Reformirte Religion bey
denenjenigen Rechten zu schützen, so derselben, vermöge der Reichs-Satzungen,
gebühren. Sind euch mit Churfürstlichen Hulden und Gnaden stets wohl beygethan.
Gegeben zu Potsdam den 30. Novembris, Anno 1686.
Friedrich Wilhelm, Churfürst.
CII.
Schreiben eines regierenden Fürsten von einem alten Fürstlichen Hause an einen
andern regierenden Fürsten eines alten Fürstlichen Hauses, die häuffige Erhöhung
in den Reichs-Fürsten-Stand betreffend, de Anno 1687.
P. P.
WAs es mit den häuffigen Erhöhungen in den Reichs-Fürsten-Stand, und insonderheit
mit Vermehrung der Stellen und Stimmen im Reichs-Fürsten-Rath, eine Zeit hero
vor Beschaffenheit gewonnen, was für schädliche Würckungen solches allbereits
nach sich gezogen, und wie viel ein grössers Nachtheil dem gesammten
Reichs-Fürsten-Stande und Reichs-Fürstlichen Collegio, insonderheit aber denen
alten Fürstlichen Häusern, noch ferner zu besorgen, wenn mit dergleichen immer
weiter und zwar dem sichern Verlaut nach, allbereits ietzo von neuen wieder
hervorbrechenden Praetensionen ferner vorgedrungen werden solte, solches, wie es
mehr als zuviel bekannt, also hat auch die Erfahrung dieses überflüßig gezeiget,
daß, obzwar schon vorhin dagegen mehrmahlige Vorstellung und Verwarnung
eingewandt und vorgekehret, das Werck auch auf gewisse Requisita beschräncket
und gesetzet worden,
Reformirte Religion bey
denenjenigen Rechten zu schützen, so derselben, vermöge der Reichs-Satzungen,
gebühren. Sind euch mit Churfürstlichen Hulden und Gnaden stets wohl beygethan.
Gegeben zu Potsdam den 30. Novembris, Anno 1686.
Friedrich Wilhelm, Churfürst.
CII.
Schreiben eines regierenden Fürsten von einem alten Fürstlichen Hause an einen
andern regierenden Fürsten eines alten Fürstlichen Hauses, die häuffige Erhöhung
in den Reichs-Fürsten-Stand betreffend, de Anno 1687.
P. P.
WAs es mit den häuffigen Erhöhungen in den Reichs-Fürsten-Stand, und insonderheit
mit Vermehrung der Stellen und Stimmen im Reichs-Fürsten-Rath, eine Zeit hero
vor Beschaffenheit gewonnen, was für schädliche Würckungen solches allbereits
nach sich gezogen, und wie viel ein grössers Nachtheil dem gesammten
Reichs-Fürsten-Stande und Reichs-Fürstlichen Collegio, insonderheit aber denen
alten Fürstlichen Häusern, noch ferner zu besorgen, wenn mit dergleichen immer
weiter und zwar dem sichern Verlaut nach, allbereits ietzo von neuen wieder
hervorbrechenden Praetensionen ferner vorgedrungen werden solte, solches, wie es
mehr als zuviel bekannt, also hat auch die Erfahrung dieses überflüßig gezeiget,
daß, obzwar schon vorhin dagegen mehrmahlige Vorstellung und Verwarnung
eingewandt und vorgekehret, das Werck auch auf gewisse Requisita beschräncket
und gesetzet worden,
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Reformirte Religion bey
denenjenigen Rechten zu schützen, so derselben, vermöge der Reichs-Satzungen,
gebühren. Sind euch mit Churfürstlichen Hulden und Gnaden stets wohl beygethan.
Gegeben zu Potsdam den 30. Novembris, Anno 1686.</p><p>Friedrich Wilhelm, Churfürst.</p></div><div><head>CII.<lb/></head><l>Schreiben eines regierenden Fürsten von einem alten Fürstlichen Hause an einen
andern regierenden Fürsten eines alten Fürstlichen Hauses, die häuffige Erhöhung
in den Reichs-Fürsten-Stand betreffend, de Anno 1687.</l><p>P. P.</p><p>WAs es mit den häuffigen Erhöhungen in den Reichs-Fürsten-Stand, und insonderheit
mit Vermehrung der Stellen und Stimmen im Reichs-Fürsten-Rath, eine Zeit hero
vor Beschaffenheit gewonnen, was für schädliche Würckungen solches allbereits
nach sich gezogen, und wie viel ein grössers Nachtheil dem gesammten
Reichs-Fürsten-Stande und Reichs-Fürstlichen Collegio, insonderheit aber denen
alten Fürstlichen Häusern, noch ferner zu besorgen, wenn mit dergleichen immer
weiter und zwar dem sichern Verlaut nach, allbereits ietzo von neuen wieder
hervorbrechenden Praetensionen ferner vorgedrungen werden solte, solches, wie es
mehr als zuviel bekannt, also hat auch die Erfahrung dieses überflüßig gezeiget,
daß, obzwar schon vorhin dagegen mehrmahlige Vorstellung und Verwarnung
eingewandt und vorgekehret, das Werck auch auf gewisse Requisita beschräncket
und gesetzet worden,
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[269/0305]
Reformirte Religion bey denenjenigen Rechten zu schützen, so derselben, vermöge der Reichs-Satzungen, gebühren. Sind euch mit Churfürstlichen Hulden und Gnaden stets wohl beygethan. Gegeben zu Potsdam den 30. Novembris, Anno 1686.
Friedrich Wilhelm, Churfürst.
CII.
Schreiben eines regierenden Fürsten von einem alten Fürstlichen Hause an einen andern regierenden Fürsten eines alten Fürstlichen Hauses, die häuffige Erhöhung in den Reichs-Fürsten-Stand betreffend, de Anno 1687. P. P.
WAs es mit den häuffigen Erhöhungen in den Reichs-Fürsten-Stand, und insonderheit mit Vermehrung der Stellen und Stimmen im Reichs-Fürsten-Rath, eine Zeit hero vor Beschaffenheit gewonnen, was für schädliche Würckungen solches allbereits nach sich gezogen, und wie viel ein grössers Nachtheil dem gesammten Reichs-Fürsten-Stande und Reichs-Fürstlichen Collegio, insonderheit aber denen alten Fürstlichen Häusern, noch ferner zu besorgen, wenn mit dergleichen immer weiter und zwar dem sichern Verlaut nach, allbereits ietzo von neuen wieder hervorbrechenden Praetensionen ferner vorgedrungen werden solte, solches, wie es mehr als zuviel bekannt, also hat auch die Erfahrung dieses überflüßig gezeiget, daß, obzwar schon vorhin dagegen mehrmahlige Vorstellung und Verwarnung eingewandt und vorgekehret, das Werck auch auf gewisse Requisita beschräncket und gesetzet worden,
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 269. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/305>, abgerufen am 24.11.2024.
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