Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite

Schrifften der Identität unserer Kirchen mit dem Ertz-Stifft Lorch, anbey deren uralt niemahlen legitime erloschene, sondern allein quoad Actum, durch Unbillichkeit der Zufälle, eine Zeitlang verdruckten Ertz-Bischöfflichen Würde zu Tag kommen, seynd Ihro Käyserl. Majestät veranlasset worden, solches, wie vermuthlich, auch das uns und unserer Kirche zugefügte etwas ungewöhnliche Tractament allergnädigst zu behertzigen, demnach, um sowohl der Befugniß unsers Hoch-Stiffts zu statten zu kommen, auch weiterm Aergerniß vorzubiegen, und denen langwierigen Anfechtungen die endliche Maaß zu geben, auf Eingangs erwehnte Resolution gefallen, zu deren Behülff denn vermuthlich ihres allerhöchsten Orts noch einige andere wichtige Considerationes und Motiva von Convenienz und unvermeidentlicher Nothwendigkeit, dero Erb-Landen, in welche sich wenigstens vier Fünff-Theil unserer Dioeces erstrecken, beygetreten seyn werden. Gleichwie nun ab solchen sich ergiebet, daß des Herrn Ertz-Bischoffen Liebden in wahrem Grund die einige Ursach des gantzen Wercks zu seyn, von selbst belieben wollen; Also und da es nach der Hand dahin gerathen, suchen dieselbe nun in allerhand Wege es vergeblich wiederum zu hintertreiben; Denn was die aus der Antiquität unserer Kirchen gefolgte Inconvenientien in Conciliis betreffen will, ist bekannt, daß in solchen Fällen der Vorsitz seine Maaß keines Weges aus dem Alterthum der Kirchen, sondern, nach Unterschied derer Ertz- und Bischöffen, ex Senioratu in Ordine seu Consecratione nehmendem gleichfolgenden Churfürstlichen Vorzug, ausgenommen; Welcher Ge-

Schrifften der Identität unserer Kirchen mit dem Ertz-Stifft Lorch, anbey deren uralt niemahlen legitime erloschene, sondern allein quoad Actum, durch Unbillichkeit der Zufälle, eine Zeitlang verdruckten Ertz-Bischöfflichen Würde zu Tag kommen, seynd Ihro Käyserl. Majestät veranlasset worden, solches, wie vermuthlich, auch das uns und unserer Kirche zugefügte etwas ungewöhnliche Tractament allergnädigst zu behertzigen, demnach, um sowohl der Befugniß unsers Hoch-Stiffts zu statten zu kommen, auch weiterm Aergerniß vorzubiegen, und denen langwierigen Anfechtungen die endliche Maaß zu geben, auf Eingangs erwehnte Resolution gefallen, zu deren Behülff denn vermuthlich ihres allerhöchsten Orts noch einige andere wichtige Considerationes und Motiva von Convenienz und unvermeidentlicher Nothwendigkeit, dero Erb-Landen, in welche sich wenigstens vier Fünff-Theil unserer Dioeces erstrecken, beygetreten seyn werden. Gleichwie nun ab solchen sich ergiebet, daß des Herrn Ertz-Bischoffen Liebden in wahrem Grund die einige Ursach des gantzen Wercks zu seyn, von selbst belieben wollen; Also und da es nach der Hand dahin gerathen, suchen dieselbe nun in allerhand Wege es vergeblich wiederum zu hintertreiben; Denn was die aus der Antiquität unserer Kirchen gefolgte Inconvenientien in Conciliis betreffen will, ist bekannt, daß in solchen Fällen der Vorsitz seine Maaß keines Weges aus dem Alterthum der Kirchen, sondern, nach Unterschied derer Ertz- und Bischöffen, ex Senioratu in Ordine seu Consecratione nehmendem gleichfolgenden Churfürstlichen Vorzug, ausgenommen; Welcher Ge-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0444" n="408"/>
Schrifften der Identität unserer Kirchen mit dem Ertz-Stifft
                     Lorch, anbey deren uralt niemahlen legitime erloschene, sondern allein quoad
                     Actum, durch Unbillichkeit der Zufälle, eine Zeitlang verdruckten
