Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite

solches dennoch so wenig rechten Nachdruck gehabt, als es an sich nicht zureichig gewesen. Wir sind zwar nicht gemeynet, unsers Orts einiges unziemendes Ziel hierunter zu setzen; Gönnen auch denen, so sich um das Reich wohl und vor andern verdient machen, allen Vorzug, und alle auch auf ihre Nachkommen und Posterität transferirende Avantage gerne. Allermassen aber denen alten Fürstl. Häusern es immer beschwerlicher fallen würde, wenn durch Ubernehmung eines geringen matricular-Anschlages, das dagegen verstattende neue Votum mit denen Votis derer Reichs-Stände, welche bey des Reichs Wohl und Wehe weit mehrers Interesse haben, auch zu des geliebten Vaterlandes Hoheit, Ruhe und Sicherheit, auch Conservation, ein weit grössers beytragen, nicht allein ein gleiches Gewichte haben, sondern auch so gar die vielen neuen Vota die wenigen alten Häuser überstimmen, folglich die Force und die Macht des Fürstlichen Collegii an sich ziehen, mithin der bey allen Nationen bisher gehabte Vorzug und Splendor der alten Fürstlichen Häuser, durch dergleichen fast unbeschrenckt- und ohnendliche Erhöhung in den Reichs-Fürsten-Stand, und Zulassung in den Reichs-Fürsten-Rath, zumahlen bey der in denen Curialien und sonsten bekannter Massen affectirender Parität, noch fernern Anstoß und unwiederbringliches Nachtheil empfinden solte; So haben wir aus dem mit Euer Liebden, und dero hohem Fürstlichen Hause, hierunter habenden gemeinsamen Interesse, mit deroselben in sonderbarem zuverläßigen Vertrauen hierüber, und wie diesem Wercke ein zureichiges Ziel zu stecken, und wenigstens aufs künff-

solches dennoch so wenig rechten Nachdruck gehabt, als es an sich nicht zureichig gewesen. Wir sind zwar nicht gemeynet, unsers Orts einiges unziemendes Ziel hierunter zu setzen; Gönnen auch denen, so sich um das Reich wohl und vor andern verdient machen, allen Vorzug, und alle auch auf ihre Nachkommen und Posterität transferirende Avantage gerne. Allermassen aber denen alten Fürstl. Häusern es immer beschwerlicher fallen würde, wenn durch Ubernehmung eines geringen matricular-Anschlages, das dagegen verstattende neue Votum mit denen Votis derer Reichs-Stände, welche bey des Reichs Wohl und Wehe weit mehrers Interesse haben, auch zu des geliebten Vaterlandes Hoheit, Ruhe und Sicherheit, auch Conservation, ein weit grössers beytragen, nicht allein ein gleiches Gewichte haben, sondern auch so gar die vielen neuen Vota die wenigen alten Häuser überstimmen, folglich die Force und die Macht des Fürstlichen Collegii an sich ziehen, mithin der bey allen Nationen bisher gehabte Vorzug und Splendor der alten Fürstlichen Häuser, durch dergleichen fast unbeschrenckt- und ohnendliche Erhöhung in den Reichs-Fürsten-Stand, und Zulassung in den Reichs-Fürsten-Rath, zumahlen bey der in denen Curialien und sonsten bekannter Massen affectirender Parität, noch fernern Anstoß und unwiederbringliches Nachtheil empfinden solte; So haben wir aus dem mit Euer Liebden, und dero hohem Fürstlichen Hause, hierunter habenden gemeinsamen Interesse, mit deroselben in sonderbarem zuverläßigen Vertrauen hierüber, und wie diesem Wercke ein zureichiges Ziel zu stecken, und wenigstens aufs künff-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0306" n="270"/>
solches
                     dennoch so wenig rechten Nachdruck gehabt, als es an sich nicht zureichig
                     gewesen. Wir sind zwar nicht gemeynet, unsers Orts einiges unziemendes Ziel
                     hierunter zu setzen; Gönnen auch denen, so sich um das Reich wohl und vor andern
                     verdient machen, allen Vorzug, und alle auch auf ihre Nachkommen und Posterität
                     transferirende Avantage gerne. Allermassen aber denen alten Fürstl. Häusern es
                     immer beschwerlicher fallen würde, wenn durch Ubernehmung eines geringen
                     matricular-Anschlages, das dagegen verstattende neue Votum mit denen Votis derer
                     Reichs-Stände, welche bey des Reichs Wohl und Wehe weit mehrers Interesse haben,
                     auch zu des geliebten Vaterlandes Hoheit, Ruhe und Sicherheit, auch
                     Conservation, ein weit grössers beytragen, nicht allein ein gleiches Gewichte
                     haben, sondern auch so gar die vielen neuen Vota die wenigen alten Häuser
                     überstimmen, folglich die Force und die Macht des Fürstlichen Collegii an sich
                     ziehen, mithin der bey allen Nationen bisher gehabte Vorzug und Splendor der
                     alten Fürstlichen Häuser, durch dergleichen fast unbeschrenckt- und ohnendliche
                     Erhöhung in den Reichs-Fürsten-Stand, und Zulassung in den Reichs-Fürsten-Rath,
                     zumahlen bey der in denen Curialien und sonsten bekannter Massen affectirender
                     Parität, noch fernern Anstoß und unwiederbringliches Nachtheil empfinden solte;
                     So haben wir aus dem mit Euer Liebden, und dero hohem Fürstlichen Hause,
                     hierunter habenden gemeinsamen Interesse, mit deroselben in sonderbarem
                     zuverläßigen Vertrauen hierüber, und wie diesem Wercke ein zureichiges Ziel zu
                     stecken, und wenigstens aufs künff-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[270/0306] solches dennoch so wenig rechten Nachdruck gehabt, als es an sich nicht zureichig gewesen. Wir sind zwar nicht gemeynet, unsers Orts einiges unziemendes Ziel hierunter zu setzen; Gönnen auch denen, so sich um das Reich wohl und vor andern verdient machen, allen Vorzug, und alle auch auf ihre Nachkommen und Posterität transferirende Avantage gerne. Allermassen aber denen alten Fürstl. Häusern es immer beschwerlicher fallen würde, wenn durch Ubernehmung eines geringen matricular-Anschlages, das dagegen verstattende neue Votum mit denen Votis derer Reichs-Stände, welche bey des Reichs Wohl und Wehe weit mehrers Interesse haben, auch zu des geliebten Vaterlandes Hoheit, Ruhe und Sicherheit, auch Conservation, ein weit grössers beytragen, nicht allein ein gleiches Gewichte haben, sondern auch so gar die vielen neuen Vota die wenigen alten Häuser überstimmen, folglich die Force und die Macht des Fürstlichen Collegii an sich ziehen, mithin der bey allen Nationen bisher gehabte Vorzug und Splendor der alten Fürstlichen Häuser, durch dergleichen fast unbeschrenckt- und ohnendliche Erhöhung in den Reichs-Fürsten-Stand, und Zulassung in den Reichs-Fürsten-Rath, zumahlen bey der in denen Curialien und sonsten bekannter Massen affectirender Parität, noch fernern Anstoß und unwiederbringliches Nachtheil empfinden solte; So haben wir aus dem mit Euer Liebden, und dero hohem Fürstlichen Hause, hierunter habenden gemeinsamen Interesse, mit deroselben in sonderbarem zuverläßigen Vertrauen hierüber, und wie diesem Wercke ein zureichiges Ziel zu stecken, und wenigstens aufs künff-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/306
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 270. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/306>, abgerufen am 24.11.2024.