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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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gefunden worden, sondern vielmehr alle diejenige, so ihnen abgenommen, und wiewohl solches unsere gnädigst- und gnädige Herren Principalen, Obern und Committenten nicht vermuthet hätten, zu zweyen unterschiedenen mahlen öffentlich verbrannt worden, darunter auch die Bibel und Augspurgische Confession, anderer zu geschweigen, diesen Eyfer mit ausstehen müssen, dergleichen gewesen, welche von allen Evangelischen und der Augspurgischen Confession Zugethanen inn- und ausser ihren Kirchen gebraucht und gelesen werden. Immassen denn auch ferner denenjenigen Examinatoribus, so sie zumahln Anfangs im Thal, ihres Glaubens halber, verhöret, am besten bekannt seyn wird, ob sie nicht so fort auf ihre gethane Bekänntniß den Ausspruch gemacht, daß sie Lutheraner, und dahero fortzutreiben, oder auch wohl, wenn man sie verketzert und verschmähet, solches mit dem Zusatz, Lutherische Ketzer und Schwermer, höchst verbotener und verpoenter Weise geschehen. Dafern auch endlich gleich die durch Euer Hochfürstliche Eminenz aus dero Räthen zuletzt in das Thal ausgefertigte Commissarios (als von welchen wir, dazumahln sie weltlich gewesen, ob ihnen, was der Evangelische Glaube und Religion sey, genüglich bekannt, oder nicht, in Ansehung ihnen die heilige Schrifft und der Evangelischen Bücher indistincte zu lesen nicht erlaubet, auch gesetzten Falls, daß sie sich mehr bey denen gehaltenen Verhören auf ihres Glaubens Erkundigung, als scharffer Anmahnung zu dem gefoderten Eyde, auf die Römisch-Catholische Religion zu schweren, und Vorstellung, wie schlecht es denen Herauskommenden gehe, aufgehalten, an

gefunden worden, sondern vielmehr alle diejenige, so ihnen abgenommen, und wiewohl solches unsere gnädigst- und gnädige Herren Principalen, Obern und Committenten nicht vermuthet hätten, zu zweyen unterschiedenen mahlen öffentlich verbrannt worden, darunter auch die Bibel und Augspurgische Confession, anderer zu geschweigen, diesen Eyfer mit ausstehen müssen, dergleichen gewesen, welche von allen Evangelischen und der Augspurgischen Confession Zugethanen inn- und ausser ihren Kirchen gebraucht und gelesen werden. Immassen denn auch ferner denenjenigen Examinatoribus, so sie zumahln Anfangs im Thal, ihres Glaubens halber, verhöret, am besten bekannt seyn wird, ob sie nicht so fort auf ihre gethane Bekänntniß den Ausspruch gemacht, daß sie Lutheraner, und dahero fortzutreiben, oder auch wohl, wenn man sie verketzert und verschmähet, solches mit dem Zusatz, Lutherische Ketzer und Schwermer, höchst verbotener und verpoenter Weise geschehen. Dafern auch endlich gleich die durch Euer Hochfürstliche Eminenz aus dero Räthen zuletzt in das Thal ausgefertigte Commissarios (als von welchen wir, dazumahln sie weltlich gewesen, ob ihnen, was der Evangelische Glaube und Religion sey, genüglich bekannt, oder nicht, in Ansehung ihnen die heilige Schrifft und der Evangelischen Bücher indistincte zu lesen nicht erlaubet, auch gesetzten Falls, daß sie sich mehr bey denen gehaltenen Verhören auf ihres Glaubens Erkundigung, als scharffer Anmahnung zu dem gefoderten Eyde, auf die Römisch-Catholische Religion zu schweren, und Vorstellung, wie schlecht es denen Herauskommenden gehe, aufgehalten, an

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[256/0292] gefunden worden, sondern vielmehr alle diejenige, so ihnen abgenommen, und wiewohl solches unsere gnädigst- und gnädige Herren Principalen, Obern und Committenten nicht vermuthet hätten, zu zweyen unterschiedenen mahlen öffentlich verbrannt worden, darunter auch die Bibel und Augspurgische Confession, anderer zu geschweigen, diesen Eyfer mit ausstehen müssen, dergleichen gewesen, welche von allen Evangelischen und der Augspurgischen Confession Zugethanen inn- und ausser ihren Kirchen gebraucht und gelesen werden. Immassen denn auch ferner denenjenigen Examinatoribus, so sie zumahln Anfangs im Thal, ihres Glaubens halber, verhöret, am besten bekannt seyn wird, ob sie nicht so fort auf ihre gethane Bekänntniß den Ausspruch gemacht, daß sie Lutheraner, und dahero fortzutreiben, oder auch wohl, wenn man sie verketzert und verschmähet, solches mit dem Zusatz, Lutherische Ketzer und Schwermer, höchst verbotener und verpoenter Weise geschehen. Dafern auch endlich gleich die durch Euer Hochfürstliche Eminenz aus dero Räthen zuletzt in das Thal ausgefertigte Commissarios (als von welchen wir, dazumahln sie weltlich gewesen, ob ihnen, was der Evangelische Glaube und Religion sey, genüglich bekannt, oder nicht, in Ansehung ihnen die heilige Schrifft und der Evangelischen Bücher indistincte zu lesen nicht erlaubet, auch gesetzten Falls, daß sie sich mehr bey denen gehaltenen Verhören auf ihres Glaubens Erkundigung, als scharffer Anmahnung zu dem gefoderten Eyde, auf die Römisch-Catholische Religion zu schweren, und Vorstellung, wie schlecht es denen Herauskommenden gehe, aufgehalten, an

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 256. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/292>, abgerufen am 24.11.2024.