Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite

nur dieses verlangen, daß es mit höchsterwehntes Churfürsten würcklichen Introduction ad Collegium Electorale ebenfalls ehistens zur Richtigkeit kommen möge. Euer Liebden erwehnen ferner, es habe sich ihre Regenspurgische Gesandtschafft damahln, als diese Electorat-Sache proponiret worden, aus der Ursache mit ihrem Voto nicht vernehmen lassen können, weiln damahlen an Seiten der opponirenden Fürsten die Bedrohung ausgebrochen, daß sie, falls in gedachter Electorat-Sache ein Schluß gemachet würde, ihre am Rhein habende Trouppen zurück ziehen wolten. Nun lassen wir zwar dahin gestellet seyn, ob es mit diesen Bedrohungen, wider welche Euer Liebden auf allem Fall anderweiter Assistenz genugsam gesichert seyn können, dergestalt beschaffen gewesen, daß Euer Liebden sich dadurch in ihrem Voto, dessen ungebundene Freyheit Euer Liebden in diesem Negotio sonst so hoch urgiren, irre machen lassen solten: Dieses aber ist gewiß, daß von der Zeit an, da die Fürstl. Opponenten mit diesen Drohungen hervorgekommen, bis zu dem Tage, da die Braunschweigische Chur-Sache in dem Churfürstlichen Collegio zur Proposition gekommen, wenigstens drey Wochen verlauffen, welches unsers Ermessens eine solche Zeit ist, in welcher Euer Liebden Gesandter, wenn er sonst gewolt, über dieses Incidens sich gar wohl hätte instruiren lassen können. Wir wünschen nur, daß der Praetext von einiger Fürsten Dissensu, dessen sich Euer Liebden gebrauchen, und wodurch dieser Dissentirenden Fürsten weit aussehende Consilia und Motus gleichsam autorisirt werden, nicht dermahleinst zu des Churfürstli-

nur dieses verlangen, daß es mit höchsterwehntes Churfürsten würcklichen Introduction ad Collegium Electorale ebenfalls ehistens zur Richtigkeit kommen möge. Euer Liebden erwehnen ferner, es habe sich ihre Regenspurgische Gesandtschafft damahln, als diese Electorat-Sache proponiret worden, aus der Ursache mit ihrem Voto nicht vernehmen lassen können, weiln damahlen an Seiten der opponirenden Fürsten die Bedrohung ausgebrochen, daß sie, falls in gedachter Electorat-Sache ein Schluß gemachet würde, ihre am Rhein habende Trouppen zurück ziehen wolten. Nun lassen wir zwar dahin gestellet seyn, ob es mit diesen Bedrohungen, wider welche Euer Liebden auf allem Fall anderweiter Assistenz genugsam gesichert seyn können, dergestalt beschaffen gewesen, daß Euer Liebden sich dadurch in ihrem Voto, dessen ungebundene Freyheit Euer Liebden in diesem Negotio sonst so hoch urgiren, irre machen lassen solten: Dieses aber ist gewiß, daß von der Zeit an, da die Fürstl. Opponenten mit diesen Drohungen hervorgekommen, bis zu dem Tage, da die Braunschweigische Chur-Sache in dem Churfürstlichen Collegio zur Proposition gekommen, wenigstens drey Wochen verlauffen, welches unsers Ermessens eine solche Zeit ist, in welcher Euer Liebden Gesandter, wenn er sonst gewolt, über dieses Incidens sich gar wohl hätte instruiren lassen können. Wir wünschen nur, daß der Praetext von einiger Fürsten Dissensu, dessen sich Euer Liebden gebrauchen, und wodurch dieser Dissentirenden Fürsten weit aussehende Consilia und Motus gleichsam autorisirt werden, nicht dermahleinst zu des Churfürstli-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0435" n="399"/>
nur dieses
                     verlangen, daß es mit höchsterwehntes Churfürsten würcklichen Introduction ad
                     Collegium Electorale ebenfalls ehistens zur Richtigkeit kommen möge. Euer
                     Liebden erwehnen ferner, es habe sich ihre Regenspurgische Gesandtschafft
                     damahln, als diese Electorat-Sache proponiret worden, aus der Ursache mit ihrem
                     Voto nicht vernehmen lassen können, weiln damahlen an Seiten der opponirenden
                     Fürsten die Bedrohung ausgebrochen, daß sie, falls in gedachter Electorat-Sache
                     ein Schluß gemachet würde, ihre am Rhein habende Trouppen zurück ziehen wolten.
