vom 30.
des verwichenen Monats Novembris, ersehen, was Gestalt dieselbe auf die von Ihro
Käyserlichen Majestät Ihro ertheilte Veniam AEtatis, und darauf erfolgte
Resignirung der bisherigen obervormundschafftlichen Administration, die
Regierung dero Lande würcklich übernommen und angetreten, so bedancken wir uns
zuförderst für die uns deshalber beschehene Notification zum fleißigsten, mit
dem treugemeynten Anwunsch, daß Euer Liebden sothaner angetretener Regierung
viele Jahre, und bis in dero hohes Alter, in allem selbst verlangenden hohen
Wohlwesen und beständiger Leibes-Gesundheit, zu derselben eigenen und dero
Landen und Leute, sonderlich aber auch des Reichs und gemeinen Wesens Wohlfahrt
und Besten, vorstehen mögen, und wie wir im übrigen Euer Liebden vor dero
zugleich beschehenes freund-vetterliches Erbieten die zwischen dero Herrn
Vaters, hochseligen Andenckens, Liebden und unserm Hause cultivirte
Freundschafft, auch ihres Theils beständig zu unterhalten, höchlich obligirt:
Also werden wir auch unsers Theils solcher Euer Liebden guten Intention
hierunter aufrichtig zu correspondiren nicht ermangeln, sondern in allen
vorfallenden Occasionen, bestem Vermögen nach, zu erweisen, uns angelegen seyn
lassen, wie wir Euer Liebden zu Erweisung freund-vetterlicher Dienste, stets
willig und gefliessen seyn. Geben auf unserer Residenz Zelle, den 21. Decembris,
Anno 1693.
CXXX.
Schreiben Bischoffs Johann Philipps zu Passau an Churfürst Anshelm Franciscum zu
Mäyntz, worinn er denselben bittet, Ihre Käyserliche Majestät in dero
vom 30.
des verwichenen Monats Novembris, ersehen, was Gestalt dieselbe auf die von Ihro
Käyserlichen Majestät Ihro ertheilte Veniam AEtatis, und darauf erfolgte
Resignirung der bisherigen obervormundschafftlichen Administration, die
Regierung dero Lande würcklich übernommen und angetreten, so bedancken wir uns
zuförderst für die uns deshalber beschehene Notification zum fleißigsten, mit
dem treugemeynten Anwunsch, daß Euer Liebden sothaner angetretener Regierung
viele Jahre, und bis in dero hohes Alter, in allem selbst verlangenden hohen
Wohlwesen und beständiger Leibes-Gesundheit, zu derselben eigenen und dero
Landen und Leute, sonderlich aber auch des Reichs und gemeinen Wesens Wohlfahrt
und Besten, vorstehen mögen, und wie wir im übrigen Euer Liebden vor dero
zugleich beschehenes freund-vetterliches Erbieten die zwischen dero Herrn
Vaters, hochseligen Andenckens, Liebden und unserm Hause cultivirte
Freundschafft, auch ihres Theils beständig zu unterhalten, höchlich obligirt:
Also werden wir auch unsers Theils solcher Euer Liebden guten Intention
hierunter aufrichtig zu correspondiren nicht ermangeln, sondern in allen
vorfallenden Occasionen, bestem Vermögen nach, zu erweisen, uns angelegen seyn
lassen, wie wir Euer Liebden zu Erweisung freund-vetterlicher Dienste, stets
willig und gefliessen seyn. Geben auf unserer Residenz Zelle, den 21. Decembris,
Anno 1693.
CXXX.
Schreiben Bischoffs Johann Philipps zu Passau an Churfürst Anshelm Franciscum zu
Mäyntz, worinn er denselben bittet, Ihre Käyserliche Majestät in dero
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vom 30.
des verwichenen Monats Novembris, ersehen, was Gestalt dieselbe auf die von Ihro
Käyserlichen Majestät Ihro ertheilte Veniam AEtatis, und darauf erfolgte
Resignirung der bisherigen obervormundschafftlichen Administration, die
Regierung dero Lande würcklich übernommen und angetreten, so bedancken wir uns
zuförderst für die uns deshalber beschehene Notification zum fleißigsten, mit
dem treugemeynten Anwunsch, daß Euer Liebden sothaner angetretener Regierung
viele Jahre, und bis in dero hohes Alter, in allem selbst verlangenden hohen
Wohlwesen und beständiger Leibes-Gesundheit, zu derselben eigenen und dero
Landen und Leute, sonderlich aber auch des Reichs und gemeinen Wesens Wohlfahrt
und Besten, vorstehen mögen, und wie wir im übrigen Euer Liebden vor dero
zugleich beschehenes freund-vetterliches Erbieten die zwischen dero Herrn
Vaters, hochseligen Andenckens, Liebden und unserm Hause cultivirte
Freundschafft, auch ihres Theils beständig zu unterhalten, höchlich obligirt:
Also werden wir auch unsers Theils solcher Euer Liebden guten Intention
hierunter aufrichtig zu correspondiren nicht ermangeln, sondern in allen
vorfallenden Occasionen, bestem Vermögen nach, zu erweisen, uns angelegen seyn
lassen, wie wir Euer Liebden zu Erweisung freund-vetterlicher Dienste, stets
willig und gefliessen seyn. Geben auf unserer Residenz Zelle, den 21. Decembris,
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Mäyntz, worinn er denselben bittet, Ihre Käyserliche Majestät in dero
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[405/0441]
vom 30. des verwichenen Monats Novembris, ersehen, was Gestalt dieselbe auf die von Ihro Käyserlichen Majestät Ihro ertheilte Veniam AEtatis, und darauf erfolgte Resignirung der bisherigen obervormundschafftlichen Administration, die Regierung dero Lande würcklich übernommen und angetreten, so bedancken wir uns zuförderst für die uns deshalber beschehene Notification zum fleißigsten, mit dem treugemeynten Anwunsch, daß Euer Liebden sothaner angetretener Regierung viele Jahre, und bis in dero hohes Alter, in allem selbst verlangenden hohen Wohlwesen und beständiger Leibes-Gesundheit, zu derselben eigenen und dero Landen und Leute, sonderlich aber auch des Reichs und gemeinen Wesens Wohlfahrt und Besten, vorstehen mögen, und wie wir im übrigen Euer Liebden vor dero zugleich beschehenes freund-vetterliches Erbieten die zwischen dero Herrn Vaters, hochseligen Andenckens, Liebden und unserm Hause cultivirte Freundschafft, auch ihres Theils beständig zu unterhalten, höchlich obligirt: Also werden wir auch unsers Theils solcher Euer Liebden guten Intention hierunter aufrichtig zu correspondiren nicht ermangeln, sondern in allen vorfallenden Occasionen, bestem Vermögen nach, zu erweisen, uns angelegen seyn lassen, wie wir Euer Liebden zu Erweisung freund-vetterlicher Dienste, stets willig und gefliessen seyn. Geben auf unserer Residenz Zelle, den 21. Decembris, Anno 1693.
CXXX.
Schreiben Bischoffs Johann Philipps zu Passau an Churfürst Anshelm Franciscum zu Mäyntz, worinn er denselben bittet, Ihre Käyserliche Majestät in dero
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 405. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/441>, abgerufen am 24.11.2024.
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