recessen und Verträgen zuwider ist, so hätte uns doch von Euer Liebden beywohnenden bekannten AEquanimität und Moderation nimmer in die Gedancken kommen können, daß dero getreue Evangelische Land-Stände und Unterthanen, in ihrer grossen Bedrängniß, mit der desfalls öffters wiederholten flehentlichen Remonstration aller sothaner Klagen, Contraventionen, und geziemend gethaner Bitte um Remedirung derselben, unerhört solten gelassen werden, ja so gar die bey dem Käyserlichen und Reichs-Cammer-Gerichte ausgewürckte Mandata ohne Parition geblieben, und noch dazu darinnen immer dergestalt fortgefahren seyn, daß denen Bedrückten keine andere Hoffnung, hierunter einigen Wandel zu geniessen, habe übrig seyn können, als dem Nieder-Sächsischen Cräyß-Ausschreib-Amt von ihrem hochbedrückten Zustande geziemende Vorstel-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/545
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 509. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/545>, abgerufen am 24.11.2024.