Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite

runnenen Kauff-Flotte, sich unternommen, dieselbe, mittelst scharffer Canonen-Schüsse, gewaltthätig zu sistiren, folglich die Schiffer, daß sie sich aus- und ans Land setzen müssen, zu zwingen, daselbsten deren Pässe und See-Briefe zu visitiren, und endlich, nach vielen Verdrüßlichkeiten, einige Reichs-Thaler von denenselben zu erpressen, in welcher, wider Euer Käyserlichen Majestät allerhöchste Autorität und Respect, wider alle Rechte, und des heiligen Römischen Reichs Satzungen, wider dieser Stadt theuer erworbene Privilegia, und wider Ihrer Königlichen Majestät uns verschiedlich, per Tractatus & Declarationes, schrifftlich gegebene Versicherung, diese Stadt Via Facti in ihren Juribus nicht zu turbiren, lauffenden Thätlichkeit, nicht allein seither dem immerfort continuiret, sondern auch dergestalt excediret worden, daß dadurch von einer in voriger Wochen von hier auf Engelland abgegangenen Flotte 3. Schiffe so lange detiniret seyn, bis die übrigen, nebst den convoyenden unsern Kriegs-Schiffen, bey entstandenem, und keinen Verzug leidenden favorablen Wetter und Winde abgeseegelt, und diese, zu groß- und unüberwindlichem Schaden der daran Interessirten, zurück geblieben, und ihre vorgehabte Reise einstellen müssen. Endlich und 7.) über diß alles ereignet sich ietzo eine klägliche weit aussehende Vorkommenheit, von deren eigentlichem Verlauff und wahren Beschaffenheit Eure Käyserliche Majestät allergnädigst vergönnen wollen, daß wir gründliche Nachricht ertheilen. Es haben nemlich, wie wir ietzo allererst in Erfahrung bringen, nach allhier publicirten Avocatoriis, und daher von Seiten Franckreich, aller un-

runnenen Kauff-Flotte, sich unternommen, dieselbe, mittelst scharffer Canonen-Schüsse, gewaltthätig zu sistiren, folglich die Schiffer, daß sie sich aus- und ans Land setzen müssen, zu zwingen, daselbsten deren Pässe und See-Briefe zu visitiren, und endlich, nach vielen Verdrüßlichkeiten, einige Reichs-Thaler von denenselben zu erpressen, in welcher, wider Euer Käyserlichen Majestät allerhöchste Autorität und Respect, wider alle Rechte, und des heiligen Römischen Reichs Satzungen, wider dieser Stadt theuer erworbene Privilegia, und wider Ihrer Königlichen Majestät uns verschiedlich, per Tractatus & Declarationes, schrifftlich gegebene Versicherung, diese Stadt Via Facti in ihren Juribus nicht zu turbiren, lauffenden Thätlichkeit, nicht allein seither dem immerfort continuiret, sondern auch dergestalt excediret worden, daß dadurch von einer in voriger Wochen von hier auf Engelland abgegangenen Flotte 3. Schiffe so lange detiniret seyn, bis die übrigen, nebst den convoyenden unsern Kriegs-Schiffen, bey entstandenem, und keinen Verzug leidenden favorablen Wetter und Winde abgeseegelt, und diese, zu groß- und unüberwindlichem Schaden der daran Interessirten, zurück geblieben, und ihre vorgehabte Reise einstellen müssen. Endlich und 7.) über diß alles ereignet sich ietzo eine klägliche weit aussehende Vorkommenheit, von deren eigentlichem Verlauff und wahren Beschaffenheit Eure Käyserliche Majestät allergnädigst vergönnen wollen, daß wir gründliche Nachricht ertheilen. Es haben nemlich, wie wir ietzo allererst in Erfahrung bringen, nach allhier publicirten Avocatoriis, und daher von Seiten Franckreich, aller un-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0410" n="374"/>
runnenen
                     Kauff-Flotte, sich unternommen, dieselbe, mittelst scharffer Canonen-Schüsse,
                     gewaltthätig zu sistiren, folglich die Schiffer, daß sie sich aus- und ans Land
                     setzen müssen, zu zwingen, daselbsten deren Pässe und See-Briefe zu visitiren,
