Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite

serer Schiffart aus Italien, Hispanien, Portugall, Engelland, Holland, nicht weniger nach Nord- und der Ost-See obschwebenden äusersten Gefahr, viele hiesige, wie auch andere fremde, an den führenden Schiffen sonsten den wenigsten Antheil habende Schiffer, durch dazu gegebene favorable Ouverturen und Andeutung, sich bewegen lassen, in Dänischem Territorio, und absonderlich in Altena und Glückstadt sich häußlich niederzulassen, und das Bürger-Recht zu acquiriren. Es haben nebst dem sich Dänische unter ihnen gefunden, welche, gegen Geniessung einer Recompence, an sothanen Schiffen einigen Antheil gekaufft, oder sonst nur vielleicht öffters pro Forma sich übertragen lassen, nachmahls von der Obrigkeit ieden Orts, allwo sie gesessen, theils auf ihr blosses Angeben, einige aber mittelst Praestirung, qua Conscientia, ist GOtt bekannt, gewisser, besorglich mit mental-Reservatis verknüpffter Eyde, ohne Benennung hiesiger an den Schiffen den meisten, wo nicht allen Theil habender Bürger und Einwohner, unter dem general-Praedicato ihrer Consorten, Attestata ihrer leistigen Bürgerschafft oder Incolatus, und daß die angegebenen Schiffe ihnen zugehören, zuwege zu bringen, und denn ferner, auf sothane nicht allein unsere weitere Nachfrage zu eludiren, sondern auch mit affectirter, und der augenscheinlichen Evidentia selbst incompatiblen Ignorance der rechten Beschaffenheit, für eine, durch übermäßiges Quantum sothane Suspicion mehr bestärckende Summa Geldes ertheilte Zeugnisse, und Ihrer Königlichen Majestät Pässe auf obbenannter Mit-Alliirten Freunde, oder doch neutralen Reiche und Länder aus-

serer Schiffart aus Italien, Hispanien, Portugall, Engelland, Holland, nicht weniger nach Nord- und der Ost-See obschwebenden äusersten Gefahr, viele hiesige, wie auch andere fremde, an den führenden Schiffen sonsten den wenigsten Antheil habende Schiffer, durch dazu gegebene favorable Ouverturen und Andeutung, sich bewegen lassen, in Dänischem Territorio, und absonderlich in Altena und Glückstadt sich häußlich niederzulassen, und das Bürger-Recht zu acquiriren. Es haben nebst dem sich Dänische unter ihnen gefunden, welche, gegen Geniessung einer Recompence, an sothanen Schiffen einigen Antheil gekaufft, oder sonst nur vielleicht öffters pro Forma sich übertragen lassen, nachmahls von der Obrigkeit ieden Orts, allwo sie gesessen, theils auf ihr blosses Angeben, einige aber mittelst Praestirung, qua Conscientia, ist GOtt bekannt, gewisser, besorglich mit mental-Reservatis verknüpffter Eyde, ohne Benennung hiesiger an den Schiffen den meisten, wo nicht allen Theil habender Bürger und Einwohner, unter dem general-Praedicato ihrer Consorten, Attestata ihrer leistigen Bürgerschafft oder Incolatus, und daß die angegebenen Schiffe ihnen zugehören, zuwege zu bringen, und denn ferner, auf sothane nicht allein unsere weitere Nachfrage zu eludiren, sondern auch mit affectirter, und der augenscheinlichen Evidentia selbst incompatiblen Ignorance der rechten Beschaffenheit, für eine, durch übermäßiges Quantum sothane Suspicion mehr bestärckende Summa Geldes ertheilte Zeugnisse, und Ihrer Königlichen Majestät Pässe auf obbenannter Mit-Alliirten Freunde, oder doch neutralen Reiche und Länder aus-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0411" n="375"/>
serer
                     Schiffart aus Italien, Hispanien, Portugall, Engelland, Holland, nicht weniger
                     nach Nord- und der Ost-See obschwebenden äusersten Gefahr, viele hiesige, wie
                     auch andere fremde, an den führenden Schiffen sonsten den wenigsten Antheil