                     Nun lassen wir zwar dahin gestellet seyn, ob es mit diesen Bedrohungen, wider
                     welche Euer Liebden auf allem Fall anderweiter Assistenz genugsam gesichert seyn
                     können, dergestalt beschaffen gewesen, daß Euer Liebden sich dadurch in ihrem
                     Voto, dessen ungebundene Freyheit Euer Liebden in diesem Negotio sonst so hoch
                     urgiren, irre machen lassen solten: Dieses aber ist gewiß, daß von der Zeit an,
                     da die Fürstl. Opponenten mit diesen Drohungen hervorgekommen, bis zu dem Tage,
                     da die Braunschweigische Chur-Sache in dem Churfürstlichen Collegio zur
                     Proposition gekommen, wenigstens drey Wochen verlauffen, welches unsers
                     Ermessens eine solche Zeit ist, in welcher Euer Liebden Gesandter, wenn er sonst
                     gewolt, über dieses Incidens sich gar wohl hätte instruiren lassen können. Wir
                     wünschen nur, daß der Praetext von einiger Fürsten Dissensu, dessen sich Euer
                     Liebden gebrauchen, und wodurch dieser Dissentirenden Fürsten weit aussehende
                     Consilia und Motus gleichsam autorisirt werden, nicht dermahleinst zu des
                             Churfürstli-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[399/0435] nur dieses verlangen, daß es mit höchsterwehntes Churfürsten würcklichen Introduction ad Collegium Electorale ebenfalls ehistens zur Richtigkeit kommen möge. Euer Liebden erwehnen ferner, es habe sich ihre Regenspurgische Gesandtschafft damahln, als diese Electorat-Sache proponiret worden, aus der Ursache mit ihrem Voto nicht vernehmen lassen können, weiln damahlen an Seiten der opponirenden Fürsten die Bedrohung ausgebrochen, daß sie, falls in gedachter Electorat-Sache ein Schluß gemachet würde, ihre am Rhein habende Trouppen zurück ziehen wolten. Nun lassen wir zwar dahin gestellet seyn, ob es mit diesen Bedrohungen, wider welche Euer Liebden auf allem Fall anderweiter Assistenz genugsam gesichert seyn können, dergestalt beschaffen gewesen, daß Euer Liebden sich dadurch in ihrem Voto, dessen ungebundene Freyheit Euer Liebden in diesem Negotio sonst so hoch urgiren, irre machen lassen solten: Dieses aber ist gewiß, daß von der Zeit an, da die Fürstl. Opponenten mit diesen Drohungen hervorgekommen, bis zu dem Tage, da die Braunschweigische Chur-Sache in dem Churfürstlichen Collegio zur Proposition gekommen, wenigstens drey Wochen verlauffen, welches unsers Ermessens eine solche Zeit ist, in welcher Euer Liebden Gesandter, wenn er sonst gewolt, über dieses Incidens sich gar wohl hätte instruiren lassen können. Wir wünschen nur, daß der Praetext von einiger Fürsten Dissensu, dessen sich Euer Liebden gebrauchen, und wodurch dieser Dissentirenden Fürsten weit aussehende Consilia und Motus gleichsam autorisirt werden, nicht dermahleinst zu des Churfürstli-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/435
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 399. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/435>, abgerufen am 11.06.2024.