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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Notification zu thun, dieselbe zugleich freund-vetterlich ersuchende, sie wollen die hochselig gedachten unsers Herrn Vaters Gnaden gegönnete Freundschafft, Liebe und Affection auch gegen uns, zu unserer Consolation und Erleichterung der von uns angetretenen Regiments-Last, bey gegenwärtigen gefährlichen Läufften, zu erstrecken geruhen, dahingegen wir unsere schuldige Ergebenheit bey aller Occasion darzulegen, und nach allen unserm Vermögen in der That zu bezeigen bemühet seyn werden, als wir denn Euer Liebden angenehme Dienst-Gefälligkeit zu erweisen, iederzeit bereitwilligst und gefliessen verbleiben. Datum Friedenstein, den 30. Novembris, Anno 1693.

Von GOttes Gnaden Friedrich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgraf in Thüringen, Marggraf zu Meissen, Gefürsteter Graf zu Henneberg, Graf zu der Marck und Ravensperg, Herr zu Ravenstein und Tonna etc.

Euer Liebden

Dienst-williger Vetter und Diener, Friedrich, Hertzog zu Sachsen.

CXXIX.
Antwort Hertzog Georg Wilhelms zu Braunschweig-Lüneburg-Zell auf vorherstehendes Notifications-Schreiben Hertzog Friedrichs zu Sachsen-Gotha, worinn er demselben zu erhaltener Veniae AEtatis und angetretener Regierung gratuliret, de Anno 1693.
Durchläuchtiger Fürst, freundlich geliebter Herr Vetter,

ALs wir aus Euer Liebden uns wohlbehändigten freund-vetterlichem Notifications-Schreiben,

Notification zu thun, dieselbe zugleich freund-vetterlich ersuchende, sie wollen die hochselig gedachten unsers Herrn Vaters Gnaden gegönnete Freundschafft, Liebe und Affection auch gegen uns, zu unserer Consolation und Erleichterung der von uns angetretenen Regiments-Last, bey gegenwärtigen gefährlichen Läufften, zu erstrecken geruhen, dahingegen wir unsere schuldige Ergebenheit bey aller Occasion darzulegen, und nach allen unserm Vermögen in der That zu bezeigen bemühet seyn werden, als wir denn Euer Liebden angenehme Dienst-Gefälligkeit zu erweisen, iederzeit bereitwilligst und gefliessen verbleiben. Datum Friedenstein, den 30. Novembris, Anno 1693.

Von GOttes Gnaden Friedrich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgraf in Thüringen, Marggraf zu Meissen, Gefürsteter Graf zu Henneberg, Graf zu der Marck und Ravensperg, Herr zu Ravenstein und Tonna etc.

Euer Liebden

Dienst-williger Vetter und Diener, Friedrich, Hertzog zu Sachsen.

CXXIX.
Antwort Hertzog Georg Wilhelms zu Braunschweig-Lüneburg-Zell auf vorherstehendes Notifications-Schreiben Hertzog Friedrichs zu Sachsen-Gotha, worinn er demselben zu erhaltener Veniae AEtatis und angetretener Regierung gratuliret, de Anno 1693.
Durchläuchtiger Fürst, freundlich geliebter Herr Vetter,

ALs wir aus Euer Liebden uns wohlbehändigten freund-vetterlichem Notifications-Schreiben,

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Notification zu thun, dieselbe zugleich freund-vetterlich ersuchende, sie
                     wollen die hochselig gedachten unsers Herrn Vaters Gnaden gegönnete
                     Freundschafft, Liebe und Affection auch gegen uns, zu unserer Consolation und
                     Erleichterung der von uns angetretenen Regiments-Last, bey gegenwärtigen
                     gefährlichen Läufften, zu erstrecken geruhen, dahingegen wir unsere schuldige
                     Ergebenheit bey aller Occasion darzulegen, und nach allen unserm Vermögen in der
                     That zu bezeigen bemühet seyn werden, als wir denn Euer Liebden angenehme
                     Dienst-Gefälligkeit zu erweisen, iederzeit bereitwilligst und gefliessen
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                     Graf zu Henneberg, Graf zu der Marck und Ravensperg, Herr zu Ravenstein und
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[404/0440] Notification zu thun, dieselbe zugleich freund-vetterlich ersuchende, sie wollen die hochselig gedachten unsers Herrn Vaters Gnaden gegönnete Freundschafft, Liebe und Affection auch gegen uns, zu unserer Consolation und Erleichterung der von uns angetretenen Regiments-Last, bey gegenwärtigen gefährlichen Läufften, zu erstrecken geruhen, dahingegen wir unsere schuldige Ergebenheit bey aller Occasion darzulegen, und nach allen unserm Vermögen in der That zu bezeigen bemühet seyn werden, als wir denn Euer Liebden angenehme Dienst-Gefälligkeit zu erweisen, iederzeit bereitwilligst und gefliessen verbleiben. Datum Friedenstein, den 30. Novembris, Anno 1693. Von GOttes Gnaden Friedrich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgraf in Thüringen, Marggraf zu Meissen, Gefürsteter Graf zu Henneberg, Graf zu der Marck und Ravensperg, Herr zu Ravenstein und Tonna etc. Euer Liebden Dienst-williger Vetter und Diener, Friedrich, Hertzog zu Sachsen. CXXIX. Antwort Hertzog Georg Wilhelms zu Braunschweig-Lüneburg-Zell auf vorherstehendes Notifications-Schreiben Hertzog Friedrichs zu Sachsen-Gotha, worinn er demselben zu erhaltener Veniae AEtatis und angetretener Regierung gratuliret, de Anno 1693. Durchläuchtiger Fürst, freundlich geliebter Herr Vetter, ALs wir aus Euer Liebden uns wohlbehändigten freund-vetterlichem Notifications-Schreiben,

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 404. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/440>, abgerufen am 24.11.2024.