Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite

und die erledigte Pfarr-Stelle, ex Jure devoluto, mit einem andern von Euer Hochfürstlichen Gnaden praesentirendem tüchtigen Subjecto wieder ersetzt werden solte; So erstatten zuförderst, solcher gnädigst- und gerechtesten Erklärung halber, Euer Hochfürstlichen Gnaden unterthänigst gehorsamsten Danck, zweifeln auch nicht, Eure Hochfürstliche Gnaden nach dem Preiß-würdigen Exempel dero letzteren Vorfahrens an der Regierung, höchstseligsten Andenckens, mit gehörigem Nachdruck darob ohnverändert halten, auch selbige unter Euer Hochfürstlichen Gnaden Hand und Insiegel dero getreuesten Ritterschafft und Städten gnädigst ausfertigen und ertheilen lassen werden. Nachdemmahl aber bey gegenwärtigem Land-Tage, absonderlich aus den Aemtern Peina, Woldenberg, Hundsrück, und sonst fast grosse und vielfältige Querelen daher geführet werden, daß die in solchen Aemtern wohnhaffte, der Augspurgischen Confession verwandte Unterthanen, zu Abfeyrung in unserer Kirche nicht hergebrachter Feyertage, gleichsam mit Gewalt genöthiget, die Prediger sowohl, als deren Pfarr-Kinder, deswegen vor die Land-Gerichte gezogen, mit schweren Geld-Straffen beleget, darauf ausgepfändet, ja so gar in dem Amt Hundesrück denen Unterthanen an solchen Tagen aus der Stadt zu gehen verboten, und da sie sich ihrer Christlichen Freyheit gebrauchet, hart exequirt werden sollen, immassen ietzo in der Stadt Peina würcklich geschicht; Ein solches Unternehmen aber dem so theuer erworbenen, in letzterer Capitulation nochmahls fest gestelleten Religions-Frieden und Instrumento Pacis, wie auch dem, in Krafft solcher

und die erledigte Pfarr-Stelle, ex Jure devoluto, mit einem andern von Euer Hochfürstlichen Gnaden praesentirendem tüchtigen Subjecto wieder ersetzt werden solte; So erstatten zuförderst, solcher gnädigst- und gerechtesten Erklärung halber, Euer Hochfürstlichen Gnaden unterthänigst gehorsamsten Danck, zweifeln auch nicht, Eure Hochfürstliche Gnaden nach dem Preiß-würdigen Exempel dero letzteren Vorfahrens an der Regierung, höchstseligsten Andenckens, mit gehörigem Nachdruck darob ohnverändert halten, auch selbige unter Euer Hochfürstlichen Gnaden Hand und Insiegel dero getreuesten Ritterschafft und Städten gnädigst ausfertigen und ertheilen lassen werden. Nachdemmahl aber bey gegenwärtigem Land-Tage, absonderlich aus den Aemtern Peina, Woldenberg, Hundsrück, und sonst fast grosse und vielfältige Querelen daher geführet werden, daß die in solchen Aemtern wohnhaffte, der Augspurgischen Confession verwandte Unterthanen, zu Abfeyrung in unserer Kirche nicht hergebrachter Feyertage, gleichsam mit Gewalt genöthiget, die Prediger sowohl, als deren Pfarr-Kinder, deswegen vor die Land-Gerichte gezogen, mit schweren Geld-Straffen beleget, darauf ausgepfändet, ja so gar in dem Amt Hundesrück denen Unterthanen an solchen Tagen aus der Stadt zu gehen verboten, und da sie sich ihrer Christlichen Freyheit gebrauchet, hart exequirt werden sollen, immassen ietzo in der Stadt Peina würcklich geschicht; Ein solches Unternehmen aber dem so theuer erworbenen, in letzterer Capitulation nochmahls fest gestelleten Religions-Frieden und Instrumento Pacis, wie auch dem, in Krafft solcher

