Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite

Collationes Simoniacas die Gewissen allerseits beschweret, wider geist- und weltliche Rechte gehandelt, ungeschickte und untüchtige Leute zu des lieben GOttes höchst- schuldigstem Dienste dargestellet, und davon besser geschickte öffters excludirt, auch viele Christen beyderseits sehr geärgert werden, wir auch nicht zweifeln, daß an solcher ärgerlichen Crämerey der Pfarren Eure Hochfürstliche Gnaden ein ernstes Mißfallen haben; So tragen zu deroselben das unterthänigste Vertrauen, sie werden solchem wider geist- und weltliche Rechte anlauffenden Unwesen zu steuren, und es deßfalls bey der von Euer Hochfürstlichen Gnaden Durchläuchtigsten Vorfahren am Stifft rechtlichst gemachter Verordnung allerdings ohnverändert bewenden, auch, daß von Euer Hochfürstlichen Gnaden zu dem Consistorio verordneten Vice-Cantzler und Räthen darüber steiff und fest gehalten werde, Landes-Fürstlichen und nachdrücklichen Befehl ergehen zu lassen, gnädigst geruhen. Als auch Neuntens in mehrgedachtem Consistorial-Recessu ausdrücklich beliebet und enthalten ist, daß nebenst den vieren der Augspurgischen Confession verwandten Assessoribus, der zeitliche Hildesheimische Cantzler, oder, wenn kein Cantzler angeordnet, alsdenn derjenige von den weltlichen Räthen, welcher des Cantzlers Stelle vertritt, und die Direction bey der Cantzley führet, so offt und viel das Gerichte von den Augspurgischen Confessions-Verwandten angestellet und gehalten wird, nach seinem Belieben und Gefallen, dem Consistorio, um alles, an statt des gnädigsten Landes-Fürsten, desto besser mit zu beobachten, beywohnen, und dasselbe mit bekleiden möge,

Collationes Simoniacas die Gewissen allerseits beschweret, wider geist- und weltliche Rechte gehandelt, ungeschickte und untüchtige Leute zu des lieben GOttes höchst- schuldigstem Dienste dargestellet, und davon besser geschickte öffters excludirt, auch viele Christen beyderseits sehr geärgert werden, wir auch nicht zweifeln, daß an solcher ärgerlichen Crämerey der Pfarren Eure Hochfürstliche Gnaden ein ernstes Mißfallen haben; So tragen zu deroselben das unterthänigste Vertrauen, sie werden solchem wider geist- und weltliche Rechte anlauffenden Unwesen zu steuren, und es deßfalls bey der von Euer Hochfürstlichen Gnaden Durchläuchtigsten Vorfahren am Stifft rechtlichst gemachter Verordnung allerdings ohnverändert bewenden, auch, daß von Euer Hochfürstlichen Gnaden zu dem Consistorio verordneten Vice-Cantzler und Räthen darüber steiff und fest gehalten werde, Landes-Fürstlichen und nachdrücklichen Befehl ergehen zu lassen, gnädigst geruhen. Als auch Neuntens in mehrgedachtem Consistorial-Recessu ausdrücklich beliebet und enthalten ist, daß nebenst den vieren der Augspurgischen Confession verwandten Assessoribus, der zeitliche Hildesheimische Cantzler, oder, wenn kein Cantzler angeordnet, alsdenn derjenige von den weltlichen Räthen, welcher des Cantzlers Stelle vertritt, und die Direction bey der Cantzley führet, so offt und viel das Gerichte von den Augspurgischen Confessions-Verwandten angestellet und gehalten wird, nach seinem Belieben und Gefallen, dem Consistorio, um alles, an statt des gnädigsten Landes-Fürsten, desto besser mit zu beobachten, beywohnen, und dasselbe mit bekleiden möge,

