nes Weges unterlassen, und
was dergleichen mehr, sowohl per Modum Negotii, als unter der Hand
verschiedentlich eingewandt worden. Welche Dinge ob sie gleich ersten Anblicks
meist sich von selbst destruiren: Weiln iedoch allerhöchstgedachter Ihrer
Käyserlichen Majestät gerechtestes Vorhaben sowohl, als unser Comportement
dadurch so mercklich als empfindlich angegriffen worden, haben wir uns
genöthiget befunden, Eurer Gnaden die wahre Beschaffenheit so eines als des
andern zu praesentiren, der dienstlichen Zuversicht, dieselbe solches nach dero
gepriesenen Güte zu vernehmen belieben werden. Und zwar was förderst die
ursprüngliche Veranlassung zu der Sache anbelangt, wird ohne unser Anführen
allbereits beywohnen, wie hefftig des Herrn Ertz-Bischoffens zu Saltzburg
Liebden, dero Herrn Vorfahren gegen die unsere gebrauchten Conduite zuwider,
bald Anfangs unserer Regierung mit dem Exemptions-Process am Römischen Hof in
uns und unsere Kirche gedrungen, die wir vielmehr gehofft hätten, dergleichen
ungütigen personal-Effect um dieselbe für allen andern zum wenigsten, sondern
vielmehr in einem importanten Fürfall alles Beste verdient zu haben; Allermassen
wir auch noch nicht zu ersinnen wissen, wie wir in solche Widrigkeit verfallen,
die wir Seiner Liebden iederzeit mit möglichen Officiis und behäglichen
Demonstrationen gerne begegnet, eine einige etwa ausgenommen, wodurch wir
dieselbe Euer Gnaden und dero Herren Mit-Churfürsten gäntzlichen zu parificiren
billiches Bedencken getragen, solches aber dahin gestellet, nachdem in solcher
Streitigkeit durch die hinc inde gewechselte
nes Weges unterlassen, und
was dergleichen mehr, sowohl per Modum Negotii, als unter der Hand
verschiedentlich eingewandt worden. Welche Dinge ob sie gleich ersten Anblicks
meist sich von selbst destruiren: Weiln iedoch allerhöchstgedachter Ihrer
Käyserlichen Majestät gerechtestes Vorhaben sowohl, als unser Comportement
dadurch so mercklich als empfindlich angegriffen worden, haben wir uns
genöthiget befunden, Eurer Gnaden die wahre Beschaffenheit so eines als des
andern zu praesentiren, der dienstlichen Zuversicht, dieselbe solches nach dero
gepriesenen Güte zu vernehmen belieben werden. Und zwar was förderst die
ursprüngliche Veranlassung zu der Sache anbelangt, wird ohne unser Anführen
allbereits beywohnen, wie hefftig des Herrn Ertz-Bischoffens zu Saltzburg
Liebden, dero Herrn Vorfahren gegen die unsere gebrauchten Conduite zuwider,
bald Anfangs unserer Regierung mit dem Exemptions-Process am Römischen Hof in
uns und unsere Kirche gedrungen, die wir vielmehr gehofft hätten, dergleichen
ungütigen personal-Effect um dieselbe für allen andern zum wenigsten, sondern
vielmehr in einem importanten Fürfall alles Beste verdient zu haben; Allermassen
wir auch noch nicht zu ersinnen wissen, wie wir in solche Widrigkeit verfallen,
die wir Seiner Liebden iederzeit mit möglichen Officiis und behäglichen
Demonstrationen gerne begegnet, eine einige etwa ausgenommen, wodurch wir
dieselbe Euer Gnaden und dero Herren Mit-Churfürsten gäntzlichen zu parificiren
billiches Bedencken getragen, solches aber dahin gestellet, nachdem in solcher
Streitigkeit durch die hinc inde gewechselte
<TEI><text><body><div><p><pbfacs="#f0443"n="407"/>
nes Weges unterlassen, und
was dergleichen mehr, sowohl per Modum Negotii, als unter der Hand
verschiedentlich eingewandt worden. Welche Dinge ob sie gleich ersten Anblicks
