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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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XCIII.
Endliche Antwort Hertzog Georg Wilhelms zu Braunschweig-Lüneburg-Zell auf vorhergehendes nochmahliges Antwort-Schreiben des Magistrats zu Hamburg, de Anno 1686.

Georg Wilhelm etc.

Liebe Besondere,

UNs ist euer Wieder-Antwort-Schreiben vom 22. hujus geliefert, und dessen Einhalt in mehrern gebührend vorgetragen worden. Nun können wir zuförderst, so viel den ersten Punct belanget, nicht absehen, durch was für eine Consequence ihr inferiren wollet, daß, weil wir dem Baron von Marenholtz, solcher Gestalt gegen den Doctor Schaffshausen zu verfahren, nicht anbefohlen, daher auch an demjenigen, so von euch vorgenommen, nicht unrecht geschehen. Wenn ihr nur ein wenig die Sache ohne Passion examiniren wollet, werdet ihr gar leicht befinden, daß, wenn gleich euch nachzugeben wäre, daß gemeldter Baron von Marenholtz seines Theils noch so grossen Excess begangen, dadurch doch keines Wegs dasjenige, so euers Orts gegen unsern Ministrum, und mithin uns selbst, höchstungebührlich vorher geschehen, justificirt noch aufgehoben geachtet werden kan. Eben wenig will auch solches Factum sich damit, als ob die Verbrennung der zu Wien producirten Briefe nicht ihn, den von Marenholtz, sondern deren Autorem touchire, excusiren lassen; Weil in dem an Ihro Käyserliche Majestät abgefasten, und wie von euch, im Fall ihr nicht alle in offenbarer Notorietät bestehende Dinge ableugnen wollet, keines Weges kan negiret werden,

XCIII.
Endliche Antwort Hertzog Georg Wilhelms zu Braunschweig-Lüneburg-Zell auf vorhergehendes nochmahliges Antwort-Schreiben des Magistrats zu Hamburg, de Anno 1686.

Georg Wilhelm etc.

Liebe Besondere,

UNs ist euer Wieder-Antwort-Schreiben vom 22. hujus geliefert, und dessen Einhalt in mehrern gebührend vorgetragen worden. Nun können wir zuförderst, so viel den ersten Punct belanget, nicht absehen, durch was für eine Consequence ihr inferiren wollet, daß, weil wir dem Baron von Marenholtz, solcher Gestalt gegen den Doctor Schaffshausen zu verfahren, nicht anbefohlen, daher auch an demjenigen, so von euch vorgenommen, nicht unrecht geschehen. Wenn ihr nur ein wenig die Sache ohne Passion examiniren wollet, werdet ihr gar leicht befinden, daß, wenn gleich euch nachzugeben wäre, daß gemeldter Baron von Marenholtz seines Theils noch so grossen Excess begangen, dadurch doch keines Wegs dasjenige, so euers Orts gegen unsern Ministrum, und mithin uns selbst, höchstungebührlich vorher geschehen, justificirt noch aufgehoben geachtet werden kan. Eben wenig will auch solches Factum sich damit, als ob die Verbrennung der zu Wien producirten Briefe nicht ihn, den von Marenholtz, sondern deren Autorem touchire, excusiren lassen; Weil in dem an Ihro Käyserliche Majestät abgefasten, und wie von euch, im Fall ihr nicht alle in offenbarer Notorietät bestehende Dinge ableugnen wollet, keines Weges kan negiret werden,

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                     demjenigen, so von euch vorgenommen, nicht unrecht geschehen. Wenn ihr nur ein
                     wenig die Sache ohne Passion examiniren wollet, werdet ihr gar leicht befinden,
                     daß, wenn gleich euch nachzugeben wäre, daß gemeldter Baron von Marenholtz
                     seines Theils noch so grossen Excess begangen, dadurch doch keines Wegs
                     dasjenige, so euers Orts gegen unsern Ministrum, und mithin uns selbst,
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[242/0278] XCIII. Endliche Antwort Hertzog Georg Wilhelms zu Braunschweig-Lüneburg-Zell auf vorhergehendes nochmahliges Antwort-Schreiben des Magistrats zu Hamburg, de Anno 1686. Georg Wilhelm etc. Liebe Besondere, UNs ist euer Wieder-Antwort-Schreiben vom 22. hujus geliefert, und dessen Einhalt in mehrern gebührend vorgetragen worden. Nun können wir zuförderst, so viel den ersten Punct belanget, nicht absehen, durch was für eine Consequence ihr inferiren wollet, daß, weil wir dem Baron von Marenholtz, solcher Gestalt gegen den Doctor Schaffshausen zu verfahren, nicht anbefohlen, daher auch an demjenigen, so von euch vorgenommen, nicht unrecht geschehen. Wenn ihr nur ein wenig die Sache ohne Passion examiniren wollet, werdet ihr gar leicht befinden, daß, wenn gleich euch nachzugeben wäre, daß gemeldter Baron von Marenholtz seines Theils noch so grossen Excess begangen, dadurch doch keines Wegs dasjenige, so euers Orts gegen unsern Ministrum, und mithin uns selbst, höchstungebührlich vorher geschehen, justificirt noch aufgehoben geachtet werden kan. Eben wenig will auch solches Factum sich damit, als ob die Verbrennung der zu Wien producirten Briefe nicht ihn, den von Marenholtz, sondern deren Autorem touchire, excusiren lassen; Weil in dem an Ihro Käyserliche Majestät abgefasten, und wie von euch, im Fall ihr nicht alle in offenbarer Notorietät bestehende Dinge ableugnen wollet, keines Weges kan negiret werden,

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 242. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/278>, abgerufen am 11.06.2024.