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0346" n="310"/>
Collationes Simoniacas die
                     Gewissen allerseits beschweret, wider geist- und weltliche Rechte gehandelt,
                     ungeschickte und untüchtige Leute zu des lieben GOttes höchst- schuldigstem
                     Dienste dargestellet, und davon besser geschickte öffters excludirt, auch viele
                     Christen beyderseits sehr geärgert werden, wir auch nicht zweifeln, daß an
                     solcher ärgerlichen Crämerey der Pfarren Eure Hochfürstliche Gnaden ein ernstes
                     Mißfallen haben; So tragen zu deroselben das unterthänigste Vertrauen, sie
                     werden solchem wider geist- und weltliche Rechte anlauffenden Unwesen zu
                     steuren, und es deßfalls bey der von Euer Hochfürstlichen Gnaden
                     Durchläuchtigsten Vorfahren am Stifft rechtlichst gemachter Verordnung
                     allerdings ohnverändert bewenden, auch, daß von Euer Hochfürstlichen Gnaden zu
                     dem Consistorio verordneten Vice-Cantzler und Räthen darüber steiff und fest
                     gehalten werde, Landes-Fürstlichen und nachdrücklichen Befehl ergehen zu lassen,
                     gnädigst geruhen. Als auch Neuntens in mehrgedachtem Consistorial-Recessu
                     ausdrücklich beliebet und enthalten ist, daß nebenst den vieren der
                     Augspurgischen Confession verwandten Assessoribus, der zeitliche Hildesheimische
                     Cantzler, oder, wenn kein Cantzler angeordnet, alsdenn derjenige von den
                     weltlichen Räthen, welcher des Cantzlers Stelle vertritt, und die Direction bey
                     der Cantzley führet, so offt und viel das Gerichte von den Augspurgischen
                     Confessions-Verwandten angestellet und gehalten wird, nach seinem Belieben und
                     Gefallen, dem Consistorio, um alles, an statt des gnädigsten Landes-Fürsten,
                     desto besser mit zu beobachten, beywohnen, und dasselbe mit bekleiden möge,
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[310/0346] Collationes Simoniacas die Gewissen allerseits beschweret, wider geist- und weltliche Rechte gehandelt, ungeschickte und untüchtige Leute zu des lieben GOttes höchst- schuldigstem Dienste dargestellet, und davon besser geschickte öffters excludirt, auch viele Christen beyderseits sehr geärgert werden, wir auch nicht zweifeln, daß an solcher ärgerlichen Crämerey der Pfarren Eure Hochfürstliche Gnaden ein ernstes Mißfallen haben; So tragen zu deroselben das unterthänigste Vertrauen, sie werden solchem wider geist- und weltliche Rechte anlauffenden Unwesen zu steuren, und es deßfalls bey der von Euer Hochfürstlichen Gnaden Durchläuchtigsten Vorfahren am Stifft rechtlichst gemachter Verordnung allerdings ohnverändert bewenden, auch, daß von Euer Hochfürstlichen Gnaden zu dem Consistorio verordneten Vice-Cantzler und Räthen darüber steiff und fest gehalten werde, Landes-Fürstlichen und nachdrücklichen Befehl ergehen zu lassen, gnädigst geruhen. Als auch Neuntens in mehrgedachtem Consistorial-Recessu ausdrücklich beliebet und enthalten ist, daß nebenst den vieren der Augspurgischen Confession verwandten Assessoribus, der zeitliche Hildesheimische Cantzler, oder, wenn kein Cantzler angeordnet, alsdenn derjenige von den weltlichen Räthen, welcher des Cantzlers Stelle vertritt, und die Direction bey der Cantzley führet, so offt und viel das Gerichte von den Augspurgischen Confessions-Verwandten angestellet und gehalten wird, nach seinem Belieben und Gefallen, dem Consistorio, um alles, an statt des gnädigsten Landes-Fürsten, desto besser mit zu beobachten, beywohnen, und dasselbe mit bekleiden möge,

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/346
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 310. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/346>, abgerufen am 24.11.2024.