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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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seinen Ort gestellet seyn lassen wollen) gehaltene Examina an den Tag gegeben hätten, daß in ein- und anderm Articul besagte Leute von denen übrigen Evangelischen discrepirten; So würde es dennoch ein allzu praejudicirlich- und die nach so vieler Unruh und Blut-Vergiessen im Römischen Reiche erlangte Religions-Freyheit gantz evertirendes, denen unter Römisch-Catholischer Landes-Herrschafft und Obrigkeiten aber annoch befindlichen Evangelischen Unterthanen vollkommen gefährliches Principium seyn, wenn, unter diesem Praetext, sie alsofort für ärgerliche Sectarios und Novatores gerechnet werden solten, indem unter dem gemeinen Volck in allen Religionen wohl selten eine so vollkommene Wissenschafft in denen subtilen Glaubens-Fragen und Sachen, als wie bey höhern, zu seyn pfleget, zumahln wenn sie so lange Zeit ohne Lehre und Unterricht sich behelffen, und bloß ihren Glauben und Gewissen aus heimlicher Lesung Schrifft-mäßiger und geistlicher Bücher stärcken müssen, wie denn bey diesen Leuten geschehen, als bey welchen ihre Discrepanz von denen andern Evangelischen, da ja einige in substantialibus, wider Vermuthen, anfänglich vorhanden gewesen, wohl eher besagtem Mangel, als eigenem Caprizio, und höchststraff barer Halsstarrigkeit zuzuschreiben, indem dieserwegen, und da es ausser dem Gewissens-Trieb wäre, wohl kein, auch fast wenig, Kluger, sein gutes und wohlerworbenes Vermögen verlassen, und dahingegen das Elend zu bauen erkiesen dörffte. Es würde auch, bey Feststehung obiger Maxime, fast kein eintziger von denen Evangelischen zu denen Römisch-Catholischen sich wenden, oder anders als ein Ketzer

seinen Ort gestellet seyn lassen wollen) gehaltene Examina an den Tag gegeben hätten, daß in ein- und anderm Articul besagte Leute von denen übrigen Evangelischen discrepirten; So würde es dennoch ein allzu praejudicirlich- und die nach so vieler Unruh und Blut-Vergiessen im Römischen Reiche erlangte Religions-Freyheit gantz evertirendes, denen unter Römisch-Catholischer Landes-Herrschafft und Obrigkeiten aber annoch befindlichen Evangelischen Unterthanen vollkommen gefährliches Principium seyn, wenn, unter diesem Praetext, sie alsofort für ärgerliche Sectarios und Novatores gerechnet werden solten, indem unter dem gemeinen Volck in allen Religionen wohl selten eine so vollkommene Wissenschafft in denen subtilen Glaubens-Fragen und Sachen, als wie bey höhern, zu seyn pfleget, zumahln wenn sie so lange Zeit ohne Lehre und Unterricht sich behelffen, und bloß ihren Glauben und Gewissen aus heimlicher Lesung Schrifft-mäßiger und geistlicher Bücher stärcken müssen, wie denn bey diesen Leuten geschehen, als bey welchen ihre Discrepanz von denen andern Evangelischen, da ja einige in substantialibus, wider Vermuthen, anfänglich vorhanden gewesen, wohl eher besagtem Mangel, als eigenem Caprizio, und höchststraff barer Halsstarrigkeit zuzuschreiben, indem dieserwegen, und da es ausser dem Gewissens-Trieb wäre, wohl kein, auch fast wenig, Kluger, sein gutes und wohlerworbenes Vermögen verlassen, und dahingegen das Elend zu bauen erkiesen dörffte. Es würde auch, bey Feststehung obiger Maxime, fast kein eintziger von denen Evangelischen zu denen Römisch-Catholischen sich wenden, oder anders als ein Ketzer

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                     evertirendes, denen unter Römisch-Catholischer Landes-Herrschafft und
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                     Leuten geschehen, als bey welchen ihre Discrepanz von denen andern
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                     erkiesen dörffte. Es würde auch, bey Feststehung obiger Maxime, fast kein
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[257/0293] seinen Ort gestellet seyn lassen wollen) gehaltene Examina an den Tag gegeben hätten, daß in ein- und anderm Articul besagte Leute von denen übrigen Evangelischen discrepirten; So würde es dennoch ein allzu praejudicirlich- und die nach so vieler Unruh und Blut-Vergiessen im Römischen Reiche erlangte Religions-Freyheit gantz evertirendes, denen unter Römisch-Catholischer Landes-Herrschafft und Obrigkeiten aber annoch befindlichen Evangelischen Unterthanen vollkommen gefährliches Principium seyn, wenn, unter diesem Praetext, sie alsofort für ärgerliche Sectarios und Novatores gerechnet werden solten, indem unter dem gemeinen Volck in allen Religionen wohl selten eine so vollkommene Wissenschafft in denen subtilen Glaubens-Fragen und Sachen, als wie bey höhern, zu seyn pfleget, zumahln wenn sie so lange Zeit ohne Lehre und Unterricht sich behelffen, und bloß ihren Glauben und Gewissen aus heimlicher Lesung Schrifft-mäßiger und geistlicher Bücher stärcken müssen, wie denn bey diesen Leuten geschehen, als bey welchen ihre Discrepanz von denen andern Evangelischen, da ja einige in substantialibus, wider Vermuthen, anfänglich vorhanden gewesen, wohl eher besagtem Mangel, als eigenem Caprizio, und höchststraff barer Halsstarrigkeit zuzuschreiben, indem dieserwegen, und da es ausser dem Gewissens-Trieb wäre, wohl kein, auch fast wenig, Kluger, sein gutes und wohlerworbenes Vermögen verlassen, und dahingegen das Elend zu bauen erkiesen dörffte. Es würde auch, bey Feststehung obiger Maxime, fast kein eintziger von denen Evangelischen zu denen Römisch-Catholischen sich wenden, oder anders als ein Ketzer

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 257. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/293>, abgerufen am 11.06.2024.