meist sich von selbst destruiren: Weiln iedoch allerhöchstgedachter Ihrer
Käyserlichen Majestät gerechtestes Vorhaben sowohl, als unser Comportement
dadurch so mercklich als empfindlich angegriffen worden, haben wir uns
genöthiget befunden, Eurer Gnaden die wahre Beschaffenheit so eines als des
andern zu praesentiren, der dienstlichen Zuversicht, dieselbe solches nach dero
gepriesenen Güte zu vernehmen belieben werden. Und zwar was förderst die
ursprüngliche Veranlassung zu der Sache anbelangt, wird ohne unser Anführen
allbereits beywohnen, wie hefftig des Herrn Ertz-Bischoffens zu Saltzburg
Liebden, dero Herrn Vorfahren gegen die unsere gebrauchten Conduite zuwider,
bald Anfangs unserer Regierung mit dem Exemptions-Process am Römischen Hof in
uns und unsere Kirche gedrungen, die wir vielmehr gehofft hätten, dergleichen
ungütigen personal-Effect um dieselbe für allen andern zum wenigsten, sondern
vielmehr in einem importanten Fürfall alles Beste verdient zu haben; Allermassen
wir auch noch nicht zu ersinnen wissen, wie wir in solche Widrigkeit verfallen,
die wir Seiner Liebden iederzeit mit möglichen Officiis und behäglichen
Demonstrationen gerne begegnet, eine einige etwa ausgenommen, wodurch wir
dieselbe Euer Gnaden und dero Herren Mit-Churfürsten gäntzlichen zu parificiren
billiches Bedencken getragen, solches aber dahin gestellet, nachdem in solcher
Streitigkeit durch die hinc inde gewechselte
</p></div></body></text></TEI>
[407/0443]
nes Weges unterlassen, und was dergleichen mehr, sowohl per Modum Negotii, als unter der Hand verschiedentlich eingewandt worden. Welche Dinge ob sie gleich ersten Anblicks meist sich von selbst destruiren: Weiln iedoch allerhöchstgedachter Ihrer Käyserlichen Majestät gerechtestes Vorhaben sowohl, als unser Comportement dadurch so mercklich als empfindlich angegriffen worden, haben wir uns genöthiget befunden, Eurer Gnaden die wahre Beschaffenheit so eines als des andern zu praesentiren, der dienstlichen Zuversicht, dieselbe solches nach dero gepriesenen Güte zu vernehmen belieben werden. Und zwar was förderst die ursprüngliche Veranlassung zu der Sache anbelangt, wird ohne unser Anführen allbereits beywohnen, wie hefftig des Herrn Ertz-Bischoffens zu Saltzburg Liebden, dero Herrn Vorfahren gegen die unsere gebrauchten Conduite zuwider, bald Anfangs unserer Regierung mit dem Exemptions-Process am Römischen Hof in uns und unsere Kirche gedrungen, die wir vielmehr gehofft hätten, dergleichen ungütigen personal-Effect um dieselbe für allen andern zum wenigsten, sondern vielmehr in einem importanten Fürfall alles Beste verdient zu haben; Allermassen wir auch noch nicht zu ersinnen wissen, wie wir in solche Widrigkeit verfallen, die wir Seiner Liebden iederzeit mit möglichen Officiis und behäglichen Demonstrationen gerne begegnet, eine einige etwa ausgenommen, wodurch wir dieselbe Euer Gnaden und dero Herren Mit-Churfürsten gäntzlichen zu parificiren billiches Bedencken getragen, solches aber dahin gestellet, nachdem in solcher Streitigkeit durch die hinc inde gewechselte
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:
Anmerkungen zur Transkription:
Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
Ligaturen werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.
Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 407. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/443>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.