                     und endlich, nach vielen Verdrüßlichkeiten, einige Reichs-Thaler von denenselben
                     zu erpressen, in welcher, wider Euer Käyserlichen Majestät allerhöchste
                     Autorität und Respect, wider alle Rechte, und des heiligen Römischen Reichs
                     Satzungen, wider dieser Stadt theuer erworbene Privilegia, und wider Ihrer
                     Königlichen Majestät uns verschiedlich, per Tractatus &amp; Declarationes,
                     schrifftlich gegebene Versicherung, diese Stadt Via Facti in ihren Juribus nicht
                     zu turbiren, lauffenden Thätlichkeit, nicht allein seither dem immerfort
                     continuiret, sondern auch dergestalt excediret worden, daß dadurch von einer in
                     voriger Wochen von hier auf Engelland abgegangenen Flotte 3. Schiffe so lange
                     detiniret seyn, bis die übrigen, nebst den convoyenden unsern Kriegs-Schiffen,
                     bey entstandenem, und keinen Verzug leidenden favorablen Wetter und Winde
                     abgeseegelt, und diese, zu groß- und unüberwindlichem Schaden der daran
                     Interessirten, zurück geblieben, und ihre vorgehabte Reise einstellen müssen.
                     Endlich und 7.) über diß alles ereignet sich ietzo eine klägliche weit
                     aussehende Vorkommenheit, von deren eigentlichem Verlauff und wahren
                     Beschaffenheit Eure Käyserliche Majestät allergnädigst vergönnen wollen, daß wir
                     gründliche Nachricht ertheilen. Es haben nemlich, wie wir ietzo allererst in
                     Erfahrung bringen, nach allhier publicirten Avocatoriis, und daher von Seiten
                     Franckreich, aller un-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[374/0410] runnenen Kauff-Flotte, sich unternommen, dieselbe, mittelst scharffer Canonen-Schüsse, gewaltthätig zu sistiren, folglich die Schiffer, daß sie sich aus- und ans Land setzen müssen, zu zwingen, daselbsten deren Pässe und See-Briefe zu visitiren, und endlich, nach vielen Verdrüßlichkeiten, einige Reichs-Thaler von denenselben zu erpressen, in welcher, wider Euer Käyserlichen Majestät allerhöchste Autorität und Respect, wider alle Rechte, und des heiligen Römischen Reichs Satzungen, wider dieser Stadt theuer erworbene Privilegia, und wider Ihrer Königlichen Majestät uns verschiedlich, per Tractatus & Declarationes, schrifftlich gegebene Versicherung, diese Stadt Via Facti in ihren Juribus nicht zu turbiren, lauffenden Thätlichkeit, nicht allein seither dem immerfort continuiret, sondern auch dergestalt excediret worden, daß dadurch von einer in voriger Wochen von hier auf Engelland abgegangenen Flotte 3. Schiffe so lange detiniret seyn, bis die übrigen, nebst den convoyenden unsern Kriegs-Schiffen, bey entstandenem, und keinen Verzug leidenden favorablen Wetter und Winde abgeseegelt, und diese, zu groß- und unüberwindlichem Schaden der daran Interessirten, zurück geblieben, und ihre vorgehabte Reise einstellen müssen. Endlich und 7.) über diß alles ereignet sich ietzo eine klägliche weit aussehende Vorkommenheit, von deren eigentlichem Verlauff und wahren Beschaffenheit Eure Käyserliche Majestät allergnädigst vergönnen wollen, daß wir gründliche Nachricht ertheilen. Es haben nemlich, wie wir ietzo allererst in Erfahrung bringen, nach allhier publicirten Avocatoriis, und daher von Seiten Franckreich, aller un-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/410
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 374. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/410>, abgerufen am 24.11.2024.