Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite

selben werde angenehm gehalten werden. Und haben sie sich vielmehr allbereit Anno 1685. durch ihren hiesigen Herrn Commissarium, auf die an sie, Nahmens unserer gnädigst- und gnädigen Herren Principalen, auch Obern und Committenten, vom 12. Julii selbigen Jahrs, vor solche Tyrolische Evangelische Leute abgelassene allerunterthänigste Vorschrifft erklären lassen, dergleichen gerechteste Resolution man auch abermahls auf die vom 22. Februarii jüngsthin, wiederholte allergehorsamste Intercession und gethane Vorstellung wider der Inspruckischen Regierung Verfahren, zuverläßig hoffet. Alldieweiln aber doch gleichwohl dasjenige, wofür in unserer gnädigst- und gnädigen Herren Principalen, auch Obern und Committenten Nahmen, über die in dero Ertz-Bistthum befindliche, und zum Theil allbereit daraus geschaffte Evangelische Unterthanen bey Eurer Hochfürstlichen Gnaden intercedirt worden, nichts anders ist, als was der Religions-Friede, auch gantz ausdrücklich der Oßnabrückische Friedens-Schluß, so im Römischen Reiche statt eines Fundamental-Gesetzes ist, verordnet und observirt haben wollen, Eurer Hochfürsilichen Gnaden auch sowohl, als dero hochlöbliche Herren Vorfahrer, solches selbst hocherleuchtet begriffen, und dahero in beyden an hiesige Evangelische Gesandtschafften in dieser Materia zurück gegebenen Antworten, vom 3. Martii und 30. Octobris Styli novi des verflossenen 1687. Jahrs, sich ausdrücklich, und wie es von so vornehmen Ständen des Römischen Reichs und löblichen Regenten erwartet werden können, erkläret worden, die heilsame Reichs-Satzungen hierimter zu beobachten;

selben werde angenehm gehalten werden. Und haben sie sich vielmehr allbereit Anno 1685. durch ihren hiesigen Herrn Commissarium, auf die an sie, Nahmens unserer gnädigst- und gnädigen Herren Principalen, auch Obern und Committenten, vom 12. Julii selbigen Jahrs, vor solche Tyrolische Evangelische Leute abgelassene allerunterthänigste Vorschrifft erklären lassen, dergleichen gerechteste Resolution man auch abermahls auf die vom 22. Februarii jüngsthin, wiederholte allergehorsamste Intercession und gethane Vorstellung wider der Inspruckischen Regierung Verfahren, zuverläßig hoffet. Alldieweiln aber doch gleichwohl dasjenige, wofür in unserer gnädigst- und gnädigen Herren Principalen, auch Obern und Committenten Nahmen, über die in dero Ertz-Bistthum befindliche, und zum Theil allbereit daraus geschaffte Evangelische Unterthanen bey Eurer Hochfürstlichen Gnaden intercedirt worden, nichts anders ist, als was der Religions-Friede, auch gantz ausdrücklich der Oßnabrückische Friedens-Schluß, so im Römischen Reiche statt eines Fundamental-Gesetzes ist, verordnet und observirt haben wollen, Eurer Hochfürsilichen Gnaden auch sowohl, als dero hochlöbliche Herren Vorfahrer, solches selbst hocherleuchtet begriffen, und dahero in beyden an hiesige Evangelische Gesandtschafften in dieser Materia zurück gegebenen Antworten, vom 3. Martii und 30. Octobris Styli novi des verflossenen 1687. Jahrs, sich ausdrücklich, und wie es von so vornehmen Ständen des Römischen Reichs und löblichen Regenten erwartet werden können, erkläret worden, die heilsame Reichs-Satzungen hierimter zu beobachten;

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0330" n="294"/>
selben werde
                     angenehm gehalten werden. Und haben sie sich vielmehr allbereit Anno 1685. durch
                     ihren hiesigen Herrn Commissarium, auf die an sie, Nahmens unserer gnädigst- und
                     gnädigen Herren Principalen, auch Obern und Committenten, vom 12. Julii selbigen
                     Jahrs, vor solche Tyrolische Evangelische Leute abgelassene allerunterthänigste
                     Vorschrifft erklären lassen, dergleichen gerechteste Resolution man auch
                     abermahls auf die vom 22. Februarii jüngsthin, wiederholte allergehorsamste
                     Intercession und gethane Vorstellung wider der Inspruckischen Regierung
                     Verfahren, zuverläßig hoffet. Alldieweiln aber doch gleichwohl dasjenige, wofür
                     in unserer gnädigst- und gnädigen Herren Principalen, auch Obern und
                     Committenten Nahmen, über die in dero Ertz-Bistthum befindliche, und zum Theil
                     allbereit daraus geschaffte Evangelische Unterthanen bey Eurer Hochfürstlichen
                     Gnaden intercedirt worden, nichts anders ist, als was der Religions-Friede, auch
                     gantz ausdrücklich der Oßnabrückische Friedens-Schluß, so im Römischen Reiche
                     statt eines Fundamental-Gesetzes ist, verordnet und observirt haben wollen,
                     Eurer Hochfürsilichen Gnaden auch sowohl, als dero hochlöbliche Herren
                     Vorfahrer, solches selbst hocherleuchtet begriffen, und dahero in beyden an
                     hiesige Evangelische Gesandtschafften in dieser Materia zurück gegebenen
                     Antworten, vom 3. Martii und 30. Octobris Styli novi des verflossenen 1687.
                     Jahrs, sich ausdrücklich, und wie es von so vornehmen Ständen des Römischen
                     Reichs und löblichen Regenten erwartet werden können, erkläret worden, die
                     heilsame Reichs-Satzungen hierimter zu beobachten;
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[294/0330] selben werde angenehm gehalten werden. Und haben sie sich vielmehr allbereit Anno 1685. durch ihren hiesigen Herrn Commissarium, auf die an sie, Nahmens unserer gnädigst- und gnädigen Herren Principalen, auch Obern und Committenten, vom 12. Julii selbigen Jahrs, vor solche Tyrolische Evangelische Leute abgelassene allerunterthänigste Vorschrifft erklären lassen, dergleichen gerechteste Resolution man auch abermahls auf die vom 22. Februarii jüngsthin, wiederholte allergehorsamste Intercession und gethane Vorstellung wider der Inspruckischen Regierung Verfahren, zuverläßig hoffet. Alldieweiln aber doch gleichwohl dasjenige, wofür in unserer gnädigst- und gnädigen Herren Principalen, auch Obern und Committenten Nahmen, über die in dero Ertz-Bistthum befindliche, und zum Theil allbereit daraus geschaffte Evangelische Unterthanen bey Eurer Hochfürstlichen Gnaden intercedirt worden, nichts anders ist, als was der Religions-Friede, auch gantz ausdrücklich der Oßnabrückische Friedens-Schluß, so im Römischen Reiche statt eines Fundamental-Gesetzes ist, verordnet und observirt haben wollen, Eurer Hochfürsilichen Gnaden auch sowohl, als dero hochlöbliche Herren Vorfahrer, solches selbst hocherleuchtet begriffen, und dahero in beyden an hiesige Evangelische Gesandtschafften in dieser Materia zurück gegebenen Antworten, vom 3. Martii und 30. Octobris Styli novi des verflossenen 1687. Jahrs, sich ausdrücklich, und wie es von so vornehmen Ständen des Römischen Reichs und löblichen Regenten erwartet werden können, erkläret worden, die heilsame Reichs-Satzungen hierimter zu beobachten;

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/330
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 294. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/330>, abgerufen am 24.11.2024.