vorhabenden Restitution des Ertz-Stiffts Lorch
nachdrücklich zu secundiren, und sich durch widrige
Ertz-Bischöfflich-Saltzburgische Vorstellung daran nicht irren zu lassen, de
Anno 1694. so auch in simili an die andern geistlichen Churfürsten ergangen.
P. P.
EUer Gnaden wird, äuserlichem Vernehmen nach, allbereit in andere Wege
beygebracht worden seyn, welcher Massen die Römische Käyserliche Majestät, aus
erheblichen Ursachen, bewogen worden, bey dem Päbstlichen Stuhl, durch eigene
Abschickung dero Reichs-Hof-Raths Tucci, die Restitution der uralten
Actual-Ertz-Bischöfflichen Würde meines Hoch-Stiffts negotiiren zu lassen, und
daß auf dessen Vernehmen, des Herrn Ertz-Bischoffs zu Saltzburg Liebden
Regenspurgischer Ministre bey alldortigen Chur- und Fürstlichen Gesandtschafften
sich bemühe, solche allergnädigste Intention durch allerley gesuchte Fürstellung
verdächtig zu machen, fürnemlich abermahln anzutragen, ob würden wir wegen der
Antiquität unsers Hoch-Stiffts so dann trachten, wo nicht praecise beym
Reichs-Convent, wenigst in Kirchen-Conciliis den Verzug über andere Reichsauch
wohl denen Churfürstlichen Ertz-Stifftern selbst zu behaupten, die
Saltzburgische Suffraganeaten Gurck, Levant, Seggau und Chimsee, unserm
künfftigen Ertz-Stifft zu reuniren, sondern auch Ihre Käyserliche Majestät
bedacht seyn, die etwa in demselben entstehende neue Suffraganeaten Oesterreich,
zu Mehrung deren Votorum, in das Reichs-Fürstliche Collegium zu bringen, wir im
Reichs-Consess unsere Stimmen und Session höher zu nehmen kei-
vorhabenden Restitution des Ertz-Stiffts Lorch
nachdrücklich zu secundiren, und sich durch widrige
Ertz-Bischöfflich-Saltzburgische Vorstellung daran nicht irren zu lassen, de
Anno 1694. so auch in simili an die andern geistlichen Churfürsten ergangen.
P. P.
EUer Gnaden wird, äuserlichem Vernehmen nach, allbereit in andere Wege
beygebracht worden seyn, welcher Massen die Römische Käyserliche Majestät, aus
erheblichen Ursachen, bewogen worden, bey dem Päbstlichen Stuhl, durch eigene
Abschickung dero Reichs-Hof-Raths Tucci, die Restitution der uralten
Actual-Ertz-Bischöfflichen Würde meines Hoch-Stiffts negotiiren zu lassen, und
daß auf dessen Vernehmen, des Herrn Ertz-Bischoffs zu Saltzburg Liebden
Regenspurgischer Ministre bey alldortigen Chur- und Fürstlichen Gesandtschafften
sich bemühe, solche allergnädigste Intention durch allerley gesuchte Fürstellung
verdächtig zu machen, fürnemlich abermahln anzutragen, ob würden wir wegen der
Antiquität unsers Hoch-Stiffts so dann trachten, wo nicht praecise beym
Reichs-Convent, wenigst in Kirchen-Conciliis den Verzug über andere Reichsauch
wohl denen Churfürstlichen Ertz-Stifftern selbst zu behaupten, die
Saltzburgische Suffraganeaten Gurck, Levant, Seggau und Chimsee, unserm
künfftigen Ertz-Stifft zu reuniren, sondern auch Ihre Käyserliche Majestät
bedacht seyn, die etwa in demselben entstehende neue Suffraganeaten Oesterreich,
zu Mehrung deren Votorum, in das Reichs-Fürstliche Collegium zu bringen, wir im
Reichs-Consess unsere Stimmen und Session höher zu nehmen kei-
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vorhabenden Restitution des Ertz-Stiffts Lorch
nachdrücklich zu secundiren, und sich durch widrige
