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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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ter der hierunter allen Falls vermüßigte Anbau neuer Kirchen, Schulen und Häuser, wegen erfoderter grossen Reichs-Unkosten, Zeit-Spilterung, und dabey sonsten vorfälliger ohnüberwindlichen Difficultäten, um so mehr unpracticirlich fällt, als dergleichen bereits in angezogenen Beylagen mit mehrern repraesentirt worden, auch respective dem so theuer erworbenen Religions-Frieden, de Anno 1555. und in Vim perpetuo valiturae Sanctionis pragmaticae aufgerichteten Oßnabrügischen Instrumento Pacis Artic. 5. §. 2. & §. 29. liberae & seqq. absonderlich aber unsern wohlhergebrachten Käyserlichen Privilegien, getroffenen Compactatis und Recessene Diametro entgegen lauffen; Ja wegen der Stadt engen Bezircks, und ausser grossen Schaden, Kosten und Ungemach, ohnverweiterlicher Ringmauren, auch der ausser selbiger gleich anstossender bürgerlicher Güter, allerdings ohnzuläßig seyn, folglich der intendirende Scopus, ratione des so gleich ohne eintzige verursachende weitere Unkosten und Adaptirung der hochnöthigen Logirungs-Commoditäten, und anderes im wenigsten erreicht, sondern alles von selbsten nothwendig zerfallen und in grössere Schwierigkeiten, als niemahln, gerathen würde. Ohnangezogen, daß, vierdtens, diese Stadt sich wegen ihrer unglücklichen Situation und Brücken über den Mäyn einiger Sicherheit in Kriegs-Zeiten, Durchzügen, Einqvartirungen und dergleichen, weder bey Freund noch Feind, wie die leidige Experienz angeführter Massen, zu unverschmertzlichem dero grössesten Schaden, mehr denn überflüßig bezeuget, im wenigsten zu getrösten hat, noch sonsten mit allerhand Victualien,

ter der hierunter allen Falls vermüßigte Anbau neuer Kirchen, Schulen und Häuser, wegen erfoderter grossen Reichs-Unkosten, Zeit-Spilterung, und dabey sonsten vorfälliger ohnüberwindlichen Difficultäten, um so mehr unpracticirlich fällt, als dergleichen bereits in angezogenen Beylagen mit mehrern repraesentirt worden, auch respective dem so theuer erworbenen Religions-Frieden, de Anno 1555. und in Vim perpetuo valiturae Sanctionis pragmaticae aufgerichteten Oßnabrügischen Instrumento Pacis Artic. 5. §. 2. & §. 29. liberae & seqq. absonderlich aber unsern wohlhergebrachten Käyserlichen Privilegien, getroffenen Compactatis und Recessene Diametro entgegen lauffen; Ja wegen der Stadt engen Bezircks, und ausser grossen Schaden, Kosten und Ungemach, ohnverweiterlicher Ringmauren, auch der ausser selbiger gleich anstossender bürgerlicher Güter, allerdings ohnzuläßig seyn, folglich der intendirende Scopus, ratione des so gleich ohne eintzige verursachende weitere Unkosten und Adaptirung der hochnöthigen Logirungs-Commoditäten, und anderes im wenigsten erreicht, sondern alles von selbsten nothwendig zerfallen und in grössere Schwierigkeiten, als niemahln, gerathen würde. Ohnangezogen, daß, vierdtens, diese Stadt sich wegen ihrer unglücklichen Situation und Brücken über den Mäyn einiger Sicherheit in Kriegs-Zeiten, Durchzügen, Einqvartirungen und dergleichen, weder bey Freund noch Feind, wie die leidige Experienz angeführter Massen, zu unverschmertzlichem dero grössesten Schaden, mehr denn überflüßig bezeuget, im wenigsten zu getrösten hat, noch sonsten mit allerhand Victualien,

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[386/0422] ter der hierunter allen Falls vermüßigte Anbau neuer Kirchen, Schulen und Häuser, wegen erfoderter grossen Reichs-Unkosten, Zeit-Spilterung, und dabey sonsten vorfälliger ohnüberwindlichen Difficultäten, um so mehr unpracticirlich fällt, als dergleichen bereits in angezogenen Beylagen mit mehrern repraesentirt worden, auch respective dem so theuer erworbenen Religions-Frieden, de Anno 1555. und in Vim perpetuo valiturae Sanctionis pragmaticae aufgerichteten Oßnabrügischen Instrumento Pacis Artic. 5. §. 2. & §. 29. liberae & seqq. absonderlich aber unsern wohlhergebrachten Käyserlichen Privilegien, getroffenen Compactatis und Recessene Diametro entgegen lauffen; Ja wegen der Stadt engen Bezircks, und ausser grossen Schaden, Kosten und Ungemach, ohnverweiterlicher Ringmauren, auch der ausser selbiger gleich anstossender bürgerlicher Güter, allerdings ohnzuläßig seyn, folglich der intendirende Scopus, ratione des so gleich ohne eintzige verursachende weitere Unkosten und Adaptirung der hochnöthigen Logirungs-Commoditäten, und anderes im wenigsten erreicht, sondern alles von selbsten nothwendig zerfallen und in grössere Schwierigkeiten, als niemahln, gerathen würde. Ohnangezogen, daß, vierdtens, diese Stadt sich wegen ihrer unglücklichen Situation und Brücken über den Mäyn einiger Sicherheit in Kriegs-Zeiten, Durchzügen, Einqvartirungen und dergleichen, weder bey Freund noch Feind, wie die leidige Experienz angeführter Massen, zu unverschmertzlichem dero grössesten Schaden, mehr denn überflüßig bezeuget, im wenigsten zu getrösten hat, noch sonsten mit allerhand Victualien,

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 386. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/422>, abgerufen am 24.11.2024.