                     habende Schiffer, durch dazu gegebene favorable Ouverturen und Andeutung, sich
                     bewegen lassen, in Dänischem Territorio, und absonderlich in Altena und
                     Glückstadt sich häußlich niederzulassen, und das Bürger-Recht zu acquiriren. Es
                     haben nebst dem sich Dänische unter ihnen gefunden, welche, gegen Geniessung
                     einer Recompence, an sothanen Schiffen einigen Antheil gekaufft, oder sonst nur
                     vielleicht öffters pro Forma sich übertragen lassen, nachmahls von der Obrigkeit
                     ieden Orts, allwo sie gesessen, theils auf ihr blosses Angeben, einige aber
                     mittelst Praestirung, qua Conscientia, ist GOtt bekannt, gewisser, besorglich
                     mit mental-Reservatis verknüpffter Eyde, ohne Benennung hiesiger an den Schiffen
                     den meisten, wo nicht allen Theil habender Bürger und Einwohner, unter dem
                     general-Praedicato ihrer Consorten, Attestata ihrer leistigen Bürgerschafft oder
                     Incolatus, und daß die angegebenen Schiffe ihnen zugehören, zuwege zu bringen,
                     und denn ferner, auf sothane nicht allein unsere weitere Nachfrage zu eludiren,
                     sondern auch mit affectirter, und der augenscheinlichen Evidentia selbst
                     incompatiblen Ignorance der rechten Beschaffenheit, für eine, durch übermäßiges
                     Quantum sothane Suspicion mehr bestärckende Summa Geldes ertheilte Zeugnisse,
                     und Ihrer Königlichen Majestät Pässe auf obbenannter Mit-Alliirten Freunde, oder
                     doch neutralen Reiche und Länder aus-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[375/0411] serer Schiffart aus Italien, Hispanien, Portugall, Engelland, Holland, nicht weniger nach Nord- und der Ost-See obschwebenden äusersten Gefahr, viele hiesige, wie auch andere fremde, an den führenden Schiffen sonsten den wenigsten Antheil habende Schiffer, durch dazu gegebene favorable Ouverturen und Andeutung, sich bewegen lassen, in Dänischem Territorio, und absonderlich in Altena und Glückstadt sich häußlich niederzulassen, und das Bürger-Recht zu acquiriren. Es haben nebst dem sich Dänische unter ihnen gefunden, welche, gegen Geniessung einer Recompence, an sothanen Schiffen einigen Antheil gekaufft, oder sonst nur vielleicht öffters pro Forma sich übertragen lassen, nachmahls von der Obrigkeit ieden Orts, allwo sie gesessen, theils auf ihr blosses Angeben, einige aber mittelst Praestirung, qua Conscientia, ist GOtt bekannt, gewisser, besorglich mit mental-Reservatis verknüpffter Eyde, ohne Benennung hiesiger an den Schiffen den meisten, wo nicht allen Theil habender Bürger und Einwohner, unter dem general-Praedicato ihrer Consorten, Attestata ihrer leistigen Bürgerschafft oder Incolatus, und daß die angegebenen Schiffe ihnen zugehören, zuwege zu bringen, und denn ferner, auf sothane nicht allein unsere weitere Nachfrage zu eludiren, sondern auch mit affectirter, und der augenscheinlichen Evidentia selbst incompatiblen Ignorance der rechten Beschaffenheit, für eine, durch übermäßiges Quantum sothane Suspicion mehr bestärckende Summa Geldes ertheilte Zeugnisse, und Ihrer Königlichen Majestät Pässe auf obbenannter Mit-Alliirten Freunde, oder doch neutralen Reiche und Länder aus-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/411
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 375. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/411>, abgerufen am 24.11.2024.