Ertz-Bischöfflich-Saltzburgische Vorstellung daran nicht irren zu lassen, de
Anno 1694. so auch in simili an die andern geistlichen Churfürsten ergangen.</l><p>P. P.</p><p>EUer Gnaden wird, äuserlichem Vernehmen nach, allbereit in andere Wege
beygebracht worden seyn, welcher Massen die Römische Käyserliche Majestät, aus
erheblichen Ursachen, bewogen worden, bey dem Päbstlichen Stuhl, durch eigene
Abschickung dero Reichs-Hof-Raths Tucci, die Restitution der uralten
Actual-Ertz-Bischöfflichen Würde meines Hoch-Stiffts negotiiren zu lassen, und
daß auf dessen Vernehmen, des Herrn Ertz-Bischoffs zu Saltzburg Liebden
Regenspurgischer Ministre bey alldortigen Chur- und Fürstlichen Gesandtschafften
sich bemühe, solche allergnädigste Intention durch allerley gesuchte Fürstellung
verdächtig zu machen, fürnemlich abermahln anzutragen, ob würden wir wegen der
Antiquität unsers Hoch-Stiffts so dann trachten, wo nicht praecise beym
Reichs-Convent, wenigst in Kirchen-Conciliis den Verzug über andere Reichsauch
wohl denen Churfürstlichen Ertz-Stifftern selbst zu behaupten, die
Saltzburgische Suffraganeaten Gurck, Levant, Seggau und Chimsee, unserm
künfftigen Ertz-Stifft zu reuniren, sondern auch Ihre Käyserliche Majestät
bedacht seyn, die etwa in demselben entstehende neue Suffraganeaten Oesterreich,
zu Mehrung deren Votorum, in das Reichs-Fürstliche Collegium zu bringen, wir im
Reichs-Consess unsere Stimmen und Session höher zu nehmen kei-
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vorhabenden Restitution des Ertz-Stiffts Lorch nachdrücklich zu secundiren, und sich durch widrige Ertz-Bischöfflich-Saltzburgische Vorstellung daran nicht irren zu lassen, de Anno 1694. so auch in simili an die andern geistlichen Churfürsten ergangen. P. P.
EUer Gnaden wird, äuserlichem Vernehmen nach, allbereit in andere Wege beygebracht worden seyn, welcher Massen die Römische Käyserliche Majestät, aus erheblichen Ursachen, bewogen worden, bey dem Päbstlichen Stuhl, durch eigene Abschickung dero Reichs-Hof-Raths Tucci, die Restitution der uralten Actual-Ertz-Bischöfflichen Würde meines Hoch-Stiffts negotiiren zu lassen, und daß auf dessen Vernehmen, des Herrn Ertz-Bischoffs zu Saltzburg Liebden Regenspurgischer Ministre bey alldortigen Chur- und Fürstlichen Gesandtschafften sich bemühe, solche allergnädigste Intention durch allerley gesuchte Fürstellung verdächtig zu machen, fürnemlich abermahln anzutragen, ob würden wir wegen der Antiquität unsers Hoch-Stiffts so dann trachten, wo nicht praecise beym Reichs-Convent, wenigst in Kirchen-Conciliis den Verzug über andere Reichsauch wohl denen Churfürstlichen Ertz-Stifftern selbst zu behaupten, die Saltzburgische Suffraganeaten Gurck, Levant, Seggau und Chimsee, unserm künfftigen Ertz-Stifft zu reuniren, sondern auch Ihre Käyserliche Majestät bedacht seyn, die etwa in demselben entstehende neue Suffraganeaten Oesterreich, zu Mehrung deren Votorum, in das Reichs-Fürstliche Collegium zu bringen, wir im Reichs-Consess unsere Stimmen und Session höher zu nehmen kei-
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 406. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/442>, abgerufen am 24.11.2024.
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