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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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genommen, sich auch nicht mehr mit Huissiers, Birckenfeldisch- und eigenen Bedienten vergnügt, sondern öffentlich und ohngescheuet, wie Beylage mit mehrerm ergiebet, meine Dörffer mit Frantzösischen Partheyen, nachgehends mit der Guarnison zu Mäyntz anzufallen, und die arme Einwohner gantz feindseliger Weise zur Huldigung zu zwingen, begonnen, so, daß dergleichen Extremitäten täglich mehr zu besorgen stehen. Und kan ich ohne Erstaunen nicht daran gedencken, daß offtbesagter mein Widerpart, da alle Grafen zu Leiningen, mit Hindansetzung all des ihrigen und gröstem Verlust, wie Reichs-kündig, zu Bezeugung ihrer Treu, aus dem Lande, und an diese Seite des Rheins gewichen, dieser einige sich gantz trotziglich, zu höchster Verunglimpffung Käyserlicher Autorität, und der Avocatorien, auch gantz ärgerlicher Consequenz, auf Metz erhoben, und damit, und allen andern, zum Theil obberührten Actionen, solche Proben zu Tage geleget, und noch täglich thut, daß daraus nichts anders zu schliessen, als, es müsse ihme, unsers werthen Teutschen Vaterlandes Ruin befördern zu helffen, nichts, denn an Macht und Kräfften fehlen. Die vertrauliche Correspondenz mit dem Feinde wird kundbarlich unterhalten, und dienet Ober-Amtmann Müller, so sich die meiste Zeit, wenn er nemlich mir Schaden zuzufügen keine fügliche Gelegenheit ersiehet, oder aber ieweilen in seinen privat Geschäfften einen Ritt auf Oberstein thut, in feindlichen Lagern oder Guarnisonen finden lässet, gleichsam an statt eines Residenten, die übrige Bediente aber wenden indessen nicht weniger, soviel an ihnen ist, alle

genommen, sich auch nicht mehr mit Huissiers, Birckenfeldisch- und eigenen Bedienten vergnügt, sondern öffentlich und ohngescheuet, wie Beylage mit mehrerm ergiebet, meine Dörffer mit Frantzösischen Partheyen, nachgehends mit der Guarnison zu Mäyntz anzufallen, und die arme Einwohner gantz feindseliger Weise zur Huldigung zu zwingen, begonnen, so, daß dergleichen Extremitäten täglich mehr zu besorgen stehen. Und kan ich ohne Erstaunen nicht daran gedencken, daß offtbesagter mein Widerpart, da alle Grafen zu Leiningen, mit Hindansetzung all des ihrigen und gröstem Verlust, wie Reichs-kündig, zu Bezeugung ihrer Treu, aus dem Lande, und an diese Seite des Rheins gewichen, dieser einige sich gantz trotziglich, zu höchster Verunglimpffung Käyserlicher Autorität, und der Avocatorien, auch gantz ärgerlicher Consequenz, auf Metz erhoben, und damit, und allen andern, zum Theil obberührten Actionen, solche Proben zu Tage geleget, und noch täglich thut, daß daraus nichts anders zu schliessen, als, es müsse ihme, unsers werthen Teutschen Vaterlandes Ruin befördern zu helffen, nichts, denn an Macht und Kräfften fehlen. Die vertrauliche Correspondenz mit dem Feinde wird kundbarlich unterhalten, und dienet Ober-Amtmann Müller, so sich die meiste Zeit, wenn er nemlich mir Schaden zuzufügen keine fügliche Gelegenheit ersiehet, oder aber ieweilen in seinen privat Geschäfften einen Ritt auf Oberstein thut, in feindlichen Lagern oder Guarnisonen finden lässet, gleichsam an statt eines Residenten, die übrige Bediente aber wenden indessen nicht weniger, soviel an ihnen ist, alle

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[349/0385] genommen, sich auch nicht mehr mit Huissiers, Birckenfeldisch- und eigenen Bedienten vergnügt, sondern öffentlich und ohngescheuet, wie Beylage mit mehrerm ergiebet, meine Dörffer mit Frantzösischen Partheyen, nachgehends mit der Guarnison zu Mäyntz anzufallen, und die arme Einwohner gantz feindseliger Weise zur Huldigung zu zwingen, begonnen, so, daß dergleichen Extremitäten täglich mehr zu besorgen stehen. Und kan ich ohne Erstaunen nicht daran gedencken, daß offtbesagter mein Widerpart, da alle Grafen zu Leiningen, mit Hindansetzung all des ihrigen und gröstem Verlust, wie Reichs-kündig, zu Bezeugung ihrer Treu, aus dem Lande, und an diese Seite des Rheins gewichen, dieser einige sich gantz trotziglich, zu höchster Verunglimpffung Käyserlicher Autorität, und der Avocatorien, auch gantz ärgerlicher Consequenz, auf Metz erhoben, und damit, und allen andern, zum Theil obberührten Actionen, solche Proben zu Tage geleget, und noch täglich thut, daß daraus nichts anders zu schliessen, als, es müsse ihme, unsers werthen Teutschen Vaterlandes Ruin befördern zu helffen, nichts, denn an Macht und Kräfften fehlen. Die vertrauliche Correspondenz mit dem Feinde wird kundbarlich unterhalten, und dienet Ober-Amtmann Müller, so sich die meiste Zeit, wenn er nemlich mir Schaden zuzufügen keine fügliche Gelegenheit ersiehet, oder aber ieweilen in seinen privat Geschäfften einen Ritt auf Oberstein thut, in feindlichen Lagern oder Guarnisonen finden lässet, gleichsam an statt eines Residenten, die übrige Bediente aber wenden indessen nicht weniger, soviel an ihnen ist, alle

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 349. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/385>, abgerufen am 11.06.2024.