daß weder in diesem,
noch andern, wir einigem Fürstlichen Reichs-Stand an seinen hergebrachten
Rechten und Vorzügen zu praejudiciren nicht gedencken, und ist solchemnach an
Eure Gnaden unser dienst- und bittliches Ersuchen, sie geruhen, bey deroselben,
in Ansehung der wahren Bewandtniß, die etwa fürkommende widrige Vorstellungen
keinen Raum ergreiffen zu lassen, im allerwenigsten aber, als ob durch des Herrn
Ertz-Bischoffen zu Saltzburg Liebden selbst verursachte Intention eine Collisio
hergebrachter Reichs-Harmonie und Ordnung gesucht, oder von selbst daraus
entstehen würde; Vielmehr tragen zu Eurer Gnaden wir die getröstete Zuversicht,
sie werden in diesem angelegenen Fall unser und unsers Hoch-Stiffts Interesse,
dero hochvermögenden Orts, bestens recommendirt halten, auf etwa fürkommende
Nothdurfft dem Käyserlichen Negotio zu Rom das Zuthun dero Agenten daselbst mit
Rath und That zu Statten kommen lassen, und eine dem Käyserlichen Vorhaben
zuwider gesuchte Causam communem abhalten zu helffen, allwohin unser nochmahlig
inständiges und bittliches Ersuchen gehet, und Eure Gnaden wir anbey versichern,
daß in welchem Stande wir immer seyn möchten, unsere bishero denselben
zugetragene Ehrerbietsamkeit in dancknehmigster Erinnerung den wenigsten Abbruch
nicht leiden solle. Die wir etc. etc. Passau den 30. Octobris, Anno 1694.
CXXXI.
Schreiben Churfürst Johann Wilhelms zu Pfaltz an Pfaltzgraf Christian August bey
Rhein, zu Sultzbach, worinn er demselben remonstriret, daß seine Praeten-
daß weder in diesem,
noch andern, wir einigem Fürstlichen Reichs-Stand an seinen hergebrachten
Rechten und Vorzügen zu praejudiciren nicht gedencken, und ist solchemnach an
Eure Gnaden unser dienst- und bittliches Ersuchen, sie geruhen, bey deroselben,
in Ansehung der wahren Bewandtniß, die etwa fürkommende widrige Vorstellungen
keinen Raum ergreiffen zu lassen, im allerwenigsten aber, als ob durch des Herrn
Ertz-Bischoffen zu Saltzburg Liebden selbst verursachte Intention eine Collisio
hergebrachter Reichs-Harmonie und Ordnung gesucht, oder von selbst daraus
entstehen würde; Vielmehr tragen zu Eurer Gnaden wir die getröstete Zuversicht,
sie werden in diesem angelegenen Fall unser und unsers Hoch-Stiffts Interesse,
dero hochvermögenden Orts, bestens recommendirt halten, auf etwa fürkommende
Nothdurfft dem Käyserlichen Negotio zu Rom das Zuthun dero Agenten daselbst mit
Rath und That zu Statten kommen lassen, und eine dem Käyserlichen Vorhaben
zuwider gesuchte Causam communem abhalten zu helffen, allwohin unser nochmahlig
inständiges und bittliches Ersuchen gehet, und Eure Gnaden wir anbey versichern,
daß in welchem Stande wir immer seyn möchten, unsere bishero denselben
zugetragene Ehrerbietsamkeit in dancknehmigster Erinnerung den wenigsten Abbruch
nicht leiden solle. Die wir etc. etc. Passau den 30. Octobris, Anno 1694.
CXXXI.
Schreiben Churfürst Johann Wilhelms zu Pfaltz an Pfaltzgraf Christian August bey
Rhein, zu Sultzbach, worinn er demselben remonstriret, daß seine Praeten-
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daß weder in diesem,
noch andern, wir einigem Fürstlichen Reichs-Stand an seinen hergebrachten
Rechten und Vorzügen zu praejudiciren nicht gedencken, und ist solchemnach an
Eure Gnaden unser dienst- und bittliches Ersuchen, sie geruhen, bey deroselben,
in Ansehung der wahren Bewandtniß, die etwa fürkommende widrige Vorstellungen
keinen Raum ergreiffen zu lassen, im allerwenigsten aber, als ob durch des Herrn
Ertz-Bischoffen zu Saltzburg Liebden selbst verursachte Intention eine Collisio
hergebrachter Reichs-Harmonie und Ordnung gesucht, oder von selbst daraus
entstehen würde; Vielmehr tragen zu Eurer Gnaden wir die getröstete Zuversicht,
sie werden in diesem angelegenen Fall unser und unsers Hoch-Stiffts Interesse,
dero hochvermögenden Orts, bestens recommendirt halten, auf etwa fürkommende
Nothdurfft dem Käyserlichen Negotio zu Rom das Zuthun dero Agenten daselbst mit
Rath und That zu Statten kommen lassen, und eine dem Käyserlichen Vorhaben
zuwider gesuchte Causam communem abhalten zu helffen, allwohin unser nochmahlig
inständiges und bittliches Ersuchen gehet, und Eure Gnaden wir anbey versichern,
daß in welchem Stande wir immer seyn möchten, unsere bishero denselben
zugetragene Ehrerbietsamkeit in dancknehmigster Erinnerung den wenigsten Abbruch
nicht leiden solle. Die wir etc. etc. Passau den 30. Octobris, Anno 1694.</p></div><div><head>CXXXI.<lb/></head><l>Schreiben Churfürst Johann Wilhelms zu Pfaltz an Pfaltzgraf Christian August bey
Rhein, zu Sultzbach, worinn er demselben remonstriret, daß seine Praeten-
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daß weder in diesem, noch andern, wir einigem Fürstlichen Reichs-Stand an seinen hergebrachten Rechten und Vorzügen zu praejudiciren nicht gedencken, und ist solchemnach an Eure Gnaden unser dienst- und bittliches Ersuchen, sie geruhen, bey deroselben, in Ansehung der wahren Bewandtniß, die etwa fürkommende widrige Vorstellungen keinen Raum ergreiffen zu lassen, im allerwenigsten aber, als ob durch des Herrn Ertz-Bischoffen zu Saltzburg Liebden selbst verursachte Intention eine Collisio hergebrachter Reichs-Harmonie und Ordnung gesucht, oder von selbst daraus entstehen würde; Vielmehr tragen zu Eurer Gnaden wir die getröstete Zuversicht, sie werden in diesem angelegenen Fall unser und unsers Hoch-Stiffts Interesse, dero hochvermögenden Orts, bestens recommendirt halten, auf etwa fürkommende Nothdurfft dem Käyserlichen Negotio zu Rom das Zuthun dero Agenten daselbst mit Rath und That zu Statten kommen lassen, und eine dem Käyserlichen Vorhaben zuwider gesuchte Causam communem abhalten zu helffen, allwohin unser nochmahlig inständiges und bittliches Ersuchen gehet, und Eure Gnaden wir anbey versichern, daß in welchem Stande wir immer seyn möchten, unsere bishero denselben zugetragene Ehrerbietsamkeit in dancknehmigster Erinnerung den wenigsten Abbruch nicht leiden solle. Die wir etc. etc. Passau den 30. Octobris, Anno 1694.
CXXXI.
Schreiben Churfürst Johann Wilhelms zu Pfaltz an Pfaltzgraf Christian August bey Rhein, zu Sultzbach, worinn er demselben remonstriret, daß seine Praeten-
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 413. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/449>, abgerufen am 24.11.2024.
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