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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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P. P.

EUer Excellenz, Hochwürden und meine hochgeehrte Herren, hätte bey diesen schweren Läufften und überhäufften Reichs-Geschäfften mit Vorstellung meiner particular-Angelegenheiten, wie bißher, also länger, gerne verschonen, und selbige damit ohnbeunruhiget lassen mögen: Alldieweilen ich aber nicht allein von dem gemeinen Reichs-Feinde, sondern vornemlich auch durch desselben Macht von meinem Bruders Sohn und nächsten Bluts-Verwandten, Graf Johann Carl August zu Leiningen, dergestalt gedränget und beeinträchtiget werde, daß, nur deßwegen, daß ich denen ausgegangen und publicirten Käyserlichen allergnädigsten Avocatorien so bald allerunterthänigst schuldigste Folge geleistet, mir, im Fall von Käyserlicher Majestät und Reichs wegen, mir nicht ehest verhoffend-nachdrückliche Hülffe und Schutz dagegen wiederfahren würde, mein endlich- und gäntzlicher Untergang vor Augen schwebet; So habe ich nicht umhin gekunt, Euer Excellenz, Hochwürden und meinen hochgeehrten Herren hiemit dienst- und freundlich zu vernehmen zu geben, was Gestalten Eingangs erwehnter mein Vetter, als den 15. April. 1688. weyland der Hochgebohrne Herr Johann Casimir, Graf zu Leiningen, gewesener Käyserlicher Cammer-Praesident zu Speyer, und Oberster, wohlseligen Andenckens, allda zeitlichen Todes verfahren, und ich die Possession dessen Verlassenschafft, als nächster Agnat, und Erbe ab intestato rechtlich ergriffen, mich darinnen auf alle Weise zu turbiren getrachtet, mich erstlich an das Frantzösische Praesidial zu Saar. Louys, und als daselbst wider mich,

P. P.

EUer Excellenz, Hochwürden und meine hochgeehrte Herren, hätte bey diesen schweren Läufften und überhäufften Reichs-Geschäfften mit Vorstellung meiner particular-Angelegenheiten, wie bißher, also länger, gerne verschonen, und selbige damit ohnbeunruhiget lassen mögen: Alldieweilen ich aber nicht allein von dem gemeinen Reichs-Feinde, sondern vornemlich auch durch desselben Macht von meinem Bruders Sohn und nächsten Bluts-Verwandten, Graf Johann Carl August zu Leiningen, dergestalt gedränget und beeinträchtiget werde, daß, nur deßwegen, daß ich denen ausgegangen und publicirten Käyserlichen allergnädigsten Avocatorien so bald allerunterthänigst schuldigste Folge geleistet, mir, im Fall von Käyserlicher Majestät und Reichs wegen, mir nicht ehest verhoffend-nachdrückliche Hülffe und Schutz dagegen wiederfahren würde, mein endlich- und gäntzlicher Untergang vor Augen schwebet; So habe ich nicht umhin gekunt, Euer Excellenz, Hochwürden und meinen hochgeehrten Herren hiemit dienst- und freundlich zu vernehmen zu geben, was Gestalten Eingangs erwehnter mein Vetter, als den 15. April. 1688. weyland der Hochgebohrne Herr Johann Casimir, Graf zu Leiningen, gewesener Käyserlicher Cammer-Praesident zu Speyer, und Oberster, wohlseligen Andenckens, allda zeitlichen Todes verfahren, und ich die Possession dessen Verlassenschafft, als nächster Agnat, und Erbe ab intestato rechtlich ergriffen, mich darinnen auf alle Weise zu turbiren getrachtet, mich erstlich an das Frantzösische Praesidial zu Saar. Louys, und als daselbst wider mich,

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                     und freundlich zu vernehmen zu geben, was Gestalten Eingangs erwehnter mein
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[347/0383] P. P. EUer Excellenz, Hochwürden und meine hochgeehrte Herren, hätte bey diesen schweren Läufften und überhäufften Reichs-Geschäfften mit Vorstellung meiner particular-Angelegenheiten, wie bißher, also länger, gerne verschonen, und selbige damit ohnbeunruhiget lassen mögen: Alldieweilen ich aber nicht allein von dem gemeinen Reichs-Feinde, sondern vornemlich auch durch desselben Macht von meinem Bruders Sohn und nächsten Bluts-Verwandten, Graf Johann Carl August zu Leiningen, dergestalt gedränget und beeinträchtiget werde, daß, nur deßwegen, daß ich denen ausgegangen und publicirten Käyserlichen allergnädigsten Avocatorien so bald allerunterthänigst schuldigste Folge geleistet, mir, im Fall von Käyserlicher Majestät und Reichs wegen, mir nicht ehest verhoffend-nachdrückliche Hülffe und Schutz dagegen wiederfahren würde, mein endlich- und gäntzlicher Untergang vor Augen schwebet; So habe ich nicht umhin gekunt, Euer Excellenz, Hochwürden und meinen hochgeehrten Herren hiemit dienst- und freundlich zu vernehmen zu geben, was Gestalten Eingangs erwehnter mein Vetter, als den 15. April. 1688. weyland der Hochgebohrne Herr Johann Casimir, Graf zu Leiningen, gewesener Käyserlicher Cammer-Praesident zu Speyer, und Oberster, wohlseligen Andenckens, allda zeitlichen Todes verfahren, und ich die Possession dessen Verlassenschafft, als nächster Agnat, und Erbe ab intestato rechtlich ergriffen, mich darinnen auf alle Weise zu turbiren getrachtet, mich erstlich an das Frantzösische Praesidial zu Saar. Louys, und als daselbst wider mich,

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 347. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/383>, abgerufen am 11.06.2024.