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0391" n="355"/>
und die erledigte
                     Pfarr-Stelle, ex Jure devoluto, mit einem andern von Euer Hochfürstlichen Gnaden
                     praesentirendem tüchtigen Subjecto wieder ersetzt werden solte; So erstatten
                     zuförderst, solcher gnädigst- und gerechtesten Erklärung halber, Euer
                     Hochfürstlichen Gnaden unterthänigst gehorsamsten Danck, zweifeln auch nicht,
                     Eure Hochfürstliche Gnaden nach dem Preiß-würdigen Exempel dero letzteren
                     Vorfahrens an der Regierung, höchstseligsten Andenckens, mit gehörigem Nachdruck
                     darob ohnverändert halten, auch selbige unter Euer Hochfürstlichen Gnaden Hand
                     und Insiegel dero getreuesten Ritterschafft und Städten gnädigst ausfertigen und
                     ertheilen lassen werden. Nachdemmahl aber bey gegenwärtigem Land-Tage,
                     absonderlich aus den Aemtern Peina, Woldenberg, Hundsrück, und sonst fast grosse
                     und vielfältige Querelen daher geführet werden, daß die in solchen Aemtern
                     wohnhaffte, der Augspurgischen Confession verwandte Unterthanen, zu Abfeyrung in
                     unserer Kirche nicht hergebrachter Feyertage, gleichsam mit Gewalt genöthiget,
                     die Prediger sowohl, als deren Pfarr-Kinder, deswegen vor die Land-Gerichte
                     gezogen, mit schweren Geld-Straffen beleget, darauf ausgepfändet, ja so gar in
                     dem Amt Hundesrück denen Unterthanen an solchen Tagen aus der Stadt zu gehen
                     verboten, und da sie sich ihrer Christlichen Freyheit gebrauchet, hart exequirt
                     werden sollen, immassen ietzo in der Stadt Peina würcklich geschicht; Ein
                     solches Unternehmen aber dem so theuer erworbenen, in letzterer Capitulation
                     nochmahls fest gestelleten Religions-Frieden und Instrumento Pacis, wie auch
                     dem, in Krafft solcher
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[355/0391] und die erledigte Pfarr-Stelle, ex Jure devoluto, mit einem andern von Euer Hochfürstlichen Gnaden praesentirendem tüchtigen Subjecto wieder ersetzt werden solte; So erstatten zuförderst, solcher gnädigst- und gerechtesten Erklärung halber, Euer Hochfürstlichen Gnaden unterthänigst gehorsamsten Danck, zweifeln auch nicht, Eure Hochfürstliche Gnaden nach dem Preiß-würdigen Exempel dero letzteren Vorfahrens an der Regierung, höchstseligsten Andenckens, mit gehörigem Nachdruck darob ohnverändert halten, auch selbige unter Euer Hochfürstlichen Gnaden Hand und Insiegel dero getreuesten Ritterschafft und Städten gnädigst ausfertigen und ertheilen lassen werden. Nachdemmahl aber bey gegenwärtigem Land-Tage, absonderlich aus den Aemtern Peina, Woldenberg, Hundsrück, und sonst fast grosse und vielfältige Querelen daher geführet werden, daß die in solchen Aemtern wohnhaffte, der Augspurgischen Confession verwandte Unterthanen, zu Abfeyrung in unserer Kirche nicht hergebrachter Feyertage, gleichsam mit Gewalt genöthiget, die Prediger sowohl, als deren Pfarr-Kinder, deswegen vor die Land-Gerichte gezogen, mit schweren Geld-Straffen beleget, darauf ausgepfändet, ja so gar in dem Amt Hundesrück denen Unterthanen an solchen Tagen aus der Stadt zu gehen verboten, und da sie sich ihrer Christlichen Freyheit gebrauchet, hart exequirt werden sollen, immassen ietzo in der Stadt Peina würcklich geschicht; Ein solches Unternehmen aber dem so theuer erworbenen, in letzterer Capitulation nochmahls fest gestelleten Religions-Frieden und Instrumento Pacis, wie auch dem, in Krafft solcher

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/391
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 355. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/391>, abgerufen am 11.06.2024.