                     Ertz-Bischöfflichen Würde zu Tag kommen, seynd Ihro Käyserl. Majestät
                     veranlasset worden, solches, wie vermuthlich, auch das uns und unserer Kirche
                     zugefügte etwas ungewöhnliche Tractament allergnädigst zu behertzigen, demnach,
                     um sowohl der Befugniß unsers Hoch-Stiffts zu statten zu kommen, auch weiterm
                     Aergerniß vorzubiegen, und denen langwierigen Anfechtungen die endliche Maaß zu
                     geben, auf Eingangs erwehnte Resolution gefallen, zu deren Behülff denn
                     vermuthlich ihres allerhöchsten Orts noch einige andere wichtige Considerationes
                     und Motiva von Convenienz und unvermeidentlicher Nothwendigkeit, dero
                     Erb-Landen, in welche sich wenigstens vier Fünff-Theil unserer Dioeces
                     erstrecken, beygetreten seyn werden. Gleichwie nun ab solchen sich ergiebet, daß
                     des Herrn Ertz-Bischoffen Liebden in wahrem Grund die einige Ursach des gantzen
                     Wercks zu seyn, von selbst belieben wollen; Also und da es nach der Hand dahin
                     gerathen, suchen dieselbe nun in allerhand Wege es vergeblich wiederum zu
                     hintertreiben; Denn was die aus der Antiquität unserer Kirchen gefolgte
                     Inconvenientien in Conciliis betreffen will, ist bekannt, daß in solchen Fällen
                     der Vorsitz seine Maaß keines Weges aus dem Alterthum der Kirchen, sondern, nach
                     Unterschied derer Ertz- und Bischöffen, ex Senioratu in Ordine seu Consecratione
                     nehmendem gleichfolgenden Churfürstlichen Vorzug, ausgenommen; Welcher Ge-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[408/0444] Schrifften der Identität unserer Kirchen mit dem Ertz-Stifft Lorch, anbey deren uralt niemahlen legitime erloschene, sondern allein quoad Actum, durch Unbillichkeit der Zufälle, eine Zeitlang verdruckten Ertz-Bischöfflichen Würde zu Tag kommen, seynd Ihro Käyserl. Majestät veranlasset worden, solches, wie vermuthlich, auch das uns und unserer Kirche zugefügte etwas ungewöhnliche Tractament allergnädigst zu behertzigen, demnach, um sowohl der Befugniß unsers Hoch-Stiffts zu statten zu kommen, auch weiterm Aergerniß vorzubiegen, und denen langwierigen Anfechtungen die endliche Maaß zu geben, auf Eingangs erwehnte Resolution gefallen, zu deren Behülff denn vermuthlich ihres allerhöchsten Orts noch einige andere wichtige Considerationes und Motiva von Convenienz und unvermeidentlicher Nothwendigkeit, dero Erb-Landen, in welche sich wenigstens vier Fünff-Theil unserer Dioeces erstrecken, beygetreten seyn werden. Gleichwie nun ab solchen sich ergiebet, daß des Herrn Ertz-Bischoffen Liebden in wahrem Grund die einige Ursach des gantzen Wercks zu seyn, von selbst belieben wollen; Also und da es nach der Hand dahin gerathen, suchen dieselbe nun in allerhand Wege es vergeblich wiederum zu hintertreiben; Denn was die aus der Antiquität unserer Kirchen gefolgte Inconvenientien in Conciliis betreffen will, ist bekannt, daß in solchen Fällen der Vorsitz seine Maaß keines Weges aus dem Alterthum der Kirchen, sondern, nach Unterschied derer Ertz- und Bischöffen, ex Senioratu in Ordine seu Consecratione nehmendem gleichfolgenden Churfürstlichen Vorzug, ausgenommen; Welcher Ge-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/444
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 408. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/444>, abgerufen am 11.06.2024.