fahren, und durch
dergleichen unverdiente Imputationes und Beschuldigungen uns darinnen
keinesweges irre machen lassen wollen, und wir verbleiben etc. Oranienburg den
18. (28.) Martii, Anno 1693.
CXXIIX.
Schreiben Hertzog Friedrichs zu Sachsen-Gotha an Hertzog Georg Wilhelm zu
Braunschweig-Lüneburg-Zell, worinn er demselben notificiret, daß er von
Käyserlicher Majestät Veniam AEtatis erlanget, und die Regierung seiner Lande
persönlich angetreten, de Anno 1693.
Unsere freund-vetterliche Dienste, und was wir sonst mehr Liebes und Gutes
vermögen, iederzeit zuvor.
EUer Liebden geben wir hierdurch freund-vetterlich zu vernehmen, was Gestalt, auf
die von Römischer Käyserlicher Majestät uns ohnlängst, aus Käyserlicher Gnade,
ertheilte Veniam AEtatis, und darauf erfolgte Resignation der bisherigen
obervormundschafftlichen Administration, wir nunmehro, im Nahmen GOttes, die
Regierung unserer Lande würcklich übernommen und angetreten haben, und weil wir
dabey sowohl Euer Liebden nahen Anverwandtschafft, als insonderheit des mit
unsers hochseligen Herrn Vaters Gnaden bey dero Leb-Zeiten iederzeit gepflogenen
vertraulichen Vernehmens erinnert gewesen; Als haben wir unserer schuldigen
Obliegenheit erachtet, deroselben von berührter Antretung unserer
Landes-Regierung hierdurch behörige
fahren, und durch
dergleichen unverdiente Imputationes und Beschuldigungen uns darinnen
keinesweges irre machen lassen wollen, und wir verbleiben etc. Oranienburg den
18. (28.) Martii, Anno 1693.
CXXIIX.
Schreiben Hertzog Friedrichs zu Sachsen-Gotha an Hertzog Georg Wilhelm zu
Braunschweig-Lüneburg-Zell, worinn er demselben notificiret, daß er von
Käyserlicher Majestät Veniam AEtatis erlanget, und die Regierung seiner Lande
persönlich angetreten, de Anno 1693.
Unsere freund-vetterliche Dienste, und was wir sonst mehr Liebes und Gutes
vermögen, iederzeit zuvor.
EUer Liebden geben wir hierdurch freund-vetterlich zu vernehmen, was Gestalt, auf
die von Römischer Käyserlicher Majestät uns ohnlängst, aus Käyserlicher Gnade,
ertheilte Veniam AEtatis, und darauf erfolgte Resignation der bisherigen
obervormundschafftlichen Administration, wir nunmehro, im Nahmen GOttes, die
Regierung unserer Lande würcklich übernommen und angetreten haben, und weil wir
dabey sowohl Euer Liebden nahen Anverwandtschafft, als insonderheit des mit
unsers hochseligen Herrn Vaters Gnaden bey dero Leb-Zeiten iederzeit gepflogenen
vertraulichen Vernehmens erinnert gewesen; Als haben wir unserer schuldigen
Obliegenheit erachtet, deroselben von berührter Antretung unserer
Landes-Regierung hierdurch behörige
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fahren, und durch
dergleichen unverdiente Imputationes und Beschuldigungen uns darinnen
keinesweges irre machen lassen wollen, und wir verbleiben etc. Oranienburg den
18. (28.) Martii, Anno 1693.</p></div><div><head>CXXIIX.<lb/></head><l>Schreiben Hertzog Friedrichs zu Sachsen-Gotha an Hertzog Georg Wilhelm zu
Braunschweig-Lüneburg-Zell, worinn er demselben notificiret, daß er von
Käyserlicher Majestät Veniam AEtatis erlanget, und die Regierung seiner Lande
persönlich angetreten, de Anno 1693.</l></div><div><head>Unsere freund-vetterliche Dienste, und was wir sonst mehr Liebes und Gutes
vermögen, iederzeit zuvor.<lb/></head></div><div><head>Durchläuchtiger Fürst, freundlich geliebter Herr Vetter,<lb/></head><p>EUer Liebden geben wir hierdurch freund-vetterlich zu vernehmen, was Gestalt, auf
die von Römischer Käyserlicher Majestät uns ohnlängst, aus Käyserlicher Gnade,
ertheilte Veniam AEtatis, und darauf erfolgte Resignation der bisherigen
obervormundschafftlichen Administration, wir nunmehro, im Nahmen GOttes, die
Regierung unserer Lande würcklich übernommen und angetreten haben, und weil wir
dabey sowohl Euer Liebden nahen Anverwandtschafft, als insonderheit des mit
unsers hochseligen Herrn Vaters Gnaden bey dero Leb-Zeiten iederzeit gepflogenen
vertraulichen Vernehmens erinnert gewesen; Als haben wir unserer schuldigen
Obliegenheit erachtet, deroselben von berührter Antretung unserer
Landes-Regierung hierdurch behörige
</p></div></body></text></TEI>
[403/0439]
fahren, und durch dergleichen unverdiente Imputationes und Beschuldigungen uns darinnen keinesweges irre machen lassen wollen, und wir verbleiben etc. Oranienburg den 18. (28.) Martii, Anno 1693.
CXXIIX.
Schreiben Hertzog Friedrichs zu Sachsen-Gotha an Hertzog Georg Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, worinn er demselben notificiret, daß er von Käyserlicher Majestät Veniam AEtatis erlanget, und die Regierung seiner Lande persönlich angetreten, de Anno 1693. Unsere freund-vetterliche Dienste, und was wir sonst mehr Liebes und Gutes vermögen, iederzeit zuvor.
Durchläuchtiger Fürst, freundlich geliebter Herr Vetter,
EUer Liebden geben wir hierdurch freund-vetterlich zu vernehmen, was Gestalt, auf die von Römischer Käyserlicher Majestät uns ohnlängst, aus Käyserlicher Gnade, ertheilte Veniam AEtatis, und darauf erfolgte Resignation der bisherigen obervormundschafftlichen Administration, wir nunmehro, im Nahmen GOttes, die Regierung unserer Lande würcklich übernommen und angetreten haben, und weil wir dabey sowohl Euer Liebden nahen Anverwandtschafft, als insonderheit des mit unsers hochseligen Herrn Vaters Gnaden bey dero Leb-Zeiten iederzeit gepflogenen vertraulichen Vernehmens erinnert gewesen; Als haben wir unserer schuldigen Obliegenheit erachtet, deroselben von berührter Antretung unserer Landes-Regierung hierdurch behörige
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 403. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/439>, abgerufen am 24.11.2024.
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